Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Ich habe einen Jahresvertag dieser endet am 31.01.2011. Im normal fall müsste ich mich am 01.10.2010 Arbeitslos melden damit ich dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Problem sollte ich jetzt im November schwanger sein. Und ich bekomme erneut einen 1 Jahresvertag. Kann der Arbeitgeber mich kündingen wenn ich die Schwangerschaft erst nach Unterschrift des Verlängerungsvertrages bekannt gebe?
Und kann ich dan in Mutterschutz gehen wenn ich den Verlängerungsvertag habe?
Vieleicht kann mir ja jemand einen guten rat geben