Hallo
Folgender Fall.
Eine Frau ist 46 Jahre alt ,der Freund ist über 54.
Die Frau hat vier Kinder unter grossen Schwierigkeiten allein grossgezogen.
Die Frau nimmt die Pille seit Jahren . Nun hat ihre Frauenärztin ihr einen Ring zur Verhütung verschrieben und prompt ist sie schwanger.
Sie ist berufstätig,hat unregelmässige und unübliche Arbeitszeiten ,zu denen sie als Schwangere nicht arbeiten dürfte und als Mutter nicht arbeiten könnte.
Die Frau ist eigentlich immer der Meinung ,dass es einen Weg gibt ,hier hat sie aber keine Lust ,wieder von vorne anzufangen.
Sie will das Kind nicht bekommen.
Wie ist der Weg den sie gehen muss ,wenn sie einen Abbruch machen lassen will und was kommt auf sie zu ?
Gruss
Rosenrot
auch ahllo,
Sie will das Kind nicht bekommen.
vernünftig. denn abgesehen vom nicht noch mal von vorne anfangen wollen - eine schwangerschaft in diesem alter ist eigentlich schon grob fahrlässig im hinblick auf die mögliche schädigung des kindes.
Wie ist der Weg den sie gehen muss ,wenn sie einen Abbruch
machen lassen will
eine klare entscheidung treffen und die dem/der gyn mitteilen (der/die berät sie dann weiter).
und was kommt auf sie zu ?
schlimmstenfalls eine abtreibung.
gruß
ann
Die Frau nimmt die Pille seit Jahren . Nun hat ihre
Frauenärztin ihr einen Ring zur Verhütung verschrieben und
prompt ist sie schwanger.
Sie will das Kind nicht bekommen.
Ich nehme mal an, sie ist noch nicht lange schwanger. Dann sollte es kein Problem sein. Gib mal „Schwangerenkonfliktberatung §219 StGB“ und die Stadt oder den Landkreis in Google ein. Dann springen dir schon mal eine Reihe Beratungsstellen entgegen. Der Gynäkologe sollte auch eine entsprechende Liste haben. Und Gynäkologe und/oder Beratungsstelle beantworten alle Fragen.
Netdoktor.de sagt zum Rechtlichen:
Ohne Indikation („Beratungsregelung“): Sie können einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Allerdings müssen Sie folgendes beachten:
Sie müssen sich beraten lassen (Schwangerenkonfliktberatung, §219 StGB, z.B. bei pro familia).
Sie brauchen die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle.
Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden.
Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen (frühestens also am 4. Tag).
Die Kosten des Eingriffs tragen Sie in der Regel selbst.
Im genannten Alter ist aber mit dem Arzt zu sprechen, ob nicht sehr wohl eine Indikation zum Abbruch vorliegt. In diesem Fall geht es erstens auch nach der 12. Woche (wird aber von Woche zu Woche unangenehmer!!) und zweitens zahlt die Kasse. Was es kostet, weiß ich nicht (bei uns war es vor einigen Jahren etwa 5000 Schilling, das wären etwa 700 Euro, zumindest bei der damals am häufigsten genutzten Klinik in Wien).
hth
Livia