Schwanger und Arbeitslos

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier mit meinem Posting richtig bin. Und zwar brauche ich mal euren Rat bzw. Erfahrungen von Anderen. Nach meinem Studium habe ich eine befristete STelle angenommen um Berufserfahrung zu sammeln. Diese Stelle war von vornerein auf 12 Monate befristet. Nun schreibe ich gerade fleissig Bewerbungen. Mit Beginn meiner Arbeitslosigkeit :frowning: ist auch meine Schwangerschaft :smile: festgestellt worden. Nun kommt mein Problem. Ich möchte nicht bis zur Geburts auf Vaterstaats Taschen liegen. Aber welcher AG stellt mich ein? Darf ich gezielt lügen? (Finde ich persönliche unfair) Habe mich daher auf Zeitarbeitsfimren konzentriert, auch wenn dies ein starker finanzieller Einbruch bedeutet!!!
Wer ist oder war in einer ähnlichen Situation? Was habt ihr gemacht?
Danke für Eure Erfahrungen im Voraus

Niky

meine ganz ehrliche Meinung
Hallo Niky,

vorweg: du darfst die Schwangerschaft verschweigen, ja sogar unrichtige Angaben machen. Das dies äußerst unfair ist, ist dir ja klar.

Weiterhin ist eine Jobsuche für Schwangere so gut wie sinnlos. Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen. Aber die reale Welt ist nun mal so, so brutal es auch klingt.

Gruß
André

hallo.

Ich möchte nicht bis zur Geburts auf Vaterstaats
Taschen liegen.

löblich.

Aber welcher AG stellt mich ein?

wenn du sagst, daß du schwanger bist, wohl keiner. das wär aus betriebswirtschaftlicher sicht einfach nur rausgeschmissenes geld.

Darf ich gezielt lügen?

das darfst du schon. aber ob du auf anhieb eine unbefristete stelle bekommst, ist fraglich. und selbst wenn, gibt’s ein paar monate probezeit. während dieser wirst du also wahrscheinlich „auffliegen“ - und dann findet die firma auch irgendeinen grund, dich nicht fest einzustellen.

du könntest natürlich - talent zu irgendetwas vorausgesetzt - eine ich-ag gründen. damit brauchst du kein schlechtes gewissen zu haben, des staates geld für’s nichtstun zu kassieren, und du minderst die finanziellen einbußen, denn eine ich-ag wird staatlich gefördert.

gruß

michael

Hallo, Nicole!

Keinesfalls die Schwangerschaft verschweigen!

Erstens kann Dir Dein eventueller Arbeitgeber daraus einen Strick drehen, zweitens kannst Du keinerlei Schwangerschafts"vergünstigungen" geltend machen, als da u.a. wären:
-nicht über 10 kg heben
-keine Schichtarbeit
-kein Umgang mit gefärlichen Stoffen
-keine Arbeit im Stehen

All dies könnte Deine Gesundheit, die Deines Babys oder gar die Schwangerschaft selbst gefährden.

Alles Gute für Dich und Deinen Zwerg!

Grüßle
Regina

Hallo Nicole,

erstmal möchte ich mich meinen Vorrednern anschliessen: wenn Du Deine Schwangerschaft nicht angibst, isses höchst unfair, gibst Du sie an, machst Du Deine Chancen auf nen Job eher zunichte. Aaaber: das kommt ein wenig auf Deine Pläne für „danach“ an. Also willst Du wenn der kleine Wurm dann da ist wieder voll arbeiten gehen oder willst Dich für die nächsten 1-20 Jahre um das Kind kümmern? Wenn ersteres, dann könntest Du ja sagen, dass Du nach der Geburt wieder einsteigen willst und eben die „Lernzeit“ noch vorher erledigen. Ob das wirklich erfolgversprechend ist weiss ich nicht, aber auf einen Versuch kommt’s an. Wichtig ist nur, dass Du dann schon bei der Bewerbung ausgeklügelte Pläne zur Kinderbetreuung (Tagesmutter, Hort, Oma, was auch immer) lieferst :wink:
Ansonsen wäre vielleicht auch ein Job mit kurzer Anlernzeit (ich nenne jetzt mal das klassische Telefon-Callcenter) eine Alternative. Da verliert Dein AG nicht sooo viel Geld und Zeit mit Einlernen, und Du kannst das auch nach der Geburt noch stundenweise weitermachen.
Je nachdem was genau Du machst, wäre es vielleicht auch eine Möglichkeit, dass Du jetzt den Job anfängst und Dir für später die Option offen hältst von zuhause aus zu arbeiten.

