ich habe eine Frage zur kommenden finanziellen Situation:
Ich habe in einem Betrieb 2 Jahre (verkürzt) gelernt, wurde nach der Ausbildung für 2 J. befristet übernommen. Nun ist das erste halbe Jahr rum und ich bin schwanger. Momentan stehe ich somit unter Kündigungsschutz, das ist klar. Im März (dann werde ich 13 Monate dort beschäftigt gewesen sein) kommt das Kind. Im darauffolgenden Januar (also 9 Monate später) läuft mein Vertrag aus, ich nehme nicht an, dass sie mich unter diesen Voraussetzungen übernehmen.
Meine Fragen: Bis März bekomme ich weiterhin Gehalt, das ist klar. Was ist nach der Mutterschutzfrist? Woher gibts dann Geld? Und wie sieht das Ganze aus, wenn der Vertrag im Januar 2012 ausläuft und ich weiterhin in Elternzeit bin? (Wollte eigentlich 1 Jahr machen)
Fragen über Fragen, aber ich seh langsam nicht mehr durch :-/
Hallo,
der Vertrag läuft aus, wenn die Befristung endet.
Sofern du nach der Mutterschutzfrist die Arbeit wie bisher wieder aufnimmst, wirst du noch bis zum Vertragsende dein Gehalt wie bisher bekommen.
Sofern du aber in Elternzeit gehst, kannst du Elterngeld beantragen, welches dann errechnet wird aus deinen letzten 12 Monaten zu 65 %.
Auch wenn du in Elternzeit bist, endet dein Arbeitsvertrag mit der Befristung, sofern keine Verlängerung gemacht wird.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen,
viel Glück und eine schöne Zeit mit Kind!
also im Mutterschutz, 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nachher, bekommst du die hälfte von deinem Arbeitgeber und die andere hälfte von der krankenkasse. Ich glaube die Krankenkasse berechnet pro Arbeitstag 13 Euro, den Rest muss der Arbeitgeber tragen bis zum vollen Gehalt.
Nach Geburt musst du kindergeld beantragen, dann bekommst du monatlich 184 euro. Außerdem musst du nach Geburt Elterngeld beantragen.
Elterngeld:
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt.
Elterngeld erhälst du 14 Monate. Davon müssen zwei Monate auf den Partner fallen. Ansonsten nur 12 Monate.
Das Elterngeld ist meistens so wenig, dass du dann zusätzlich Geld vom Jobcenter! (nicht vom Arbeitsamt) beantragen musst. Die stocken dein Geld auf das Existenzminimum auf. Du bekommst dann Hartz IV weil du dem Arbeitsmarkt wegen Elternzeit nicht zur Verfügung stehst. 2 Jahre kannst du dann Elternzeit durchgehend nehmen, aber halt nur 12 Monate davon erhälst du Elterngeld. Danach nur noch vom Jobcenter das normale Hartz IV.
ich wünschte, ich könnte Dir da helfen, bedaure, dazu habe ich keinen Schimmer. Aber da müssten Dir verschiedene Stellen weiterhelfen können, Arbeitsrechtler sowieso, ansonsten vielleicht Arbeitsagentur oder z.B. pro Familia fragen. Es gibt auch Bürger-Ombudsmänner in manchen Bundesländern. Keine Sorge, irgendjemand wird Dir weiterhelfen können. Mach Dir nicht zu viele Sorgen! ich wünsche Dir viel Glück, vor allem für die weitere Schwangerschaft und die Geburt Deines Kindes!
in Arbeitsrechtsfragen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, aber sicher findest du hier einen Experten dafür. Tut mir leid, dass ich nicht helfen konnte…
während dem Mutterschutz und der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Befristete Arbeitsverträge laufen aus wenn Sie nicht durch eine Änderung oder einen neuen Arbeitsvertrag ersetzt werden. Heißt für dich daß mit Ende deiner Elternzeit auch der Arbeitsvertrag zu Ende ist.
Für 12 Monate kannst du Elterngeld beantragen. Wenn es einen Partner gibt kann dieser noch 2 Monate nehmen. Alleinerziehende bekommen 14 Monate. Elternzeit kann man 3 Jahre am Stück nehmen. Das würde ich dir auch empfehlen. Während der Elternzeit kann man nächmlich arbeiten. Zwar nur 15 Stunden in der Woche aber so könntest du deinen „guten Willen“ bei der Firma zeigen und vielleicht übernehmen sie dich ja doch. Sollte sich vielleicht was ergeben kann man die Elternzeit auch verkürzen. So könntest du nach 1 1/2 oder 2 Jahren eine Teilzeitstelle antreten, so wie du eben einen KiTa-Platz oder ähnliches für den Nachwuchs bekommst.
Während du Elterngeld beziehst würde ich nicht arbeiten. Alles was du in dieser Zeit verdienst wird dir 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen. Elterngeld sind ca. 65% von deinem aktuellen Nettogehalt. Den Elterngeldantrag kannst du online runterlagen oder in deinem zuständigen Rathaus/Standesamt abholen. Dort wird er auch eingereicht.
Bei weiteren Fragen einfach Mailen. Ich helfe gern weiter.
Gruß Lore
Hallo, du musst dich bei deiner Krankenkasse melden und dich da erkundigen, muttschutzgeld wird von der Krankenkasse bezahlt, Erziehungsgeld bei der für dich zuständigen stelle, einfach im intrernet googeln!
ich wünsche dir eine problemlose und wunderschöne schwangerschaft!