Hallo,
Angenommen ich nehme Schutzklasse 1 (Schutzleiter=PE und
Schutzkontakt ):
Ich vermute, das würde mir nicht weiterhelfen, wenn ich den
externen Temperatursensor verwenden möchte (für den kann ich
nicht sicherstellen, dass er nicht berührbar ist).
Naja, berührbar kann der ja sein, er darf nur im Fehlerfall
keine gefährliche Spannung führen.
Der Fehlerfall wäre z.B. ein Kabel eines primären Stromkreises,
welches also 230V führen kann, reißt irgendwo ab und hat zufällig
Kontakt zum sekundären Meßstromkreis oder der Durchschlag eines
beliebigen BE auf den Sekundärstromkreis mit Schutzkleinsp.
Diese Dinge sind also auch unter konstruktiven Aspekten zu be´werten.
Also muss komme ich nicht um die Schutzisolierung herum, oder?
Wenn du dem Sensor und dessen Kabel eine doppelte Basisisolierung
verschafftst, dann geht es auch ohne.
Der Sensor wird dann sicher etwas träger, aber das ist hier
nomalerweise kein Nachteil.
Die erste Isolierung ist ja schon durch die galv. Trennung
über Trafo gegeben. Eine zusätzliche Isolierung könnte ein
entsprechendes Kabel und zusätzlicher Schutzschlauch sein.
Ist aber eigentlich umständlich. Einfacher ist es zu gewährleisten,
daß vom Primärstromkreis auch im Fehlerfall keine Spannung zum
Sekundärkreis rüberkommt.
Wenn z.B. ein Netzanschlußkabel im Gehäuse nur 5cm lang ist,
kann es keine Kurzschluß zu 10cm entfernten Schaltungsteilen
geben.
Wie kann man das für z.B. eine Lötstelle auf einer Platine
vornehmen? Und die Leiterbahn zu dieser Lötstelle muss dann
auch nochmal doppelt isoliert werden ??
Unter der Voraussetzung, daß das Gehäuse komplett nichtleitend
ist und man von außen nicht an spannungsführende Teile greifen
kann, dann sind immer die Luft und Kriechstrecken entscheidend
für die Sicherheit. (mind. 7mm zwischen Primär und Sekundär-
schaltungen). Außerdem die Duchschlagsfestigkeit der eingesetzten
BE zwischen den Stromkreise, Beim Trafo also die „sichere Trennung“.
-> vomhersteller zu deklarieren in Datenblatt und bei Trafos
per Symbol für die sichere Trennung.
Wobei mir gerade einfällt, dass z.B. die Feinsicherungen in
handelsüblichen Schutzklasse II-Geräten meines Wissens auch
oft frei zugänglich sind (trotz Metallkontakten)…
Aber nicht im geöffneten Zustand und ohne Werkzeug.
Ansonsten gibt es da noch Sonderfälle und Ausnahmen sowie
weitere Festlegungen. Das wird im einzelnen aber zu umfangreich,
um es hier komplett darzulegen.
Bei Lampenfassungen E27 und E14 hat man z.B. das Problem,
daß man da tatsächlich rein greifen kann.
Wer eine Lampe tauschen will, sollte sich darüber im klaren sein,
und zählt damit zumindest für diese Tätigkeit nicht mehr zu den
Laien sondern zu unterwiesenem Personal (im Sinne der VDE).
Noch eine ergänzende Frage zu z.B. einen handelsüblichen
Zeitschaltuhr (ohne Batteriefach, also komplett nichtleitendes
Gehäuse ohne Öffnungen).
Muss man dort auch Schutzisolierung machen? Oder ist in diesem
Fall das Gehäuse die 2. Isolationsschicht?
Ist sicher als Schutzisoliert zu betrachten, obwohl da ein
PE dran ist. Dieser PE wird ja aber nur durchgeführt, sonst
dürfte man ja an Schaltuhren keine SchuKo-Stecker mehr einstecken.
Gruß Uwi
Meine Aussagen ohne Gewähr auf 100% Korrektheit, weil ich
mir die VDE-Normen zu Weihnachten nicht mit nach hause nehme 