*wink* und alles Gute

Petzi

Hallo Nicole,

du darfst bei Bewerbungsgesprächen verschweigen bzw. unrichtige Angaben machen, wenn du nach einer Schwangerschaft gefragt wirst, die Frage ist nämlich nicht zulässig. Nun ist das zwar unfair gegenüber dem Arbeitgeber, eine gezielte Benachteiligung von Frauen (speziell dann auch mit kleinen Kindern) ist aber auch nicht fair. Ich habe mehr als einen Job wegen damals noch eines kleinen Kindes nicht bekommen - trotz perfekter Kinderbetreuung mit Kita, Papa und Großeltern.
Ich rate dir also, such dir einen Job solange man die Schwangerschaft optisch noch gut vertuschen kann. Bist du einmal drin, darfst du nicht mehr gekündigt werden - bis zu 3 Monate nach Ende der Elternzeit (ich geh mal davon aus, dass du nicht einen auf Hausfrau machen willst bis dein Kind volljährig ist). Ausnahmen gibt es bei sehr kleinen Firmen, da geht der Kündigungsschutz nur bis 4 Monate nach der Geburt des Kindes, auch wenn du dann in Elternzeit sein solltest.
Die Idee mit der Ich-AG solltest du auch prüfen. Ich habe dann nämlich auch aus der Not eine Tugend - und mich selbständig - gemacht. Vielleicht wäre das auch eine Option für dich. Die Arbeit während der Erziehungszeit ist für max. 30 Stunden pro Woche unschädlich für das Erziehungsgeld, wobei dein Einkommen angerechnet wird, aber du hast ja Freibeträge. Weiterhin bist du dann über das Erziehungsgeld sozialversichert, so dass du nur die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung noch extra abführen musst, KV und PV sind mit dem Erziehungsgeld abgegolten. Gute Startbedingungen also.
Achtung: In der Zeit vor dem Bezug des Erziehungsgeldes musst du dich selbst um eine KV kümmern, sonst kann es teuer werden. Da gibt es aber Sondertarife für Ich-AGler, was du aufgrund deines Jobs ja aber selbst wohl am besten weißt.
Wenn du mehr Infos willst, helfe ich dir gern weiter.

Viele Grüße, Heike

Mal etwas, was nicht nur annähernd stimmt!
Hi!

Zunächst mal:
Ich finde Deine Einstellung zwar löblich, aber trotzdem:

Du darfst bei der Einstellung lügen! Sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt, kannst Du Deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen - in diesem Moment hast Du den stärksten Schutz, den ein Arbeitnehmer in Deutschland genießt!!!
Die Probezeit hat keinerlei besondere Wirkung mehr!
Du bist schlicht unkündbar (rein theoretisch schon, aber das ist in der Realität schon extrem schwierig!).
Dieser Schutz gilt nach der Geburt noch vier Monate.

Es ist auch nicht so, dass Du nach der Elternzeit noch einige Monate Kündigungsschutz genießt! Der besondere Kündigungsschutz endet mit der Elternzeit. Wenn Du also nach der Elternzeit am ersten Tag Deine Kündigung bekommst, dann gilt in vielen Fällen: 4 Wochen zum Monatsende oder 15.

So, und jetzt zum praktischen Tipp:
Du kannst beim Vorstellungsgespräch sagen, dass Du schwanger bist („Eigentlich muss ich diese Frage ja nicht beantworten, ich will aber nicht unfair sein!“)! Es soll Arbeitgeber geben, die diese Ehrlichkeit schätzen, und Dir einen befristeten Vertrag anbieten. Dieser würde dann nämlich ganz einfach auslaufen und muss nicht gekündigt werden.
Ganz sicher gibt es aber auch eine Menge Arbeitgeber, die sich dann dankend von Dir verabschieden!

In welcher Gegend wohnst Du? Da Du in Venlo studiert hast, könnte es sein, dass Du in der Gegend Duisburg wohnst?
Dann könnte ich evtl. einen leichten Job für Dich „vermitteln“ - nicht irre anspruchsvoll, aber besser als Arbeitslosengeld allemal…

