Schwanger, Arbeitgeber Insolvensantrag

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

Bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch,
Gruss FürGerecht.

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz??

SIND SIE INSOLVENT ODER HAT ARBEITGEBER (FIRMA) INSOLVENZANTRAG GESTELLT?

Was ist wenn, Insolvenzverfahren

eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

DAS UNTERNEHMEN KANN LIQUIDIERT WERDEN - HEIßT AUFGELÖST. ODER ES FINDET EIN ABNEHMEN GEFALLEN DARAN UND ÜBERNIMMT DAS UNTERNEHMEN ZUM ANDEREN KONZEPT ODER BEDINGUNGEN. VORHER KANN MAN NICHT SAGEN WAS MIT DEM UNTERNEHMEN PASSIERT. MANN MUSS GUCKEN WIE WIRTSCHAFTET DAS UNTERNEHMEN. DA WIRD SICHERLICH KEIN GESELLSCHAFTER ODER NEUER GESCHÄFTSFÜHRER DAS GANZE MIT SCHULDEN ÜBERNEHMEN WOLLEN.
FALLS ES DARUM GEHT, DASS UNTERNEHMEN INSOLVENZ BEANTRAGT HAT. ÜBRIGENS; OB ARBEITNEHMER GEKÜNDIGT WERDEN, ODER ERSTMAL WEITERHIN BESCHÄFTIGT SIND - KANN AUCH ERSTMAL KEINER SAGEN. ES HÄNGT ALLES VON DEN KÜNFTIGEN INVESTOREN AB!

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

Sobald der monatliche „Pay Check“ nicht mehr eintrifft, sollte man sich beim Arbeitsamt melden. Arbeitslosengeld bekommen Sie zwar erst, wenn Sie nicht mehr arbeiten.
Aber wenn es zum Konkurs kommt, steht allen Arbeitnehmern, Auszubildenden und Heimarbeitern Insolvenzgeld zu. Das Arbeitsamt erstattet ausstehende Löhne für die letzten drei Monate, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt oder der Betrieb eingestellt wird.
Der Arbeitnehmer muss den Lohnersatz innerhalb von zwei Monaten nach diesem Stichtag beantragen. Scheidet er vorher aus, zahlt das Arbeitsamt bis zu drei ausstehende Gehälter vor der Kündigung. Vor allem, wenn die Betriebsleitung die Belegschaft nicht über den Stand der Dinge informiert, sollte man vorsorglich Konkursausfallgeld beantragen. Damit vermeidet man, die Frist zu versäumen.
Versuchen Sie, das Konkursausfallgeld möglichst auszuschöpfen. Es ist ein Drittel höher als das Arbeitslosengeld – Sie bekommen das letzte Nettogehalt (einschließlich Provisionen, Spesen, Zuschläge, anteiligem Weihnachtsgeld etc.). Außerdem rechnet es das Arbeitsamt nicht auf die Bezugszeit an, wenn Sie später arbeitslos sind.

Wenn Sie erfahren, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder abgelehnt wurde, sollten Sie aufhören zu arbeiten. Denn ab diesem Tag erhalten Sie kein Insolvenzgeld mehr. Dasselbe gilt, wenn Sie seit drei Monaten kein Gehalt mehr bekommen haben. In diesen Fällen sollten Sie kündigen und

Arbeitslosengeld beantragen – außer, es zeichnet sich eine Übernahme oder Sanierung ab.

Das Arbeitsamt übernimmt zwar bis zu drei Gehälter, die der Arbeitgeber nicht mehr überweist. Es zahlt jedoch erst nach dem Tag, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet oder abgelehnt wird. Die Zwischenzeit müssen Arbeitnehmer überbrücken. Das Sozialamt gewährt Hilfe zum Lebensunterhalt - vielleicht zwar nur als rückzahlbares Darlehen, in jedem Fall aber günstiger als ein Überziehungskredit.

