Schutzkleidung von Leiharbeitern

Liebe/-r Experte/-in,

da ich beruflich viel im Auto sitze sehe ich regelmäßig Baustellen, auf denen augenscheinlich Leiharbeiter im Einsatz sind.
Zu erkennen…

  1. daran, dass sie meist tatsächlich arbeiten, während
    die anderen Herrschaften lieber zusehen
  2. daran, dass sie oft ohne Schutzkleidung schuften,
    während die Kollegen mit Helm, Ohrschutz und Leucht-
    kleidung ausgestattet sind.

Ich möchte an dieser Stelle nicht über den Skandal der
schlechteren Bezahlung reden, weil das ja immerhin
allgemein viel diskutiert wird.

Meine Frage:
Muss ein Leiharbeiter seine Schutzkleidung etc. selbst
erwerben und zum Einsatz mitbringen, oder obliegt es
dem (kurzzeitigen)Arbeitgeber, dies zumindest leihweise zu stellen?

Vielen Dank im Voraus…
markus

Da muß man genau im jew. Regelwerk schauen u.n. den vertragl. Vereinbarungen.
Zu berücksichtigen sind zB Vorschriften d. BG, SGB VII, ASIG u. ASG.

hallo,

das kommt darauf an. Es gibt tarifvertragliche Regelungen, die den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Aber in der Regel ist jeder selbst für sich verantwortlich.
Genauer weiß das eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die zuständige Aufsichtbehörde z. B. Amt für Arbeitsschutz.

Viel Erfolg C.

ok, dann meld ich mich mal beim Amt…
Vielen dank