Schwanger bekomme ALG1

Ich bin seit 1 Monat Schwanger, hatte letzte Woche ein gutes Vorstellungsgespräch, habe zwar noch keine zusage, schaut aber gut aus. Ich würde bis zum 30 Dezember Arbeitslosengeld bekommen. Wenn ich jetzt eine Zusage bekommen sollte, und ihm sage das ich schwanger bin, wird er ich mit sicherheit nich mehr einstellen.
Wenn ich es erstmal nicht sage, und ihm dann während der probezeit beichte, kann er mich dann kündigen ???
Macht es überhaupt Sinn sich weiter zu bewerben, wenn ich jetzt weiß das ich schwanger bin ? Vor allem Riskiere ich bei einer kündigung während der probezeit das ich dann gar kein geld mehr bekomme von AA. Wäre es nicht klüger dem Arbeitsamt zu sagen das ich schwanger bin, ich bekomme ja schließlich bis zum 30 dezember mein ALg 1.

Hi
also du bist nicht dazu verpflichtet, deinem AG sofrot von der Schwangerschaft zu erzählen. Du kannst auch erst die ersten 3 Monate abwarten und ihm dann davon berichten. Außerdem bist du in der Schwangerschaft unkündbar.

LG

Während der Dauer einer Schwangerschaft sind Sie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf Ihnen der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot greift aber nur ein, wenn Ihr Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Ich würde beim AA mit offenen Karten spielen.
MfG

qhallo,
dass problem istr das dein neuer chef dich in der probezeit wegen allem außer einer schwangerschaft kündigen kann.
da wir aber nicht dumm sind wirst du sicherlich jetzt wissen das dein chef einen grund finden wird dich zu kündigen wenn er von der ss erfährt.
deinen bauch kannst du ja auch nicht all zu lange verstecken, das müßtest du bis NACH der probezeit schaffen.
mein rat für dich wäre geh zum arbeitsamt,beantrage nochmal alg 1 oder 2 mit schwangeren mehrbedarf, denn gibt es nach der 12.woche.
und wenn dein kind da ist geh in den mutterschutz.
ich hoffe du bekommst nochmal alg1 denn beim alg2 gibt es keinen muttschutz und du musst dich mit den paar kröten rumärgern…
ich wünsche dir viel glück!

Liebe Nadine, wir sind grad im Urlaub daher kann ich DIr nur schnell einen Link schicken, ich hoffe er hilft Dir weiter:

http://www.gutefrage.net/frage/gilt-der-kuendigungss…

viele Grüße Selina

Hallo Nadine,
das sind so rechtliche Fragen, mit denen ich mich auch nicht auskenne. Vielleicht darf man in der Probezeit ja gar nicht gekündigt werden, wenn man schwanger ist. Beim Arbeitsamt können Sie Dich da sicher auch rechtlich beraten. Denen würde ich es auf jeden Fall sagen.

Alles Gute jedenfalls für Deine Schwangerschaft
Lea

Hallo nadine20111,

ich bin nur Laie und kann daher keine verbindlichen Auskünfte geben.

Dem potenziellen Arbeitgeber die Schwangerschaft zu verschweigen, ist meiner Meinung nach keine gute Idee.
Ich würde sowieso erst einmal abwarten, ob es zu einer Zusage kommt. Wenn nicht, hat sich die Frage ohnehin erledigt. Während der Probezeit kann grundsätzlich gekündigt werden. Hierfür ist aus meiner Kenntnis nicht einmal ein Grund erforderlich (ist leider auch die Masche einiger Arbeitgeber, insbesondere Zeitarbeitsfirmen).

Dem Arbeitsamt muss die Schwangerschaft gemeldet werden, da hierfür die selben gestzlichen Voraussetzungen gelten, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis, längstens jedoch wie im vorliegenden Fall bis 31.12.

Mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt würde ich dies in einem persönlichen Gespräch klären; auch ob weitere Bewerbungen Sinn ergeben.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

knuffel1958

Hi Nadine,
von aktuellem Arbeitsrecht hab ich keine Ahnung, aber frag doch mal direkt dein Arbeitsamt, wie das aussieht.
Kann sogar sein, dass du Kündigungsschutz genießt, wenn du jetzt eine neue Stelle anfängst. Meiner Meinung nach hängt es davon ab, was DU willst: Jetzt einen Job finden, in den du nach kurzer Elternzeit zurück kannst? Oder dich irgendwie absichern, um danach erst mal Hausfrau und Mutter zu bleiben? Wann willst du wieder außer Haus arbeiten, und wie viel? Wenn du das für dich geklärt hast, regelt sich der Rest. Vielleicht hat dein neuer Arbeitgeber Möglichkeiten, in TZ oder mit Homeoffice im Beruf zu bleiben. Oder du bekommst dort einen Krippenplatz. Ich würde zuerst das Arbeitsamt fragen, dann die Hausfrau- oder-Working-Mum-Frage klären, und dann entscheiden. Ich persönlich bin für Ehrlichkeit den Chefs gegenüber. Kann ja auch sein, dieser Chef nimmt dich jetzt nicht – aber dafür in 2 Jahren. Weil er dich als ehrliche Haut in Erinnerung hat :wink:
Viel Glück!

