4.2 In Bereichen und Räumen in denen mit Strahlwasser
umgegangen wird unjd elektrische Betriebsmittel üblicherweise
nicht zu reinigunszwecken direkt angestrahlt werden, müssen
die Betriebsmittel mindestens spritzwassergeschützt sein.
(Schutzart IP X4 nach Din 40.050)
Also der auf 2 Bar laufende Heizkreislauf ist m.E. ja wohl als Strahlwasser anzusehen, auch wenn er natürlich im Normalfall nicht geöffnet wird. Wegen der Möglichkeit von Lecks, würde ich aber schon sagen, dass Sicherheit gegenüber Strahlwasser mindestens gegeben sein müsste, schließlich läuft der Heizwasserstrang ja direkt durch die Pumpe und nur wenige mm an der so jetzt überhaupt nicht geschützten Elektronik und den Stromanschlüssen vorbei.
In Bereichen udn Räumen in denen mit Strahlwasser umgegangen
wird, müssen Betriebsmittel, die unmittelbar den Wasserstrahl
ausgesetzt sind, hinsichtlich des Wasserschutzes eine der
BEanspruchung durch den Wasserstrahl entsprochene Schutzart
oder einen geigneten zusätzlichen Schutz haben, der den
EINWANDFREIEN Betrieb des so geschützten Betriebsmittels nicht
beinträchtigt.
Dürfte meine These stützen, dass man mindestens IP X4 voraussetzen müsste.
Anmerkung: Der durch die Schutzart IP X% nach DIN 40.050
gegeben Schutzumfang lässt die Reinigung der Betreibsmittel
durch Druckwasser, z.B. Abspitzen mit den Wasserschlauch mit
Hochdruckreinigern nicht zu.
Na ja, ganz so doll will man es ja gar nicht treiben, aber einzelne Wassertropfen sollte das Ding ja wohl vertragen müssen.
Also deine Pumpe muss MINDESTENS Tropfwassergeschützt nach
Schutzart IP X1 sein. Der Klemmkasten an sich MUSS IP X4 haben
ODER falls ein Wassereintrit durch mehr als Tropfwasser
auftrit dieses nicht Sammeln.
Und sollte ganz sicher nicht so aufgebaut sein, dass sich das Wasser ausgerechnet im hängend montierten Stecker sammelt und damit eine Garantie für einen Kurzen schon bei minimalen Wassermengen bedeutet.
Mir stellt sich die Frage, hast du die Pumpe in Ebay gekauft,
das die so ein Glump ist und hat die ein Meisterbetrieb
angeschlossen? Ne, ne, ist eine niegelnagelneue elektronisch geregelte Grundfos-Pumpe, die von einem Meisterbetrieb ganz klassisch senkrecht in den Vorlauf unserer Heizungsanlage eingebaut ist. Der Meister ist ob der Misskonstruktion des Teils auch schon wütend und an Grundfos herangetreten, die meinten aber, dies sei alles so in Ordnung. Ich finde es recht skandalös, dass ein bekannter Markenhersteller seine Produkte so wenig gegenüber ganz alltäglichen Situationen (wie gesagt, wir sprechen hier nicht von riesigen Lecks, sondern von wenigen Tropfen, die normalerweise sogar noch am Rohr verdunsten) testet und klar definierte Sicherheitsbestimmungen offenbar vollkommen ignoriert. Die Montage ist absolut in Ordnung und anders ja auch gar nicht zu machen. Das Ding steckt eben in einem senkrechten Stück des Vorlaufs, ist für die Montagerichtung auch beschriftet, … und sieht auf den ersten Blick ja auch ganz solide und gut abgedichtet aus. Bei näherem Hinsehen stellt man dann aber fest, dass das Gehäuse der Elektronik ienfach nur ein auf das (natürlich wasserdichte) Pumpengehäuse aufgeschraubter Rahmen ohne jegliche zusätzliche Abdichtung ist, und man sogar einen Spalt zwischen diesem Rahmen und dem Pumpengehäuse erkennen kann. Durch die Oberflächengestaltung des Gehäuses wird zudem jeder Tropfen genau auf diesen, an tiefster Stelle der Gehäuseoberseite liegenden Spalt geleitet, bzw. kann bei abgedichtetem Spalt in der Rinne zur Vorderseite der Pumpe gelangen und sammelt sich so dann in beiden Fällen zwangsläufig im unterhalb der Pumpe an tiefster Stelle hängend montierten Stecker.
Denke ich werde jetzt mal einen freundlichen anwaltlichen Brief an Grundfos mit Hinweis auf fehlende Schutzklasse IP X4 des Reglergehäuses schrieben und gleich mal androhen die zuständigen Stellen einzuschalten. Dies wirkt oft Wunder.
Besten Dank für die Hinweise.
Gruß vom Wiz