Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag!
habe folgende Situation und benötige einen Rat.

Bin Krankenschwester. Habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und bekomme Elterngeld. Mutterschutz bereits in Anspruch genommen.
Nun bin ich im zweiten Jahr der Elternzeit (4 Monata) vor Ablauf, wieder schwanger geworden.

Wie läuft es jetzt weiter?

Nach Ablauf der elternzeit (also im 4ten Monat) muss ich wieder zur Arbeit.
Habe ich dann wiederholten Anspruch auf Mutterschutz und Elterngeld?

Bitte um eine kurze Auskunft.

HAllo,
erstmal Glückwunsch zur erneuten Schwangerschaft:smile:
Also, du könntest ja vielleicht das 3. Jahr Elternzeit noch einreichen, dann mußt du gar nicht mher arbeiten und bekämst dann mit Geburt des 2. Kindes das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind plus 75€ Geschwisterbonus für das erste Kind (das kriegt man bis das 3 wird, aber nat. auch nur solange das Elterngeld läuft). Ansonsten müßtest du halt tatsächlich nochmal arbeiten, aber das wäre dann ja nicht lang. Das Elterngeld berechnet sich dann nach den (wenn ich richtig liege müßten es 4 Monate sein) 4 Monaten, die du dann jetzt noch arbeitest und nach den letzten 8 Monaten vor der ersten Entbindung. Den Geschwisterbonus gibt´s natürlich sowieso. Mußt du denn als Krankneschwester überhaupt arbeiten? Wegen diverser Krankheiten? Allein Zytomegalie? Naja, ich durfte als Sozialarbeiterin nämlich nicht mehr arbeiten.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
alles Gute für die Schwangerschaft, die Entbindung und der ganzen Familie!
Schöne Grüße, britta

hallo,
bitte wenden sie sich an die elterngeldstelle bzw. ihre krankenkasse.
bei solch speziellen sachen gerät mein wissen an seine grenzen.
mfg nb

Hallo,

du hast Anspruch auf dein 3. Elternzeitjahr und bekommst dann, wenn Kind Nr. 2 da ist wieder Elternzeit. Denn die Elternzeit vom 1. Kind endet mit der Geburt vom zweiten Kind.

In deinem 3. Elternzeitjahr bekommst du kein Elterngeld. Manche Bundesländer gewären ein Erziehungsgeld, das ist dann aber meistens Einkommensabhängig, einfach mal informieren.

Beim 2. Kind bekommst du dann den Mindestsatz von 300 € Elterngeld.

Allgemein ist zu prüfen, ob ihr nach Ende deines Elterngeldes Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag habt. Einfach mal auf diversen Seiten im Netzt nach Rechnern schauen.

Grüße
Caddy