Schwanger in der Pflege -Höhe der Lohnfortzahlung?

Hallo,

ich arbeite als Krankenschwester in der Heimbeatmung und nebenbei bei einem ambulanten Pflegedienst. Ich plane in naher Zukunft ein Kind. Da ich während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot kriege, würde ich gern wissen wollen, was ich für Ansprüche bei der Lohnfortzahlung habe?

Wird der Durchschnittslohn der letzten Monate genommen - inklusive aller Zuschläge?
Oder werden Feiertagszuschläge ausgeklammert, da sie ja nicht monatlich anfallen? Zählen die Zulagen für Sonntagsarbeit und Nachtschicht dazu?

Dann wäre es ja günstig vorher soviele Zulagen wie möglich abzugreifen und viele Wochenenden, Nächte und Feiertage arbeiten zu gehen!?

Und wie sieht das mit dem Nebenjob auf Honorarbasis aus, sind die ebenfalls verpflichtet, den Durchschnittslohn zu zahlen oder gelten solche Klauseln nur für die „Hauptarbeitsstelle“?

Danke für die Antworten!

Hallo,da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. ich hoffe du bekommst genuegend info von Anderen. viele gruesse beate
rg

Hallo tut mir leid aber da kenne ich mich leider nicht aus

Hallo,
tut mir leid, ich möchte Deine Fragen nicht beantworten, da Du ja aktuell noch nicht einmal schwanger bist und m.M. nach genügend Zeit hast, Dich mit den Gesetzestexten auseinander zu setzen. Gerade was die Berechnung von Elterngeld betrifft, hilft einmal googeln.:smile:
Ich denke, Du bekommst hier genug Antworten,so dass meine verzichtbar ist.
Gruß

Hallo Conny,

davon verstehe ich leider überhaupt nichts. Ich hoffe, Dir kann ein anderes Wer-Weiß-Was Mitglied helfen,

Gruß, Karoline

Hallo Conny,

in Sachen Lohnfortzahlung bin ich nicht up to date. Ich würde Ihnen empfehlen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren - dort bekommen sie kompetente und rechtssichere Auskunft.
Erste Informationen kann Ihnen aber auch der Gesetztestext geben (§11 Mutterschutzgesetz) http://dejure.org/gesetze/MuSchG/11.html hier wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Eintreten des Beschäftigungsverbotes als Berechnungsgrundlage angegeben.

Lohnfortzahlung erhalten Sie allerdings nur bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.

Beste Grüße
Michael

tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus. hast du evtl eine kollegin die schon kinder hat, die du fragen könntest?

lg

Hallo,
sorry, zu diesem Thema kenne ich mich gar nicht aus. Am Besten fragst du deine Krankenkasse, wie sich das Krankengeld berechnet und welche Konditionen für deinen Nebenjob gelten. Aber vielleicht findest du hier ja auch jemanden, der sich mit dem Thema besser auskennt?
Alles Gute für deine (baldige) Schwangerschaft,
LG Pamelie

Hallo,

ich bekam leider keine Zuschläge und somit kann ich dir das nicht beantworten:smile:

Ohjeh, das ist eine sehr komplexe Fragestellung, die ich leider nicht beantworten kann. Am besten du gehst mal zur Familienberatungsstelle, die Damen und Herren können dir bestimmt weiterhelfen. Zur eigenen Information, empfehle ich dir das Muterschutzgesetztheftchen der BzgA, müsste dir was sagen oder? Mal bei deiner Gyn. nachfragen oder wie gesagt im Gesundheitszentrum, dürfte auch ne Onlineversion irgendwo im Netz stehen.
Schau mal nach. :wink:

Liebe Grüße

Leider kann ich dazu keine Aussage treffen.

Hallo !
Sorry kann da leider nicht helfen .
MfG