Schwanger und Arbeitslos

Hallo,

Du darfst bei der Einstellung lügen!

Ds stimmt vollkommen. Es gibt Fragen, die dürften bei einem
Vorstellungsgespräch nich gestellt werden. In so einem Fall
darfst du lügen.

ich bin kein Experte, aber soweit ich gelesen habe, gilt dies nur, wenn eine Schwangerschaft die Ausübung des Berufes erst in der gesetzlichen Mutterschutzfrist unmöglich macht. Für solche Berufe aber, wo die angestrebte Arbeit aber schon vorher aus Gründen des Mutterschutzes nicht ausgeübt werden kann (z.B. Umgang mit giftigen Chemikalien), gilt dies nicht.

Viele Grüße

Bianca

Das war einmal
Hi!

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Schwa…

LG
Guido

Hallo

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Schwa…

Das finde ich ja eigentlich schon ein bisschen komisch. Das kann doch nur zur Folge haben, dass ein Arbeitgeber nach Möglichkeit keine Frauen unter 45 mehr einstellt, oder?

Die Lasten sollten doch dann schon von der ganzen Gesellschaft, und nicht von einzelnen Arbeitgebern getragen werden.

Oder sie sollten dann wenigstens für die Rente deswegen Extra-Punkte sammeln können. (Ebenso natürlich auch z. B. Zahlväter, Tagesmütter und die Mütter selbst sowieso)

Viele Grüße
Thea

Zu viel Schutz schützt nicht immer! off topic
Hi!

Mein ehemaliger Dozent für Personalführung hatte ein Holzbein.

Er hatte nach seinem Unfall versucht, einen Job zu bekommen. Da er aber zu 80% SB ist, hat ihn niemand eingestellt.
Er machte sich dann aus der Not heraus selbstständig.

Ich halte unseren Kündigungsschutz in vielen Fällen für sinnvoll, auch den besonderen Kündigungsschutz gerade von Müttern!
Aber oft genug ist diese ganze gesetzliche Regelung einfach nur überreguliert und deshalb kontraproduktiv!

Aber da es nun mal ist, wie es ist, müssen AN und AG damit irgendwie zurecht kommen - das meinte ich hier mit „Spielregeln“. Man muss es einfach akzeptieren oder politisch aktiv werden und etwas ändern - das ist aber nicht zuletzt wegen der Stammtischpresse („Drastische Änderungen im Kündigungsschutz“ [als die Mindestzahl der AN im KSchG von 5 auf 10 angehoben wurde, und noch dazu nur für Neueinstellungen], etc.) nicht wirklich einfach in diesem Land!

LG
Guido