Hallo !
Da sehe ich keinen Widerspruch drin. Es geht doch nicht ob das eine richtig ist und das andere nicht.
Eine Abschaltung im Fehlerfall durch Sicherung oder FI-Schalter ist m.E. stets vorzuziehen.
Wenn man einen kleinen Nennfehlerstrom verwenden kann,bietet der FI-Typ dann sogar fast den „erweiterten“ Schutz gegen direktes Berühren.
Die angesprochenen Schutzmaßnahmen wie „Nichtleitende Räume“(Teil 410/413.3), „Erdfreier Potentialausgleich“(Teil 410/413.4) und aus „Schutztrennung“ sind auf Spezialanwendungen beschränkt.
Zumindest die ersten beiden sind ausgesprochene „Ersatzmaßnahmen“,die eher einem Notbehelf entsprechen,wenn es im Einzelfall nicht möglich sein sollte,eine andere Schutzmaßnahme anzuwenden.
Es gibt m.E. keine Vorschrift,die ausschließlich diese Maßnahmen fordert.
Bei der Schutztrennung ist es etwas anderes,hier gibt es Anwendungsfälle,in denen die Anwendung sinnvoll und sicher ist.
Sie ist ja auch schon eine kleine Ausgabe des „IT-Systems“,das Schutz und Betriebssicherheit bietet.
MfG
duck313