…oder doch eindeutig?
Hallo!
Eine Frage, die sich auch einem anderen Beitrag ergab.
Folgender Text auf den Seiten eines Konzerttickethändlers:
„Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Kinder unter 10 Jahren haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.“
Wie ist die Formulierung zu verstehen? Betrifft das 16-Jährige? Häufig liest man ja in dem Zusammenhang „vollendetes X. Lebensjahr“. Wenn ich also folgendermaßen umformuliere: „Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen …“. Ist das gleichbedeutend? Denn dann trifft das 16-Jährige nicht, da sie sich ja schon im 17. Lebensjahr befinden.
Ich frage mich das nur, weil meist entweder etwas ab 16 oder ab 18 erlaubt ist, ab 17 ist ja doch etwas ungewöhnlich.
Jan