wenn jemand schwanger ist und von einem betriebsarzt freigestellt ist, darf der arbeitgeber demjenigen eine neue Tätigkeit geben?
Im Prinzip darf der Arbeitgeber das. Sofern der Betriebsarzt keine Risikoschwangerschaft diagnostiziert hat. Arbeiten die für Schwangere gesetzlich erlaubt sind darf der ARbeitgeber an die betreffende abgeben, auch wenn dies vllt. ein ganz anderer Tätigkeitsbereich ist
Re: MuSchArbV - nicht jeder kennt es 
Hallo
Erst mal müßte man wissen, was genau der Betriebsarzt da festgestellt hat.
Je nachdem, was der Betriebsarzt da festgestellt hat, „darf“ der AG das nicht nur, sondern er „muß“ es sogar.
Ein eher unbekanntes Gesetz dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/muscharbv/index.html
Paragraph 3
Gruß,
LeoLo