Schwammige Angabe der Altersgrenze

…oder doch eindeutig?

Hallo!

Eine Frage, die sich auch einem anderen Beitrag ergab.

Folgender Text auf den Seiten eines Konzerttickethändlers:

„Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Kinder unter 10 Jahren haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.“

Wie ist die Formulierung zu verstehen? Betrifft das 16-Jährige? Häufig liest man ja in dem Zusammenhang „vollendetes X. Lebensjahr“. Wenn ich also folgendermaßen umformuliere: „Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen …“. Ist das gleichbedeutend? Denn dann trifft das 16-Jährige nicht, da sie sich ja schon im 17. Lebensjahr befinden.

Ich frage mich das nur, weil meist entweder etwas ab 16 oder ab 18 erlaubt ist, ab 17 ist ja doch etwas ungewöhnlich.

Jan

Hallo Jan,

stell dir einfach mal vor, da stünde:

"Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren haben freien Eintritt.

Muss der 16jährige jetzt trotzdem bezahlen, weil er ja das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat?

Es handelt sich hier auch nicht wirklich um Auslegungssache, denn der Veranstalter bestimmt, wen er unter welchen Bedingungen reinläßt. Und der wird sich kaum am Eingang erzählen lassen, dass seine Altersangaben nicht eindeutig waren und er einen nun trotzdem ohne Eltern reinlassen muss.

Gruß!

Horst

Hallo Jan,

die Altersangabe ist für mich so eindeutig, wie das Amen in der Kirche.

Kinder und Jugendliche, die bereits 10 Jahre alt sind und
Kinder und Jugendliche, die noch keine 17 Jahre alt sind
haben keine Zutritt.
Warum das so geregelt ist?
Das ist eben so!

Gruß
numbat