… das ist eher eine rechtliche Frage, und deshalb würde ich jemanden fragen, der sich im Arbeitsrecht auskennt. Deinem zukünftigen Arbeitgeber zu verheimlichen, dass du schwanger bist, finde ich auch nicht richtig. Denn wenn du dann bis zum Mutterschutz dort arbeiten musst wird das für dich sehr unangenehm und euer Verhältnis ist vorn vornherein belastet.

Lieben Gruß,

Elke

Ich würde es wahrscheinlich sagen, vielleicht ist der Arbeitgeber so nett und hilft dir z. B. in zwei Jahren bei einen Job, weil du jetzt so ehrlich bist :smile:)

ich kann eben nicht lügen, ist aber meine persönl. Einstellung

Alles Gute

Hallo,
zu diesem Thema kann ich leider gar nichts sagen, da ich schon immer freiberuflich war und nie angestellt.
Aus meiner Erfahrung mit den Frauen weiß ich aber, dass das immer sehr individuelle Entscheidungen waren, weil eben nicht jede Frau es schafft, dem neuen Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht zu sagen.
Wie das mit dem Arbeitsamt ist, kann ich daher leider nicht sagen.
Mein Tipp: Beim Arbeitsamt fragen, oder vielleicht sogar die Elterngeldstelle, oder auf jeden Fall bei ProFamilia!

Alles Gute, Stefanie

Und möglichst bald eine Hebamme suchen :smile:

www.hebammensuche.de

Hallo Nadine,

wie das rechtlich genau ist, kann ich dir nicht sagen, aber du darfst verschweigen, dass du schwanger bist. Das geht deinen zukünftigen Chef vorerst nix an. Er soll dich ja unvoreingenommen nach deiner Qualifikation und Persönlichkeit beurteilen und einstellen. Bist du erstmal eingestellt und sagst ihm, dass du schwanger bist, unterliegst du dem Kündigungsschutz - wegen der Schwangerschaft. Sollte er es aber rausfinden, bevor du es ihm sagst und dich kündigen oder er dich in der Probezeit kündigen, ohne dass er es wusste, ist das völlig in Ordnung.
Also, soweit meine laienhaften Kenntnisse der Rechtslage das beurteilen können, gibt es keine Veranlassung ihm oder dem Arbeitsamt das mitzuteilen bevor du den Vertrag oder die Absage hast. Wenn du erst 1 Monat schwanger bist, kann es ja auch sein, du hast es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gewusst. Einige Frauen merken es ja gar nicht und stellen es dann erst im vierten, fünften oder sechsten Monat fest.
Allerdings musst du dir überlegen, wie gut dir der Job gefallen hat, wie sehr du ihn möchtest und wie du mit dem Chef klar gekommen bist. Der könnte dir natürlich dann schon das Leben schwer machen, wenn er meint, du hast ihn verarscht und ihm die Schwangerschaft verschwiegen (auch, wenn das dein gutes Recht ist). Wenn die Schwangerschaft dann aber weiter fortgeschritten ist (also so nach der 12. Woche, wenn auch die Möglichkeiten einer Fehlgeburt fast gegen null gehen), dann solltest du dem Arbeitsamt meines Erachtens nach Bescheid geben. Was das dann allerdings für Auswirkungen auf Elterngeld, Arbeitslosengeld usw. hat, kann ich dir nicht sagen.
Gruß
Susi

Hallo, es amcht immer Sinn, in das Arbeitsleben einzusteigen und nicht auf staatliche Hilfe angewisen zu sein.
Der Gesetzgeber hat klar formuliert, dass man zu Fragen der SS lügen darf, ergo sie dem AG verschweigen kann. Sicherlich ist das möglichweise nicht gerade günstig und Du wirst im Nachhinein eventuell doch gekündigt werden.
Sobald Du dem AG Deinen Mutterpass vorliegst, kannst Du nicht mehr gekündigt werden.

Gruß