LG
Guido

Hi,
also grundsätzlich finde ich Deine Einstellung (nicht lügen zu wollen) sehr löblich.
Was hällst Du davon, wenn Du in Deinen Bewerbungen ausdrücklich um eine befristete Einstellung für bspw. 6 Monate „bittest“.
Als Begründung kannst Du ja Deine Schwangerschaft angeben.
Es soll tatsächlich Arbeitgeber geben, die in Ihren Stellenausschreibungen reinschreiben - „auf Wunsch auch befristete Einstellung“.
Was für Deine Perspektive wichtig wäre, wie siehst Du Deine Pläne nach der Entbindung?
Also wie lange hast Du vor zu hause zu bleiben? 2 Monate, ½ Jahr, 1 Jahr, 3 Jahre, für immer?
Hast Du jemanden, der im Falle eines fehlenden Kita-Platzes die Aufsicht übernehmen kann?
Alls das wäre natürlich dann in einem Vorstellungsgespräch von Bedeutung.
Ich könnte mir auch lebhaft vorstellen, dass der eine oder andere Personalchef sich auf einen Deal einläßt, der besagt Kombination von Teilzeitstelle und Heimarbeit (sofern möglich - hast ja Deinen Beruf nicht benannt).
Hast Du es schon mal im öffentlichen Dienst versucht?

Viel Erfolg
Dobbs

Warum unfair?
Hi André!

vorweg: du darfst die Schwangerschaft verschweigen, ja sogar
unrichtige Angaben machen. Das dies äußerst unfair ist, ist
dir ja klar.

Warum ist das unfair? Es sind die „Spielregeln“, die Papa Staat so festgelegt hat!

Ist im Fußball ein Torschütze unfair, wenn er aus passivem Abseits ein Tor erzielt?

LG
Guido

2 „Gefällt mir“

Hallo Heike,
gerne würde ich mir eine Stelle in meinem Bereich suchen. Aber mein Schwerpunkt ist Marketing und Vertrieb und hier gilt 12 Stt/Tag minimum (habe ich kein Problem mit. Aber wegen dem kleinen Wurm…) Mein Partner und ich haben die Möglichkeit, einer Ich-AG schon vor längerem diskutiert. Vielleicht ist jettz der richtige Zeitpunkt um die Selbstständigkeit anzugehen!!! Nur die Informationen vom Arbeitsamt sind sehr dürftig. Kannst du mir vielleicht Bücher oder Internetseiten empfehlen, sodass ich mich in Ruhe einlesen kann??? Das wäre wirklich super!!! Bevor Du die ICH Ag gegründet hast, hast du einen Businessplan erstellt?

Danke für deine Mühe
Gruß
Nicole

Hallo Nicole,

du darfst bei Bewerbungsgesprächen verschweigen bzw.
unrichtige Angaben machen, wenn du nach einer Schwangerschaft
gefragt wirst, die Frage ist nämlich nicht zulässig. Nun ist
das zwar unfair gegenüber dem Arbeitgeber, eine gezielte
Benachteiligung von Frauen (speziell dann auch mit kleinen
Kindern) ist aber auch nicht fair. Ich habe mehr als einen Job
wegen damals noch eines kleinen Kindes nicht bekommen - trotz
perfekter Kinderbetreuung mit Kita, Papa und Großeltern.
Ich rate dir also, such dir einen Job solange man die
Schwangerschaft optisch noch gut vertuschen kann. Bist du
einmal drin, darfst du nicht mehr gekündigt werden - bis zu 3
Monate nach Ende der Elternzeit (ich geh mal davon aus, dass
du nicht einen auf Hausfrau machen willst bis dein Kind
volljährig ist). Ausnahmen gibt es bei sehr kleinen Firmen, da
geht der Kündigungsschutz nur bis 4 Monate nach der Geburt des
Kindes, auch wenn du dann in Elternzeit sein solltest.
Die Idee mit der Ich-AG solltest du auch prüfen. Ich habe dann
nämlich auch aus der Not eine Tugend - und mich selbständig -
gemacht. Vielleicht wäre das auch eine Option für dich. Die
Arbeit während der Erziehungszeit ist für max. 30 Stunden pro
Woche unschädlich für das Erziehungsgeld, wobei dein Einkommen
angerechnet wird, aber du hast ja Freibeträge. Weiterhin bist
du dann über das Erziehungsgeld sozialversichert, so dass du
nur die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung noch extra
abführen musst, KV und PV sind mit dem Erziehungsgeld
abgegolten. Gute Startbedingungen also.
Achtung: In der Zeit vor dem Bezug des Erziehungsgeldes musst
du dich selbst um eine KV kümmern, sonst kann es teuer werden.
Da gibt es aber Sondertarife für Ich-AGler, was du aufgrund
deines Jobs ja aber selbst wohl am besten weißt.
Wenn du mehr Infos willst, helfe ich dir gern weiter.

Viele Grüße, Heike

Warte mal!
Hi!

WANN hast Du die Kündigung bekommen, und wann wurde die Schwangerschaft festgestellt?

