Schwanger geworden während eines befristeten Arbeitsverhältnisses…
…was grundsätzlich ja schön ist, aber eben doch ein paar Fragen aufwirft! Wer kann uns weiterhelfen?
Mutmaßlicher Entbindungstag: 21.11.2010 ==> Mutterschutzfrist beginnt somit am 11.10.2010
also bereits NACH dem vertragsmäßigen ENDE des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.2010
1)Was passiert vom 01.-11.10.2010? Anspruch auf ALG?
2)Nach welcher Höhe bemisst sich ab dem 11.10.2010 das Mutterschaftsgeld? Höhe des letzten Nettogehalts oder aber Höhe des vorherigen ALG?
3)Wonach bemisst sich nach der Geburt die Höhe des Elterngeldes?
4)Welchen (finanziellen) Nachteil würde der AN erleiden, wenn er das bis 30.09. befristete Arbeitsverhältnis verlängert (z.B. um drei weitere Monate bis 31.12.2010)?
Vielen Dank für ein paar hilfreiche Antworten!