Zum Schutz von Radfahren erhalten Gemeindestraßen häufig Schutzstreifen.
Nach bestehenden Empfehlungen soll die verbleibende Hauptspur eine Mindestbreite behalten, bei der sich noch zwei Autos begegnen können, was meiner Meinung nach kontraproduktiv sein kann.
Wer weiß, ob das nicht nur Empfehlungen sind, sondern bindende Vorschrift?
Wer weiß, ob das nicht nur Empfehlungen sind, sondern
bindende Vorschrift?
Die Vorschrift ist Bestandteil der Verwaltungsvorschrift zur StVO (zu § 2 Abs. 4 Satz 2) und damit bindend:
Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340
gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen
mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn.
Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu
50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung
eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den
Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er
muss so breit sein, dass er einschließlich des
Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für
den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen
verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich
zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.
Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum
Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2
ff.
Die VwV-StVO findet sich komplett unter:
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/StVO-VwV.txt
Hallo Herr Hauth,
vielen Dank für die Auskunft, mit der meine Frage eigentlich beantwortet ist.
Ich schreibe mit Absicht „eigentlich“ und zwar aus zwei Gründen, wobei ich hoffe, daß Sie mir die folgenden Sätze nicht übelnehmen, weil Sie, wie mir scheint, mit Gesetzen und Vorschriften zu tun haben. Ich muß mir halt den Frust von der Seele reden.
- Die genannte Vorschrift ist so ein Paradebeispiel für bürokratische Regelungswut, wie ich es (fast) überhaupt noch nicht erlebt habe. Was will man damit eigentlich erreichen? Will man die Menschen auf die Barrikaden treiben oder ganz einfach knechten?
Übrigens zeigen schon wenige Passagen, z. B. die Vorschriften über Straßen- und Wegebreiten, daß es in der Praxis ganz anders aussieht und kein Huhn und kein Hahn danach kräht. Muß man sich da nicht fragen, ob es hier noch um Recht und Ordnung geht oder nur um bürokratische Selbstbefriedigung?
Insbesondere in kleineren Ortschaften geben selbst Durchgangsstraßen meistens den Platz gar nicht her, der „nach Vorschrift“ erforderlich ist, d. h. also keine Schutzstreifen! Was Vorschrift ist, muß Vorschrift bleiben! Sollte man nicht eigentlich die Verfasser solcher Vorschriften verklagen?! - „Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.“ Wenn schon pingelig geregelt wird, darf man das meiner Meinung nach so auslegen, daß der verbleibende Fahrbahnteil den gegenüberliegenden Schutzstreifen enthalten darf!
Mit freundlichem Gruß,
Heinz Priebe
Moin Herr Priebe,
Hallo Herr Hauth,
ich habe keine Ahnung, wer Herr Hauth ist …
weil Sie, wie mir scheint, mit Gesetzen und
Vorschriften zu tun haben.
Nein, nicht wirklich. Ich kenne die für mich relevanten Vorschriften - mehr nicht.
Will man die Menschen auf die Barrikaden treiben oder ganz
einfach knechten?
Nein, wieso? Es geht darum, dass der Schutzstreifen in der Regel nicht von Kfz benutzt werden soll. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn auf der verbleibenden Fahrbahnbreite Begegnungsverkehr möglich ist.
Übrigens zeigen schon wenige Passagen, z. B. die Vorschriften
über Straßen- und Wegebreiten, daß es in der Praxis ganz
anders aussieht und kein Huhn und kein Hahn danach kräht.
Das ist allerdings richtig. Leider.
Insbesondere in kleineren Ortschaften geben selbst
Durchgangsstraßen meistens den Platz gar nicht her, der „nach
Vorschrift“ erforderlich ist, d. h. also keine Schutzstreifen!
Das kann schon sein. Die Frage ist: Wozu benötigt man überhaupt Schutzstreifen? Die Regelbreite von Schutzstreifen liegt nur knapp unter der von Radfahrstreifen. Wenn die Breite für Schutzstreifen reicht, reicht sie oft auch für Radfahrstreifen. Die bessere Wahl wäre allerdings eine Temporeduzierung, dann bedarf es keiner Radverkehrsanlagen.
Was Vorschrift ist, muß Vorschrift bleiben! Sollte man nicht
eigentlich die Verfasser solcher Vorschriften verklagen?!
Nein, besser diejenigen, die sich nicht daran halten.
- „Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil
muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen
gefahrlos begegnen können.“ Wenn schon pingelig geregelt wird,
darf man das meiner Meinung nach so auslegen, daß der
verbleibende Fahrbahnteil den gegenüberliegenden
Schutzstreifen enthalten darf!
