Hallo,
ich hoffe irgend wer kann mir weiterhelfen. Gestern habe ich erfahren, dass ich schwanger bin (juchhuuhh!!). Nun ist es aber leider so, dass mein Arbeitgeber Ende des Jahres in eine andere Stadt zieht, und ich gehe nicht mit, habe meine Kündigung bereits längst erhalten (zum 31.12.). Beim Arbeitsamt war ich schon zwecks „arbeitssuchend melden“. Bekomme ich denn ab 01. Januar Arbeitslosengeld bis zum Geburtstermin im Juni, obwohl ich ja eigentlich nicht mehr vermittelbar bin? Wird das Gehalt meines Mannes irgendwie angerechnet werden?
Hallo Nicole,
erstmal:
*jubeltuschundfanfare*
Glückwunsch und alles Gute zum erwarteten Nachwuchs.
Zu deiner Frage:
Du hast Anspruch auf das Alo-Geld bis 6 Wochen vor dem vorraussichtlichen Geburtstermin. Dann übernimmt die GKV die Zahlung und 8 Wochen danach. Dann endet die zahlung der GKV und du hast dann nur noch das Erziehungsgeld und das Kindergeld. Im Erziehungsgeld wird das Einkommen deines Mannes mit eingerechnet. Forder dir doch von der Erziehungsgeldkasse eine entsprechende Broschüre an.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Martin
P.S.: Achte darauf, das der Arzt das vorraussichtliche Geburtsdatum immer wieder kontrolliert und das dem AA und der GKV immer wieder mitgeteilt wird.