Ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Bei einer Informationsveranstaltung von Pro Familia bzw. beim Wohnungsamt konnte man keine vernünftige Auskunft geben.
Situation: Berufstätige junge Frau (25) mit abgeschlossener Berufsausbildung (falls das wichtig sein sollte) erwartet ein Baby. Der Vater ist Student. Die beiden haben keinen gemeinsamen Wohnsitz.
Was wir bisher wissen: Kindergeldanspruch sowie Unterhaltsanspruch an den Vater (wird vom Jugendamt übernommen).
Die Frage: Da die zukünftige Mutter gerne das 1. Jahr mit dem Baby zuhause bleiben möchte, stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Wohnung aufkommt. Ist das Sozialamt oder das Wohnungsamt zuständig? Gibt es noch weitere Zuschüsse für das Baby? Falls die Eltern vermögend sind, werden die herangezogen? Muss das eigene Sparkonto zuerst geplündert werden? Wie schauts mit einer abgeschlossenen Lebensversicherung aus?
Hallo,
ich schlage vor, das Sozialamt aufzusuchen.
Vielleicht steht dir ja zusätzlich zum Erziehungsgeld noch anderes zu.
Wenn ja, wird das Wohngeld mit der Sozialhilfe gezahlt.
Grundsätzlich muss jedoch versucht werden, aus eigenen Kräften zu leben.
Dazu gehört, dass evtl. vorhandenes Vermögen (da gibts nen Freibetrag) aufgebraucht wird, evtl. müssen die Eltern was dazuzahlen. Die LV muss nicht gekündigt werden, jedoch kann man verlangen, dass du sie beitragsfrei stellst.
Das sind jedoch alles Sachen, die im persönlichen Gespräch besser geklärt werden können.
Überschlägig kannst du ja mal bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de reinschauen und rechnen.
bis zur 20. Schwangerschaftswoche kann ein Antrag auf Erstausstattungsbeihilfe (800 €) durch die Stiftung für Mutter und Kind gestellt werden. Anträge gibt es beim Amt für Familie und Soziales, der Diakonie oder auch bei Pro Familia.
Ansonsten solltest du auch prüfen lassen, ob du sozialhilfeberechtigt bist. Falls nicht, kann immer noch Wohngeld möglich sein.
Dein Sparguthaben muss je nach Höhe für den Lebensunterhalt mit eingesetzt werden (das heißt, falls es das Schonvermögen übersteigt).
Am besten ist wohl ein Beratungstermin beim Sozialamt.