Schwanger und 400€ job

Person B denkt intensiv über eine Schwangerschaft nach. Nun stellt sich die Frage, ob nach der Geburt eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, diese wieder einzustellen. Bei einem Vollzeitjob wäre es ja der Fall.

Person B denkt intensiv über eine Schwangerschaft nach. Nun
stellt sich die Frage, ob nach der Geburt eine Verpflichtung
des Arbeitgebers besteht, diese wieder einzustellen.

Nö, die Frage stellt sich nicht. Das Arbeitsverhältnis wird ja durch die Geburt nicht beendet.

Person B denkt intensiv über eine Schwangerschaft nach. Nun
stellt sich die Frage, ob nach der Geburt eine Verpflichtung
des Arbeitgebers besteht, diese wieder einzustellen. Bei einem
Vollzeitjob wäre es ja der Fall.

Das würde bedeuten, dass Person A in diesem Fall auch eine Mutterschutzfrist erhält? 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach? Und dann? besteht auch hier die Möglichkeit Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit zu nehmen?

Das würde bedeuten, dass Person A in diesem Fall auch eine
Mutterschutzfrist erhält? 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach?

Ja.

Und dann? besteht auch hier die Möglichkeit Erziehungsurlaub
bzw. Elternzeit zu nehmen?

Ja.

Hallo

Das würde bedeuten, dass Person A in diesem Fall auch eine
Mutterschutzfrist erhält? 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach?

Ja.

Aber meistens keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in der Zeit durch den AG.

http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber…

Gruß,
LeoLo