Schwanger in der Probezeit

Hallo!

A hat ein halbes Jahr Probezeit, die am 31.03.2007 ablaufen wird. Ende Dezember ist sie schwanger geworden.

Muss man genau ab der 12. Schwangerschaftswoche (also genau 12 Wochen nach dem 1. Tag der letzten Regel) dies dem AG mitteilen?
Das wäre dann genau 9 Tage vor Ablauf der Probezeit der Fall. Kann dann der AG ihr durch fadenscheinige Gründe kündigen, wenn man ihm dies zu diesem Zeitpunkt sagt? Wäre es ratsam, da mit der 12. Woche ein bisschen zu schummeln, so dass ihr nach Ablauf der Probezeit der Kündigungsschutz sicher wäre?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Tim

Hallo,

Muss man genau ab der 12. Schwangerschaftswoche (also genau 12
Wochen nach dem 1. Tag der letzten Regel) dies dem AG
mitteilen?

Müssen muss man gar nicht, man soll… und zwar „sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist“ http://bundesrecht.juris.de/muschg/__5.html

Das wäre dann genau 9 Tage vor Ablauf der Probezeit der Fall.
Kann dann der AG ihr durch fadenscheinige Gründe kündigen,
wenn man ihm dies zu diesem Zeitpunkt sagt?

Nö, der Kündigungsschutz für die Schwangere besteht ja sofort und nicht erst nach der Probezeit.

Handelt es sich wirklich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit und nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches endet, wenn es nicht verlängert wird? Da sollte man nochmal sehr gründlich den Arbeitsvertrag durchlesen!

MfG

Frage an Xolophos!
Danke für die Mitteilung!

Und was kann arbeitsrechtlich passieren, wenn A dem AG z. B. erst am 02.04.07 die Mitteilung machen würde???

In der 4. Schwangerschaftswoche will man es ja dem AG nicht unbedingt gleich sagen… Auch wenn es ein unbefristeter Vertrag ist.

Gruß
Tim

Und was kann arbeitsrechtlich passieren, wenn A dem AG z. B.
erst am 02.04.07 die Mitteilung machen würde?

Arbeitsrechtlich nichts. Möglicherweise gefährdet A sich oder das Kind (wenn sie z.B. Umgang mit schädigenden Stoffen hat) bzw. nimmt nicht irgendwelche ihr aus dem Mutterschutzgesetz zustehende Rechte in Anspruch, aber das ist dann ihr Bier. Als was ist sie denn tätig?

In der 4. Schwangerschaftswoche will man es ja dem AG nicht
unbedingt gleich sagen…

Muss man ja auch nicht.

Danke für die Nachricht!

Ich glaube, als kaufmännische Angestellte in einem modernen Bürogebäude dürfte ihr nicht viel zustoßen.
Gruß
Tim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich glaube, als kaufmännische Angestellte in einem modernen
Bürogebäude dürfte ihr nicht viel zustoßen.

Davon geh ich mal aus … wobei …

„Wer während der Arbeit einschläft, von seinem Stuhl fällt und sich dabei verletzt, hat nur dann einen „Arbeitsunfall“ erlitten (mit Leistungsansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft), wenn er „infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt“ worden ist oder der Schlaf am Arbeitsplatz sich auf andere betriebliche Gründe zurückführen lässt.
(Sozialgericht Dortmund, S 36 U 294/97)“

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,2020410,00…

:wink:

Oh weia, da sollte man in der Tat aufpassen, Bürotätigkeiten können ja manchmal wirklich einschläfernd sein :smile:)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Muss man genau ab der 12. Schwangerschaftswoche (also genau 12
Wochen nach dem 1. Tag der letzten Regel) dies dem AG
mitteilen?

Die meisten Schwangeren warten bis nach der 12. Woche, weil davor das Risiko den Embryo zu verlieren noch recht groß ist (ca. 20%). Nach der 12. Woche steht vor allem noch das Wachsen auf dem Programm, vorher werden die Organe angelegt und wenn da was schiefgeht kommt es noch relativ häufig zu einer Fehlgeburt.
Und allein daher kommt diese 12. Woche-Grenze… Ich würde daher einfach noch ein paar Tage länger warten…
Der Mutterschutz gilt wohl auch rückwirkend noch (in Bezug auf Kündigung etc.). Wenn sie keinen speziellen Gefahren ausgesetzt ist oder diese auch so irgendwie umgehen kann, kann sie auch noch warten…
Kenne einige Frauen die in einem Labor gearbeitet haben und am Anfang der Schwangerschaft einen Kollegen ins Vertrauen gezogen haben und der hat der Schwangeren dann die gefährlichen Arbeiten stillschweigend abgenommen…
Sollte die Frau schwangerschaftsbedingt länger/ häufiger krank sein, kann man sich natürlich überlegen, die Schwangerschaft früher bekannt zu geben. Nicht dass es so aussieht als ob die Frau prinzipiell kränklich wäre… eine Schwangerschaft geht schließlich vorrüber :wink:
Gruß
Juhe