Ich kann nicht beurteilen, ob diese Interpretation korrekt ist.
Es tut mir leid, Herr de Leuw, wenn ich Sie aus Schusseligkeit zum Geschäftsführer o. ä. von „Wer weiß was“ gemacht habe. Namensverwechselungen oder -verstümmelungen mag ich auch nicht!
Damit Sie abschließend sehen, worum es ging, füge ich einen Artikel bei, der von mir in unserer Tageszeitung erschien:
Zuschrift zu „Sicherer Weg für die Radfahrer“
‚Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?’ wird sich mancher ironisch fragen, wenn er die neuen Schutzstreifen für Radfahrer auf der Durchgangsstraße in … sieht. Daß sie nach wie vor die gesamte Straßenbreite nutzen dürfen, wenn kein Radfahrer da ist, wissen zwar die meisten Autofahrer; aber einige versuchen, stets auf der Hauptspur für die Autos zu bleiben, was durch die kontraproduktive Empfehlung in Richtlinien, diese Spur in einer Breite vorzuhalten, bei der sich zwei Autos begegnen können, noch gefördert wird. Und hier liegt auch der wesentliche Grund dafür, daß es von vornherein nur einseitige Schutzstreifen gibt, die überdies nur streckenweise durchlaufen.
Die Radfahrer, denen eigentlich das ganze Konzept helfen soll, werden durch chaotische Wechsel, einmal Schutzstreifen rechts, einmal links, einmal Fußweg, einmal Straße und einmal Umweg, eher verunsichert!
Übrigens zeigt das Bild, das dem Artikel beigefügt ist, eine völlig falsch fahrende Radfahrerin! Ob es vor, während oder nach den Markierungsarbeiten aufgenommen wurde, spielt eigentlich keine Rolle; denn mit der jetzigen Unübersichtlichkeit werden es die Radfahrer wohl auch weiterhin nicht viel besser machen.
Und wo bleiben die Fußgänger, besonders jene, die einen Kinderwagen schieben, was allerdings weniger wird, oder die, die mit einem Rollator unterwegs sind, was ständig zunimmt? Die müssen sich eben gegen häufig rücksichtslose Radfahrer durchsetzen, leider auch auf Bürgersteigen, auf denen Rad fahren gar nicht freigegeben ist!
Die einfachere, eindeutigere, übersichtlichere, wirksamere, weitaus billigere und vor allen Dingen sicherere Lösung für alle wären durchgehende Schutzstreifen auf beiden Straßenseiten!
Mit freundlichem Gruß,
Heinz Priebe
Hallo Herr Priebe,
die Verwechslung ist kein Problem - ich war nur verwirrt …
Was die Radverkehrsanlage angeht: Das Problem liegt wahrscheinlich nicht darin, dass es einen Schutzstreifen gibt. Das Problem ist wohl eher, dass dieser mal linksseitig, mal rechtsseitig markiert ist. Das sollte meiner Meinung nach nicht sein. Bei einer einseitigen Radverkehrsanlage muss man sich sowieso nach dem Sinn fragen. Radverkehrsanlagen sind ja dazu da, um konkrete Gefahren für den Radverkehr zu beseitigen. Selten ist eine Straße aber nur einseitig gefährlich. Wenn, muss es für beide Seiten ein Angebot geben, und zwar durchgängig.
Ich habe also den Eindruck, dass nicht die Vorschrift, sondern die Ausführung das Problem ist.
Gruß,
Peter de Leuw
Hallo Herr de Leuw,
es freut mich, doch noch etwas Zustimmung zu finden. Das Problem des akuten Falles liegt in einer zu schmalen Straße und in engen Bürgersteigen, und die Vorschrift über die erforderliche Bürgersteigbreite bei gemeinsamem Fuß- und Radweg wurde achselzuckend beiseite geschoben.
Gut, bei beidseitigen Schutzstreifen reicht die Breite der „Autospur“ nicht; aber gerade in diesem „Übel“ sehe ich auch einen Vorteil. Erst dadurch werden die Autofahrer nämlich weitgehend gezwungen, auch mal streckenweise hinter Radfahrern zu bleiben! Bitte denken Sie noch einmal darüber nach und entscheiden Sie für sich, was Sie gemacht hätten, um den Radfahrern mehr Schutz zu bieten.
Ich denke, hiermit können wir die Korrespondenz abschließen, und ich danke für Ihre prompten Reaktionen.
Gruß, Heinz Priebe
PS: Übrigens bin ich selber ausgeprägter und leider manchmal auch zu schneller Autofahrer und fahre eher selten Rad.