hallo an alle,
mich würde mal interessieren, wenn man alleine als MFA in einer kleinen Arztpraxis arbietet und nun schwanger wird, was wird dann aus der Stelle, hat man auch da das Recht nach 3 Jahren Erziehungsurlaub zurück zu kommen?
Und welche Tätigkeiten darf man dann überhaupt noch ausüben?
Ich meine man hat ja auch total viel Kontakt mit Krankheitserregern wenn man an der Anmeldung sitzt…
Fragen über Fragen…
Vielen dank für die Antworten
lisa88
Hallo Lisa88,
http://www.vnr.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt/besch…
Einfach mal lesen, ist ganz interessant, ansonsten Fragen bitte konform zu FAQ 1129 stellen.
MfG Lari
Hallo larimaar
ansonsten Fragen
bitte konform zu FAQ 1129 stellen.
Wo siehst Du hier denn einen Verstoß?
Gruß,
LeoLo
Hallo
mich würde mal interessieren, wenn man alleine als MFA in
einer kleinen Arztpraxis arbietet und nun schwanger wird, was
wird dann aus der Stelle,
Das verstehe ich nicht. Auf die Stelle hat eine Schwangeschaft doch keine Auswirkungen…
hat man auch da das Recht nach 3
Jahren Erziehungsurlaub zurück zu kommen?
Ja. Allerdings wird aufgrund der Betriebsgröße kein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung durchsetzbar sein. Man müsste also nach Ablauf der Elternzeit Vollzeit zur Verfügung stehen, wenn der AG seiner TZ-Beschäftigung nicht zustimmt.
Und welche Tätigkeiten darf man dann überhaupt noch ausüben?
Wann? Während der Schwangerschaft? Dazu hält man Rücksprache mit dem eigenen Arzt, welche/r dann gf ein Beschäftigungsverbot ausspricht.
Ich meine man hat ja auch total viel Kontakt mit
Krankheitserregern wenn man an der Anmeldung sitzt…
Genau. Ein automatisches Beschäftigungsverbot gibt es da nicht. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall und das: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR0006909…
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
Du hast natürlich recht. Ich hatte leider zu oberflächlich gelesen.
Entschuldigung. Wollte keine Mehrarbeit verursachen.
MfG Lari