Schwanger in die Privatinsolvenz und Auswirkung auf Elternzeit

Hi,

Ende Dezember 2013 habe ich meine Unterlagen zum Eintritt in die Privatinsolvenz an das Amtsgericht gesendet. Stand der Dinge momentan ist das die Gläubiger durch das AG angeschrieben wurden und mir ein Insolvenzverwalter genannt wurde. Inzwischen bin ich schwanger und lag wegen der gravierenden Übelkeit auch schon mehrfach im Krankenhaus und beziehe ab nächster Woche wohl Krankengeld da ich so nicht arbeiten gehen kann. 
Meine Fragen hier sind folgende:

-Wann muß ich den Insolvenzverwalter über die Schwangerschaft informieren? Bzw auch hier den Bezug von Krankengeld statt meines normalen Arbeitslohns? Ich bin ganz normal im nicht selbstständigen Arbeitsverhältnis und mein Arbeitgeber weiß über die SS bescheid.

  • Darf ich ganz normal entscheiden ob und wie lange ich Elternzeit nehmen möchte?

  • Mutterschaftsgeld bzw Elterngeld müsste mir doch dann wie der Arbeitslohn angesehen werden und ich entsprechend der Tabelle nach Abzügen erhalten oder?

Mein Partner lebt zwar seit Oktober mit mir zusammen, soll aber von der Insolvenz nicht betroffen sein lt meiner Information durch die Schuldnerberatung. Er ist momentan arbeitslos, möchte aber schnellst möglich wieder arbeitengehen- notfalls bei einer Zeitarbeitsfirma und wird dies in den kommenden Wochen angehen und ist dann somit wieder arbeitend.

Mit der schnellen SS habe weder mein Partner noch ich gerechnet und ich bitte um Antworten auf meine Fragen und keine blöden Kommentare ob ich in der insolvenz eine gute Mutter sein kann… Leider habe ich das zu oft schon in div. Fragen zu Insolvenz bzw Elternschaftsfragen gelesen.

Vielen Dank

Hallo!

-Wann muß ich den Insolvenzverwalter über die Schwangerschaft
informieren?

Nein.

Bzw auch hier den Bezug von Krankengeld statt
meines normalen Arbeitslohns?

Nur den Bezug von Krankengeld und dessen Betrag mitteilen. Der Grund geht den Inso-Verwalter nichts an.

  • Darf ich ganz normal entscheiden ob und wie lange ich
    Elternzeit nehmen möchte?

Ja.

  • Mutterschaftsgeld bzw Elterngeld müsste mir doch dann wie
    der Arbeitslohn angesehen werden und ich entsprechend der
    Tabelle nach Abzügen erhalten oder?

Ja.

Mein Partner lebt zwar seit Oktober mit mir zusammen, soll
aber von der Insolvenz nicht betroffen sein lt meiner
Information durch die Schuldnerberatung.

Der Partner hat mit der Insolvenz nichts zu tun.

Er ist momentan arbeitslos, möchte aber schnellst möglich wieder
arbeitengehen…

Interessiert den Inso-Verwalter nicht.

Gruß
Wolfgang

Informationen würde ich immer so früh wie möglich weiterleiten.

Hier kannst du dich schonmal informieren:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=7674…

http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

http://www.invitare.net/beratungsangebote/infos-a-z/…

Es gibt Pfändungsfreigrenzen, und das Elterngeld ist eh noch geringer als der letzte Arbeitslohn.
http://www.sozialleistungen.info/schulden/pfaendungs…

Insolvent zu werden ist vielleicht ein blöder Fehler, aber Elternzeit nehmen zu wollen ist ein gutes Zeichen statt das Kind anderen Menschen auszuliefern.

ich als frau würde mir einen anwalt suchen denn, beim jetzigen einkommen kann die beratungsgebühr über das gericht eingereicht und abgerechnet werden
würde aber darauf achten das es schon ein fachanwalt ist !!!

in celle ist die anwalts cammer möglicherweise, nennt man dir einen anwalt für dein wohngebiet euch dreien viel glück

schreibe nur klein durch da linke hand entzündet

die kangalmama