Schwanger Elternzeit und 2 Arbeitsstellen

Hallo,

angenommen eine Angestellte ist teilzeitbeschäftigt bei 2 Arbeitgebern (1 x halbtags, 1 x 410,-EU-Basis). Nun wird sie schwanger und möchte bei einer Arbeitsstelle (halbtags) nach der Geburt die Elternzeit für 3 Jahre in Anspruch nehmen, bei der anderen Arbeitsstelle aber nicht.

Geht das grundsätzlich oder muss sie dann bei beiden Stellen die Elternzeit in Anspruch nehmen?

Darf sie überhaupt während der in Anspruch genommenen Elternzeit einen anderen Job ausüben?

Vielen Dank für die Antworten.

D.M.

Hallo

angenommen eine Angestellte ist teilzeitbeschäftigt bei 2
Arbeitgebern (1 x halbtags, 1 x 410,-EU-Basis). Nun wird sie
schwanger und möchte bei einer Arbeitsstelle (halbtags) nach
der Geburt die Elternzeit für 3 Jahre in Anspruch nehmen, bei
der anderen Arbeitsstelle aber nicht.

Geht das grundsätzlich oder muss sie dann bei beiden Stellen
die Elternzeit in Anspruch nehmen?

Er kann beim einen Betrieb das Arbeitsverhältnis ruhen lassen und beim anderen Betrieb die Teilzeitstellen (bis 30 Stunden) weiter ausüben. Also, ja, es geht.

Darf sie überhaupt während der in Anspruch genommenen
Elternzeit einen anderen Job ausüben?

Was meinst Du jetzt mit „einen anderen“?

Gruß,
LeoLo