Hallo,
mich würde interessieren, welche Ansprüche aus Rechtsschutzverletzungen eigentlich kumulativ möglich sind. Also, wenn man sich die Ansprüche der §§ 139 ff PatG ansieht, welche davon kann man gleichzeitig einfordern?
(Falls jemand fragt: Ja, ich schreibe bald eine Schutzrechtsklausur ich benötige das nicht für den privaten Gebrauch).
Ok, prima, danke! Ich war nicht sicher, ob ich nicht nachher einen Fehler begehe, wenn ich irgendwelche Ansprüche gleichzeitig prüfe. Ich bin wahrsch. immernoch geschädigt von Verletzungsansprüchen im BGB, die ja vielfach nicht kumulativ anzuwenden sind.