Findet das Unternehmen keinen stichhaltigen Kündigungsgrund oder will es den Vertrag vorzeitig auflösen, muß es sich freikaufen. Als Faustregel gilt: ein halbes bis ein ganzes Monatsbruttogehalt pro Dienstjahr. Alles Verhandlungssache. Je fadenscheiniger der Kündigungsgrund und je schlechter die soziale Situation des Betroffenen, desto mehr Geld muß die Firma üblicherweise lockermachen.

wenn ein Betrieb unter neuen Vorraussetzungen weiter läuft richtet man sich nach den neuen Vorraussetzungen. Eine Schwangerschaft wird immer so früh wie möglich mit geteilt.
Auch im Insolvenzverfahren gilt der Kündigungsschutz.
Gruss
Agnes

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

Guten Morgen,

zunächst soll die Arbeitnehmerin unverzüglich, wenn sie Kenntnis von der Schwangerschaft hat, diesem dem Arbeitgeber anzeigen. Der Kündigungsschutz besteht aber auch, wenn die Arbeitnehmerin erst nach der Kündigung, dann aber wirklich sofort das anzeigt und Klage innerhalb von 3 Wochen erhebt.
Der Kündigungsschutz gilt ab sofort.
In der Insolvenz hängt es vom weiteren Vorgehen ab

  1. der Insolvenzverwalter beschäftigt weiter, dann gilt Kündigungsschutz
  2. Firma geht weiter, dann bestehen die Arbeitsverhältnisse weiter, dann gilt Kündigungsschutz
  3. Neue Firma wird gegründet, da wird es dann spannend, da es jetzt auf die genauen Abläufe und Modalitäten ankommt. Das wird oft ein Firmenübergang sein. Das muss aber mit einem Anwalt dann wenn die Fakten auf dem Tisch sind genau geklärt werden.
    Für solche Fälle gibt es bei geringem Einkommen Beratungshilfe und für den Prozess bei Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe. Info bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht.
    Alles Gute Schönes Wochenende trotzdem

Guten Tag, der Sonderkündigungsschutz wahrend der Schwangerschaft gilt auch während des Insolvenzverfahrens. Sie dürfen also erst gekündigt werden, wenn die Lichter ausgehen, als letzte mit den anderen Arbeitnehmern, die Sonderkündigungsschutz genießen (z.B. Beriebsräte).

Sollte ein neues Unternehmen Teile der Belegschaft, der Kunden und der betriebsmittel übernehmen, also unter neuem Namen weiter machen, könnte das ein betriebsubergang sein. Dieser hatte zur Folge, dass alle mitdürfen.

Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht
http://www.wz-anwaelte.de

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Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

leider kann ich da nicht weiterhelfen,
entweder einen fachanwalt fragen
oder an die verbraucherzentrale wenden

sorry dazu habe ich leide keine ahnung !
Gruß
Michael

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

Hallo,
wenn der jetzige Arbeitgeber Insolvenzantrag gestellt hat, dann sollte es dem Insolvenzverwalter daran gelegen sein, durch entsprechende Maßnahmen die Arbeitsplätze zu schützen und zu erhalten. Regulär haben alle Schwangeren einen arbeitsrechtlichen Schutz, der auch während einer Insolvenz gilt. Sobald sich ein entsprechender Schutz für einen Arbeitnehmer ergibt, ist er verpflichtet den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen. Der Arbeitnehmer kann sonst wegen Unterlassung wichtige Fristen verwirken.
Wird das Unternehmen während einer Insolvenz nicht gehalten, dann gilt für alle der gleiche Leidensweg, ob Schwangerschaft vorliegt oder nicht. Nur in der zunächst neu zu gründenden Auffanggesellschaft müssen bei entsprechend fortgeschrittener Schwangerschaft Kündigungsschutz und Mutterschutz genau beachtet werden.
Hierzu sollten Sie jedoch erst bei genauer Sachlage des Unternehmens sich einen Beartungstermin beim Arbeitsgericht holen, da Ihnen die Mitarbeiter dann genau sagen können, welche Fristen wie eingehalten werden müssen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

Hi,
Du solltest Deinen Arbeitgeber nach der 12. Schwangerschaftswoche informieren.

Du bist somit unkündbar. Das gleiche gilt für den Insolvenzverwalter bzw. die Nachfolgegesellschaft…

Auch muss Dich eine evtl. Nachfolgegesellschaft nach der Elternzeit zu den jetzigen Bedingungen wieder beschäftigen.

Alles Gute,

Daniel

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

Hallo,

meines Wissens nach, besteht kein Kündigungsschutz mehr, wenn das Unternehmen insolvent ist. Es ist jedoch möchlich Insolvenzgeld zu beantragen.

Bei Gründung eines neuen Unternehmens, besteht auch keine Pflicht Angestelltenverträge aus einem vorherigen zu übernehmen, imho.

lg

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?

Dazu kann ich leider nichts sagen…

… gestellt hat. Arbeitgeber wann informieren, und wie gilt
der Kündigungsschutz?? Was ist wenn, Insolvenzverfahren
eröffnet wird, und das Unternehmen unter neuen
Vorraussetzungen weiter besteht oder ein neues gegründet wird?