Ich habe vor einigen Monaten das Schutzprogramm für öffenlich zugängliche PC´s duch -normales Surfverhalten- , also nicht durch wilde Passworteingaben o.ä. unterlaufen, d.h. es baute sich dann der Hintergrund auf, der nur den Administratoren zugänglich ist.
Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.
Wie sieht das aus, ist diese Aussage korrekt?
Da ich von dem Zeitpunkt ja auch keine weitere Kosten habe, betrüge ich im Grunde den Betreiber der öffendlichen PC´s.
Wie sollte man geschickter Weise da vorgehen, der Hersteller des Programms hat kein sichtliches Interesse, den Programmfehler zu erfahren (schade eigendlich).
…ist es, in verschiedenen Brettern ohne Hinweis zu posten.
Wenn Du nicht weißt, wohin Deine Frage paßt, entscheide Dich bitte für ein Brett und poste einen kleinen Hinweis auf den anderen. So müssen sich nicht mehrere Leute mit der Frage beschäftigen!
Hallo,
schau mal in: „Programmierung allgemein“ nach.
Offensichtlich gibt es mehrere Leute, die sich für beide Bretter interessieren, nur daß ich mich über Dopplelpostings nicht gleich beschwere.
Hallo,
schau mal in: „Programmierung allgemein“ nach.
Offensichtlich gibt es mehrere Leute, die sich für beide
Bretter interessieren, nur daß ich mich über Dopplelpostings
nicht gleich beschwere.
Es waren drei Bretter (das dritte war glaube ich Sonstiges).
Beschweren wollte ich mich nicht, sondern die Sache mit dem Hinweis bringen
der Mensch erzählt Blödsinn. Als normaler Nutzer, der dies eventuell sogar zufällig entdeckt hat, weisst Du ja vielleicht gar nicht, dqas Du nicht dorthin sollst.
Wenn die stur sind, würde ich den fehler einfach mal an die c´t ider andere Zeitschriften mailen, die freuen sich über sowas bestimmt! Außerdem wächst dadurch der Druck auf den Hersteller, das Problem zu beseitigen.