Hallo Fragewurm,
Dann müsstest du mal im Rechtsbrett nachfragen, Stichwort
versteckte Mängel.
Wieso Rechtsbrett? Es geht mir hier nur um eine technische
Bewertung, da sich außer uns sowieso niemand in den Räumen
aufhält (Eigennutzung). Natürlich bin ich im eigenen Interesse
an einer sicheren Installation interessiert, deswegen kümmere
ich mich ja drum.
Ich bin davon ausgegangen, dass du noch nicht so lange Eigentümer bist.
Da wird man wohl nicht darum herumkommen hinter die
Verkleidung zu sehen und nachher Service-Deckel einzubauen.
Wohl kaum, angebracht wäre es dann wohl die Verkleidung
abzunehmen und nachher wieder anzubauen, zumal es auch nichts
bringt 10cm große Löcher da rein zu machen, dadurch wird man
auch nicht viel sehen. Aber wie ich gesehen hab, kommt man
wohl doch über den Dachboden ran, man muss nur ein bisschen
Dämmmaterial beiseite räumen.
Zuerst hast du geschrieben, dass man nicht vom Dach her da ran kommt. Woher soll ich es besser wissen ?
Die Serviceöffnungen wären so vorzusehen, dass man später an die Verteilerdosen rankommt ohne die ganze Verkleidung runternehmen zu müssen. Evtl empfiehlt es sich auch die Verteilerdosen entsprechend direkt hinter den Panelen zu befestigen.
Bei einer offiziellen Kontrolle durch das EVU wirst du eine
Mängelliste bekommen und wohl eine recht kurze Frist zur
Beseitigung. Je nachdem wie grob die Fehler sind, kann die
Anlage auch von Netz genommen werden, sprich du sitzt dann im
Dunkeln.
Ja, aber wieso sollte eine solche Kontrolle stattfinden?
Eigentlich ist eine solche alle 3 bis 5 Jahre vorgeschrieben !
(Die Details für D, können dir hier Andere besser angeben).
Praktisch ist das Problem, dass diese Vorschriften von den meisten EVUs nicht umgesetzt werden.
Die rechtliche Seite sieht auch nicht gerade rosig aus.
- Du weisst jetzt, dass da etwas faul ist.
Naja, ich weiß, dass bei 3 Steckdosen der Schutzleiter nicht
angeschlossen ist. Diese Steckdosen benutze ich nicht mehr.
Mehr kannst du im Augenblick nicht machen, ausser den Elektriker zu beauftragen.
Wenn was passiert
bist du dran und auch keine Versicherung wird unter diesen
Umständen etwas bezahlen.
Wieso bin ich dran und welche Versicherung? Zudem weiß doch
keiner, dass mir die Mängel bekannt sind. Ich hab’s die
letzten 15 Jahre ja wirklich nicht gewusst.
- Du hast es hier im Forum öffentlich geschrieben. Seit diesem Zeitpunkt ist dokumentiert, dass du Bescheid weisst. Bei einem Todesfall wäre das relevant.
- Die Anlage ist eindeutig nicht fachmännisch installiert worden. Bei einem Feuer, welches durch diese Installation ausgelöst wird, werden die entsprechenden Versicherungen keinen Cent bezahlen, bzw. das Geld wieder bei dir holen wollen. Das wären bei einem Brandt deine Hausratversicherung und diejenige Versicherung welche z.B. den Löschwasserschaden bei den Nachbarn bezahlen muss.
- Bei einem Todesfall, kommst jetzt du zuerst vor den Kadi
(du bist der Besitzer und weisst, dass was faul ist), als
nächster ist dann der Vorbesitzer, als Verursacher dran.
Anklage wird in beiden Fällen mindestens fahrlässige Tötung
sein.
Ja das ist schon klar, nur ich kümmere mich ja drum. Es wäre
doch unverhältnismäßig aufgrund der vorgefundenen Mängel
sofort die ganze Anlage außer Betrieb zu nehmen.
Per Ferndiagnose sieht man nicht was an dieser Anlage sonst noch alles nicht stimmt. Entsprechen die verwendeten Leiterquerschnitte den Vorgaben ?
Ich habe da schon alles Mögliche gesehen, was Bastler so zu Stande bringen, auch wenn es Jahrelang funktioniert hat.
Man kann problemlos eine Steckdose für ein Nachtischlämpchen mit Klingeldraht anschliessen. Das wird auch Jahrzehntelang störungsfrei funktionieren, bis die Hausfrau an dieser Steckdose dann einmal den Staubsauger einsteckt und die Klingeldrähte dann zu glühen anfangen (Glühen ist hier Wörtlich gemeint).
Das Ganze könnte man noch Steigern und blanke Drähtchen mit Reiszwecken an der Wand entlang führen. Technisch würde auch das störungsfrei mit dem Nachtischlämpchen funktionieren !!
Solche haarsträubenden Installationen müssen eigentlich von jeder Elektrofachkraft augenblicklich von Netz genommen werden und gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Eigentlich gilt das auch, wenn der nur bei dir zu Besuch ist.
Also warte mal ab, was der Elektriker meint und je nachdem
übergibst du das Ganze einem Anwalt
Was sollte der Anwalt denn bewirken?
OK, nach 15 Jahren ist es etwas zu spät !!
MfG Peter(TOO)