darf man die selbst fotografierten Bilder von Personen einer kommerziellen Veranstaltung auf die Homepage des Veranstalters stellen, ohne die Personen vorher zu fragen oder sind
damit irgendwelche Schutzrechte verletzt?
Wenn man es nicht darf, wieso darf eine Regionalzeitung zum Beispiel die Menschenmassen eines Straßenfestes auf die erste Seite bringen?
Vielen Dank für eine Antwort aber nun erstmal gute Nacht
da häng ich mich doch einfach mal ganz frech mit dran,wenn ich darf - weil mich das schon länger interessiert. In dem Link steht, OHNE Einwilligung dürfen Bilder verbreitet bzw.gezeigt werden, auf denen „die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen - oder Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.“
Wie sieht das denn aus mit Fotos, die eine Schule macht und die sie auf ihrer (für jedermann aufrufbaren) Schul-Website einstellt ?
Sagen wir bzgl. Schülern zwischen 10-14 Jahren z.B.
für die Website-Nachricht „Die Klasse X hat einen tollen Flohmarkt mit Kuchenverkauf veranstaltet“ wird ein Bild eingestellt, auf dem nur die Oberkörper von drei Schülern zu sehen sind, die gemeinsam einen Kuchenteller halten (Großaufnahme der drei Schüler, keine Namensnennung, nur Untertitel „fleissige Helfer“);
für die Nachricht „Treffen mit Knobelfreunden“ wird ein Bild reingestellt, das gänzlich das Portrait eines einzelnen Schülers gezeigt, der sich gerade sichtlich grübelnd den Kopf kratzt (darunter kein Name, nur eine Bemerkung über „qualmende Grübelköpfe“);
für die Nachricht „Viel Spaß beim Projekttag“ wird ein Foto von zwei Schülerinnen eingestellt, die hinter dem Projekt-Tisch stehen und winken (Schwerpunkt des Bildes sind die beiden Mädchen,nicht die Umgebung); keine Namensnennung,nur Angaben der „Klasse 5“.
Die Schüler wurden vorab nicht gefragt, ob sie damit einverstanden waren,auf der Website zu erscheinen. Auch die Eltern wurden nicht darüber informiert oder um ihr Einverständnis gefragt.
Wie gesagt - die Website ist für jedermann zugänglich… man kann sich die Fotos mit einem Klick kopieren, mit einfachster Bildbearbeitung störende Kuchen wegschnippeln…oder man kann auf diesem Wege sogar einen Mitschüler mobben, indem man heimlich sein Bild in irgendwelchen obskuren Foren oder Schülerverzeichnissen kursieren lässt (zum Beispiel…ist aber bereits passiert).
Fällt dieses Recht am Bild (bzw. die Notwendigkeit der Einwilligung)wirklich weg, weil die Kinder sich auf Schulgelände und in einer „Veranstaltung“ befunden haben ? D.h. wenn fünf Kinder spielend auf dem Schulhof fotografiert werden (alle fünf sehr gut erkennbar), können die Eltern wirklich nichts gegen die Veröffentlichung des Bildes machen, weil es ein „Gruppenbild“ in der Schule ist ?
Das würde mich wirklich sehr interessieren - vielen Dank !
LG
Wie sieht das denn aus mit Fotos, die eine Schule macht und
die sie auf ihrer (für jedermann aufrufbaren) Schul-Website
einstellt ?
Dazu müsste man die näheren Umstände kennen. Der Knackpunkt ist nämlich weniger, ob eine Einwilligung nötig ist oder nicht, sondern ob diese Einwilligung möglicherweise erteilt wurde - so wurde mir das von einer Juristin des Journalistenverbandes erklärt. Die Einwilligung kann nämlich auch stillschweigend oder durch konkludentes Handeln erteilt werden, unter Umständen genügt (bei Erwachsenen) ein „Posieren“ für den Fotografen.