LG
Guido

Ok Guido,

ich biete dir einen Vertrag an. Super Konditionen. Aber im Kleingedruckten stehen Klauseln. Und die brechen dir das Genick, bzw. machen den Vertrag für dich zum Verlustgeschäft. Würdest du dann immer noch dieselbe Meinung haben?

Gruß
André

Hallo Nicole,

ja, einen Businessplan muss man jetzt sogar erstellen, war auch bei mir schon so. Ist aber halb so schlimm, du beschreibst dein Vorhaben, deine Zielgruppe, welche Marketingaktionen du durchführen willst zur Kundengewinnung und machst eine Kosten-Nutzen-Analyse mit Umsatz- und Renditevorschau. Dies alles musst du ohnehin für dich selbst durchdenken, da kannst du es auch für den Antrag in eine ordentliche Form bringen.
Klar, teilweise ist das wie im Kaffeesatz lesen, vor allem weil es das Arbeitsamt für die nächsten 3 Jahre haben will. Ist aber machbar, Glaskugel raus und los.:wink:
Ich hatte kein Buch dazu, im Internet ist neben der Arbeitsamtshomepage noch das Existenzgründer-Board hier bei www zu empfehlen.
Letzlich brauchst du eine Idee, wie du deine Kenntnisse und Fähigkeiten vermarkten kannst, eine Marktlücke, die du ausfüllen kannst - und etwas Mut.
Wenn du gezielte Fragen hast, helfe ich dir gern weiter.

Viele Grüße, Heike

Es geht hier um GESETZE!
Hi!

Es geht um GESETZE, nicht um VETRÄGE!

Ein Vetrag ist eine Willenserklärung zweier Parteien - will eine nicht, gibt es keinen Vertrag!
In einem Vertrag ist alles frei regelbar, was nicht gegen ein Gesetuz verstößt.

Der Mutterschutz gründet sich aber nicht auf einen Vertrag, sondern auf Gesetze!

Würdest du dann immer noch dieselbe Meinung haben?

Es geht hier auch nicht um meine Meinung…

LG
Guido

Randbemerkung
Hallo.

Ist im Fußball ein Torschütze unfair, wenn er aus passivem
Abseits ein Tor erzielt?

Nein, weil es auch nicht unfair, sondern unmöglich ist, in einem runden Raum in die Ecke zu pieseln. Aus dem passiven Abseits kannst Du einem anderen zugucken, wie er ein Tor macht; machst Du selbst eins, ist die Abseitsstellung aktiv. So, und jetzt gehe ich meiner Klobürste den Mittelscheitel fönen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Argh! off topic
Huhu!

Ich meinte natürlich, ein Tor erzielt, wenn ein anderer Spieler im passiven Abseits steht!

Oder einen durch eine Schwalbe ungerechtfertigten Elfer versenkt (passt wohl noch viel besser).

LG
Guido

P.S. Viel Erfolg mit der Frisur

Hallo Guido,

die ist im Dezember festgestellt worden. Das der Vertrag nicht verlängert wird wuste ich von Anfang, da es sich um einen Zeitvertrag gehandelt hat. Lt Aussage des Arbeitsamtes wird durch eine Schwangerschaft der Zeitvertrag nicht ausgesetzt.

Gruß
Nicole

Hi!

WANN hast Du die Kündigung bekommen, und wann wurde die
Schwangerschaft festgestellt?

LG
Guido

OK - war eine Idee…
Hi!

die ist im Dezember festgestellt worden. Das der Vertrag nicht
verlängert wird wuste ich von Anfang, da es sich um einen
Zeitvertrag gehandelt hat. Lt Aussage des Arbeitsamtes wird
durch eine Schwangerschaft der Zeitvertrag nicht ausgesetzt.

OK - dass es ein befristeter Vertrag war, mach meine Idee dann zu Nichte!

Wäre aber auch so eh vermutlich zu spät gewesen.

LG
Guido

Hi!

Zunächst mal:
Ich finde Deine Einstellung zwar löblich, aber trotzdem:

Du darfst bei der Einstellung lügen!

Ds stimmt vollkommen. Es gibt Fragen, die dürften bei einem Vorstellungsgespräch nich gestellt werden. In so einem Fall darfst du lügen.

LG
Daniel

Hi Andre

Es geht um GESETZE, nicht um VETRÄGE!
Es geht hier auch nicht um meine Meinung…

Ich würde mich nicht mit Guido anlegen. Der kennt sich aus und vor allem hat er recht!!!
Was soll unfair sein, wenn man eine Frage nach der Schwangerschaft verneint?
Würde man die Wahrheit sagen, würde der Arbeitgeber unfair werden. Auser dem geht es hier wie schon von Guido gesagt um Gesetze