Hallo!
Bin noch bis zum 23.08.2014 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, dass er mich nach der Elternzeit nicht weiter beschäftigen kann. Wie sieht der Fall aus, wenn ich jetzt innerhalb der Elternzeit wieder schwanger werde? Habe ich kündigungsschutz?
Nein: „Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis (…) während der Elternzeit nicht kündigen.“, § 18 BEEG.
Demnach endet dein Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des 23.08.2014, ohne das es fortgeführt werden muss.
G imager761
Nein: „Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis (…)
während der Elternzeit nicht kündigen.“, § 18 BEEG.Demnach endet dein Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des
23.08.2014, ohne das es fortgeführt werden muss.
Nein: „Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis (…)
während der Elternzeit nicht kündigen.“, § 18 BEEG.Demnach endet dein Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des
23.08.2014, ohne das es fortgeführt werden muss.
Du widersprichst dir gerade selbst.
Wie soll das denn funktionieren wenn nicht während der Elternzeit gekündigt würde?
Selbstverständlich muß ein Beschäftigungsverhältnis nach der Elternzeit fortgeführt werden wenn nicht die AN gekündigt hat oder der AG mit den wenigen Gründen die es für eine Kündigung während Mutterschutz/Elternzeit gibt.
Der Arbeitgeber kann frühstens am 1. Tag nach der Elternzeit mit der entsprechenden Kündigungsfrist kündigen.
Ist die Mitarbeiterin zu diesem Zeitpunkt wieder schwanger kommt das Mutterschutgesetz wieder zur Anwendung was heißt: Kündigungsschutz.
Krümelchen