Wie sieht das denn aus mit Fotos, die eine Schule macht und
die sie auf ihrer (für jedermann aufrufbaren) Schul-Website
einstellt ?
Dazu müsste man die näheren Umstände kennen. Der Knackpunkt ist nämlich weniger, ob eine Einwilligung nötig ist oder nicht, sondern ob diese Einwilligung möglicherweise erteilt wurde - so wurde mir das von einer Juristin des Journalistenverbandes erklärt. Die Einwilligung kann nämlich auch stillschweigend oder durch konkludentes Handeln erteilt werden, unter Umständen genügt (bei Erwachsenen) ein „Posieren“ für den Fotografen.
Gruß,
Max