Schwanger in Elternzeit

Hallo zusammen,

Eine Arbeitnehmerin (verh.) ist jetzt im 3.Jahr der Elternzeit die im August endet und ist seit knapp einem Jahr auf 400€ Basis im Betrieb beschäftigt.
(Ehemann arbeitet Vollzeit)

Nun wird sie wieder schwanger…
voraussichtlicher Geburtstermin nach ende der Elternzeit.

Wie sieht es mit dem Beschäftigungsverhältnis aus?
wird sie aufgelöst ?
oder bleibt sie bestehen?
Bekommt sie trotzdem für das zweite Kind. Mutterschaftsgeld ?

Danke im Voraus.

Hallo,

nach Ende der Elternzeit müsste die Arbeitnehmerin wieder die Arbeit antreten, auch wenn Sie dann schon wieder schwanger ist. Mit Beginn des Mutterschutzes könnte Sie dann wieder in Elternzeit gehen.

Problem ist vermutlich, dass in dieser (vermutlich nur wenige Wochen dauernden) Zeit das erste Kind untergebracht/versorgt sein will…

In Sachen Lohnfortzahlung/Elterngeld könnte sich das evtl. sogar lohnen - wenn denn die Unterbringung des Kindes bei Großeltern o.ä. vorübergehend möglich ist.

Wie das mit Urlaubsanspruch etc. ist, weiß ich leider nicht so genau (ob ganzer Jahresurlaub oder nur anteilig…), aber vielleicht findet sich ja ein(e) Wissende® hier.

Viele Grüße
Lumpi