Hallo, ich bin schwanger und arbeite häufig auf Baugerüsten. Bis zu welchem Monat darf ich das denn?
Bei Google werde ich nicht fündig.
Hallo, ich bin schwanger und arbeite häufig auf Baugerüsten.
Bis zu welchem Monat darf ich das denn?
Bei Google werde ich nicht fündig.
Hallo
Aber hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/__4.html
Auszug:
MuSchG § 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(…)
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
(…)
8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.
(…)
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo
Danke für die Hilfe. Weisst Du zufällig was das für eine rechtliche Grundlage ist? Kann mich da jemand nach Hause schicken, wenn ich trotzdem auf einem Gerüst bin oder sind das Gesetzgebungen, um sein Recht bei dem AG durchzuzusetzen?
Woknap
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Hallo
Weisst Du zufällig was das für eine
rechtliche Grundlage ist?
Das ist das Mutterschutzgesetz.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/index…
Kann mich da jemand nach Hause
schicken, wenn ich trotzdem auf einem Gerüst bin oder sind das
Gesetzgebungen, um sein Recht bei dem AG durchzuzusetzen?
Man kann Dich sicher nach Hause schicken. Für den AG kann das echt teuer werden und sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen… Lies Dir dazu mal den
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/__21…
durch.
Dir wird da rechtlich gesehen eher nix passieren. Aber vielleicht unterhalten wir uns mal darüber in Ruhe, nachdem Du tatsächlich mal gestürzt bist und Dein Kind tot ist?
Mal im Ernst: wo liegt denn das Problem? Hat der AG Dir gedroht Dich rauszuschmeissen? Ist das ein kleiner Betrieb, der sonst angeblich „den Bach runterflutscht“, wenn Du ein Beschäftigungsverbot bekommst? Oder ist Dir zuhause zu langweilig? Oder? Oder? Oder was verleitet Dich dazu, nicht das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen?
Gruß,
LeoLo
Hallo!
Kann mich da jemand nach :Hause schicken, wenn ich :trotzdem auf einem Gerüst :bin…
Das Mutterschutzgesetz ist keine lockere Kann-Bestimmung. Es handelt sich um ein klares Beschäftigungsverbot bei Arbeiten, „bei denen die Schwangere erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt ist“. Ein womöglich anderer Wille der Schwangeren spielt dabei keine Rolle.
Das alles gilt nur für Schwangere in abhängigem Beschäftigungsverhältnis. Eine selbständige Schwangere darf unentwegt auf jedem Gerüst arbeiten, darf dort auch ihr Kind zur Welt bringen (sicherheitshalber angurten, kurz niederhocken, rausflutschen lassen, Nabelschnur mit Kneifzange oder Taschenmesser kappen) und sogleich weiterarbeiten. Bis Feierabend wird das Kind in den Bauaufzug gelegt und rauf und runter gefahren (statt Schaukeln im Kinderwagen, Mutter ist schließlich beschäftigt). Der Arbeits- und Verdienstausfall während des Niederhockens kommt durch rechtzeitiges Herbeitelefonieren des Kamerateams eines Unterschichtensenders (RTL o. ä.) mit Verkauf der Exklusivrechte an der Story reichlich wieder herein.
Gruß
Wolfgang
Das Rechtliche kennst Du ja jetzt…
Hi!
Mal ein ganz anderer Ansatz!
Wenn der AG Probleme hat, und/oder Du nicht den ganzen Tag zu Hause bleiben willst…
Besteht denn keine Möglichkeit, dass Du zwar arbeiten gehst, aber gewisse Tätigkeiten (die im Widerspruch zum MuSchG stehen) eben nicht ausübst, sondern vielleicht leichte Bürotätigkeiten oder auch andere Tätigkeiten auf dem Bau erledigst, die keine Gefahr darstellen?!
Nur mal so eine Idee…
LG
Guido
Hallo.
Danke für die Antworten. In kleinen Architekturbüros mit Baustellen, die über mehrere Monate gehen, ist es schwer, diese an andere Leute zu übertragen. Es ist nicht so ganz einfach. Erst soll man lieber bis zur 12. Woche warten, die Schwangerschaft auszuposaunen und dem AG Bescheid zu sagen, weil dann das Fehlgeburtrisiko geringer ist und dann steht der Arbeitgeber vor vollendeten Tatsachen.
Aber das Vor-Ort-Arbeiten muss jetzt ausklingen. Selbständige habens da viel schwerer.
Hallo,
es gibt zwei Arzt von Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft, allgemeine und persönliche
Für diich trifft zuerst das persönslich zu.
Dein Arzt vefügt das Beschäftigungsverbot und dein Arbeitgeber hat sich daran zu halten und dir
während dieses persönlichen Beschäftigungsverbotes dein Gehalt weiter zu zahlen.
Da gibt es keine Kann-Bestimmung !
Wenn Du natürlich, egal aus welchen Gründen; aus eigenem Antrieb trotzdem arbeiten gehst, kann mann
im schlimmsten Falle deinem Arbeitgeber dann aber nichts anhaben.
Gruss
Günter Czauderna