Liebe Rechtsexperten,
angenommen eine Arbeitnehmerin hat seit kurzem einen neuen Job. Jetzt ist sie schwanger und habe dies dem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag mitgeteilt. Ihr Bewerbungsgespräch hatte sie vor ca. 2 Monaten. Damals wusste sie noch nichts von der Schwangerschaft. Sie hat momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit) und ein halbes Jahr Probezeit.
Nun hat der Arbeitgeber vorgeschlagen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, der wie folgt aussieht: volle Beschäftigung bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs (6 Wochen vor der Geburt) und dann nach den 2 Monaten nach der Geburt eine Halbtagsstelle.
Seine Begründung: sie ist die Einzige in der Abteilung. Ihre Vorgängerin hat er noch in der Probezeit entlassen, da sie unfähig war und er möchte endlich Kontinuität in dieser Position und gegenüber den Geschäftspartnern. Außerdem würde er noch eine 2. Mitarbeiterin Vollzeit einstellen.
Die Arbeitnehmerin möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Denn sie hat ja einen Vertrag und außerdem weiß sie nicht was in einem halben Jahr sein wird. Das Kind kann krank sein, sie kann Fehlgeburt haben, ihr Mann kann arbeitslos werden und hat dann Zeit auf das Kind aufzupassen. Aber sie wäre dann an die Halbtagsstelle gebunden. Anspruch auf Teilzeit nach der Geburt hat sie doch sowieso, oder?
Was soll sie in diesem Fall tun und wie sehen ihr Rechte genau aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Franziska