Schwanger in Elternzeit

Man stelle sich folgende Situation vor:

Eine Frau wird 6 Monate vor Ende Ihrer Eltenzeit, die 3 Jahre betrug erneut schwanger. Schon in Ihrer ersten Schwangerschaft erhielt sie ein Beschäftigungsverbot. Was ist jetzt in dem Zeitraum zwischen Ende alter Elternzeit und Beginn der neuen Mutterschutzzeit? Kann man sich wieder ein Beschäftigungsverbot holen, ohne überhaupt gearbeitet zu haben und bekommt man trotzdem vom AG Gehalt? Oder kann der Vertrag einfach auf Eis gelegt werden? Denn die Anstellung in diesem Betrieb soll ja erhalten bleiben.

Hallo,
der AG hat nicht viele Möglichkeiten die AN zu kündigen - eigentlich gar keine.
Die neue Schwangerschaft wird unabhängig von der ersten behandelt. Das bedeutet, dass es zunächst keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot vorliegt - das muss neu ausgestellt werden, wenn es denn notwendig sein sollte.

Viele Grüße