Schwanger,AG möchte Aufhebungsvertrag

Liebe Rechtsexperten,
angenommen eine Arbeitnehmerin hat seit kurzem einen neuen Job. Jetzt ist sie schwanger und habe dies dem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag mitgeteilt. Ihr Bewerbungsgespräch hatte sie vor ca. 2 Monaten. Damals wusste sie noch nichts von der Schwangerschaft. Sie hat momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit) und ein halbes Jahr Probezeit.

Nun hat der Arbeitgeber vorgeschlagen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, der wie folgt aussieht: volle Beschäftigung bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs (6 Wochen vor der Geburt) und dann nach den 2 Monaten nach der Geburt eine Halbtagsstelle.
Seine Begründung: sie ist die Einzige in der Abteilung. Ihre Vorgängerin hat er noch in der Probezeit entlassen, da sie unfähig war und er möchte endlich Kontinuität in dieser Position und gegenüber den Geschäftspartnern. Außerdem würde er noch eine 2. Mitarbeiterin Vollzeit einstellen.
Die Arbeitnehmerin möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Denn sie hat ja einen Vertrag und außerdem weiß sie nicht was in einem halben Jahr sein wird. Das Kind kann krank sein, sie kann Fehlgeburt haben, ihr Mann kann arbeitslos werden und hat dann Zeit auf das Kind aufzupassen. Aber sie wäre dann an die Halbtagsstelle gebunden. Anspruch auf Teilzeit nach der Geburt hat sie doch sowieso, oder?

Was soll sie in diesem Fall tun und wie sehen ihr Rechte genau aus?

Vielen Dank und viele Grüße

Franziska

Liebe Rechtsexperten,

Hallo Franziska, ich hoffe du kannst auch mit einer Antwort von einem NichtRechtsexperten leben.

Die Arbeitnehmerin möchte den Aufhebungsvertrag nicht
unterschreiben. Denn sie hat ja einen Vertrag

Stimmt. Und Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

Anspruch
auf Teilzeit nach der Geburt hat sie doch sowieso, oder?

Nö, nicht automatisch. Wieviele Mitarbeiter hat die Firma denn?

Was soll sie in diesem Fall tun und wie sehen ihr Rechte genau
aus?

Den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Rechte -> http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html

Das dies dem Arbeitgeber nicht gefallen wird und dass er die neue Arbeitnehmerin ganz genau beobachten wird und ihr evtl. das Leben in der Firma schwer machen wird, könnte die Folge sein.

MfG