Hallo zusammen,
stellen wir uns eine junge Frau vor die einen jährlich verlängerten Saisonvertrag hat seit drei Jahren in einem Hotel mit ca. 15 Mitarbeitern. Diese junge Frau wird von ihrem Freund schwanger und teilt dies frühzeitig ihrem Chef mit, damit sie nicht ohne Grund das Gepäck tragen ablehnen muss - um die Schwangerschaft, das Kind und sich selbst nicht zu gefährden.
Nun bekommt sie als einzige einen 12-tägigen Arbeitsmarathon eingeteilt, alles nachfragen und reden hilft nicht.
Trotz Übelkeit möchte sie nicht auf ärztliches Attest frei bekommen und zieht die Arbeit durch.
Frage, ist es überhaupt rechtens was ihr Chef hier tut oder gibt es hier evtl. Schutzgesetze auch im Gastronomiebereich?
Das erwartete Kind ist ein Wunschkind von der Frau und ihrem Freund, der Chef hätte die junge Frau jedoch lieber auch in der nächsten Saison, was nur möglich ist, wenn sie das Kind verliert.
Pflichtbewusstsein und Vernuft sind hier leider immer etwas im Streit, deshalb wären gesetzliche Fakten wichtig.
Vielen Dank
Schöne Grüße
Ulrike
Hallo Ulrike,
Frage, ist es überhaupt rechtens was ihr Chef hier tut oder
gibt es hier evtl. Schutzgesetze auch im Gastronomiebereich?
Vermutlich ist das nicht rechtens. Es gilt das Mutterschutzgesetz -> http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
… genau so wie die anderen Gesetze aus dem Arbeitsrecht* z.B.
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bundeserziehungsgeldgesetz
… auch wenn man regelmäßig den Eindruck bekommt, dass die Gastronomie ein rechtsfreier Bereich wäre
MfG
* Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Hallo,
es gibt sogar im Gaststättengewerbe die Möglichkeit eines
individuellen Beschäftigungsverbotes, das der Arbeitgeber
(also nicht der Arzt) aussprechen darf. Er muss natürlich den
Lohn weiterzahlen, bekommt aber über die Ausfallversicherung
100% wieder. Passt nicht ganz zu dem geschilderten Fall -
hilft aber vielleicht bei der Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber.
Natürlich kann auch hier der behandlende Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn durch die Arbeit das Wohl von Mutter und Kind
gefährdet ist.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ganz tief in meinem Gehirn befindet sich die Information, dass eine Schwangere in der Gastronomie ab einem bestimmten Zeitpunkt nichts mehr tragen darf und der Arbeitgeber ihr einen sitzenden Job geben muß, Rechnungen schreiben oder so was. Wo das genau steht, kann ich leider nicht sagen.
LG, Elke
Hallo,
dass
eine Schwangere in der Gastronomie ab einem bestimmten
Zeitpunkt nichts mehr tragen darf
Das wird eingeschränkt im Mutterschutzgesetz (aber nicht nur für den Gastronomiebereich)
und der Arbeitgeber ihr
einen sitzenden Job geben muß, Rechnungen schreiben oder so
was.
Nee, das steht da so nicht drin. Schau dir einfach mal die Regelungen im Mutterschutzgesetz an http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
MfG
Liebe Ulrike,
im Mutterschutzgesetz steht (und das gilt ganz klar auch für das Gastronomiegewerbe):
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Mehrarbeit … ist jede Arbeit, die … über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche geleistet wird (§8 MuSchG).
und außerdem:
Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten … beschäftigt werden.
Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht
oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische
Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. (§4 MuSchG).
Ergo: Der Gesetzgeber steht voll auf der Seite der jungen Mutter. Der Originaltext ist hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg…
Ferner könnte für die junge Frau interessant sein zu prüfen, ob die mehrmalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags zulässig war und ob nicht schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Hallo
im Mutterschutzgesetz steht (und das gilt ganz klar auch für
das Gastronomiegewerbe):Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit,
nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn-
und Feiertagen beschäftigt werden.
Mehrarbeit … ist jede Arbeit, die … über 8 1/2 Stunden
täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche geleistet wird (§8
MuSchG).
War das MuSchG so langweilig, daß Du nach Absatz 1 eingeschlafen bist? Dann schau dir besser noch mal den Rest des § an.
Ferner könnte für die junge Frau interessant sein zu prüfen,
ob die mehrmalige Verlängerung eines befristeten
Arbeitsvertrags zulässig war und ob nicht schon ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Nicht die mehrmalige Verlängerung sondern die Prüfung des Sachgrundes ist hier wichtig.
Gruß,
LeoLo
War das MuSchG so langweilig, daß Du nach Absatz 1
eingeschlafen bist? Dann schau dir besser noch mal den Rest
des § an.
Da finde ich nur etwas Ergänzendes zu den Zeiten, bei denen gearbeitet werden darf, nicht zur Länge. Oder meinst Du
„Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von
den vorstehenden Vorschriften zulassen.“
Dies freilich…
Nicht die mehrmalige Verlängerung sondern die Prüfung des
Sachgrundes ist hier wichtig.
Es gibt auch etliche formale Gründe (vielleicht fehlende Schriftform, fehlender oder unzureichnder Sachgrund), die der Frau eine Chance auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis geben. Letztendlich war meine Initiative aber nur so ein Schuss ins Blaue.
Hallo zusammen,
das hat mir schon einmal sehr geholfen um der jungen Frau zu zeigen, dass sie das sooo nicht hinnehmen muss. Vorallem auch der Hinweis wo ich das Gesetz finde ist supi.
Vielen Dank Euch allen
Liebe Grüße
Ulrike