Schwanger Beschäftigungsverbot im Kindergarten

Liebe Wissenden,

wenn eine Frau, die in einem Kindergarten (nur Kinder unter 3 Jahre) arbeitet und nicht mehr die Einrichtung betreten darf, weil sie keinen Immunschutz gegen Zytomegalie hat, wer stellt dann das Beschäftigungsverbot aus? Der Frauenarzt sagt, dass es der Amtsarzt machen muss. Der Amtsarzt sagt, dass der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung verändern muss und das Beschäftigungsverbot aussprechen muss.
Der Arbeitgeber sagt, dass es der Frauenarzt machen muss.

Wer muss in solch einem Fall es denn nun machen?

Vielen Dank!!!

MfG
Esmiralder

Hallo,

ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG bescheinigt grundsätzlich immer der behandelnde Arzt.
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html

&Tschüß
Wolfgang