Schwanger geworden mit befristetem Arbeitsvertrag

Schwanger geworden während eines befristeten Arbeitsverhältnisses…

…was grundsätzlich ja schön ist, aber eben doch ein paar Fragen aufwirft! Wer kann uns weiterhelfen?

Mutmaßlicher Entbindungstag: 21.11.2010 ==> Mutterschutzfrist beginnt somit am 11.10.2010
also bereits NACH dem vertragsmäßigen ENDE des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.2010

1)Was passiert vom 01.-11.10.2010? Anspruch auf ALG?
2)Nach welcher Höhe bemisst sich ab dem 11.10.2010 das Mutterschaftsgeld? Höhe des letzten Nettogehalts oder aber Höhe des vorherigen ALG?
3)Wonach bemisst sich nach der Geburt die Höhe des Elterngeldes?
4)Welchen (finanziellen) Nachteil würde der AN erleiden, wenn er das bis 30.09. befristete Arbeitsverhältnis verlängert (z.B. um drei weitere Monate bis 31.12.2010)?

Vielen Dank für ein paar hilfreiche Antworten!

Hallo,

zu 1) Anspruch auf ALG grundsätzlich ja, kommt drauf an wie lange man vorher im Beschäftigungsverhältnis war.

zu 2) Höhe Mutterschaftgeld: Höhe des letzten Nettogehaltes + das ALG

zu 3) Elterngeld: (jegliches) Einkommen der letzten 12 Monate

zu 4) ? verstehe die Frage nicht, wieso sollte der Vertrag verlängert werden, wenn man ab 11.10.2010 in Mutterschutz geht. Die 2 Wochen machen es finanziell nicht aus!

Gruß

Hallo Aline,

zu 4) Die Frage war eigentlich so gemeeint: Wenn der AG den Vertrag verlängern würde, ergäbe sich dann für die AG nicht zwangsläufig ein höherer Mutterschaftsgeldanspruch? (als wie wenn sie bereits vertragslos/arbeitslos ist)?

LG, Oma79

hallo,
zunächst mal herzlichen glückwunsch.
und die fragen…ja, die benatwortet euch am rechtssichersten eure krankenkasse und die elterngeldstelle eurer gemeinde oder stadt.
das ist ein echt komplexer fall…und da rate ich euch dort anzufragen und infos einzuholen.

gruß,
nils

Hallo,

also ich würde sagen ja normalerweise schon, müßte aber die Agentur für Arbeit genauer wissen.
MfG