hi leute,
es ist eine bekannte die schwanger ist.sie kommt aus ghana.sie ist schwanger in 10 SSW.das ungeborene kind ist Deutsche weil der papa auch Deutsche ist.das problem ist sie sind nicht verheiratet.das heißt sie ist allein erziehende mutter.sie weißt nicht was für recht sie hat und ich auch nicht.wenn sie zum beispeil sein visum verlängert möchte,was für vorteile hat sie wo das baby ungeboren ist.
africaqueen
Vorteile, Nachteile - keine Ahnung.
Aber soweit ich weiß, muß deine Freundin sich, weil sie ja nicht mit dem Mann verheiratet ist, eine Vaterschaftsanerkennung einholen um die Nationalität, sowie die Unterhaltsansprüche eindeutig zu klären.
Bei einer Nichteinwilligung, kann man glaube ich, auch nach der Geburt einen Vaterschaftstest vor Gericht erstreiten.
Hallo,
das Kind ist NICHT deutsch.
Das Kind hat zunächst einmal die staatsangehörigkeit der Mutter.
Ob ihr das bei der Verlängerung des Visums hilft, weiß ich nicht.
Zu allen anderen Problemen verweise ich auf die bereits geschriebenen Hinweise, auch bezüglich einer Falschaussage und Falschbeurkundung vor dem Jugend- oder Standesamt.
grüße
miamei
Hallo
das Kind ist NICHT deutsch.
Auf keinen Fall?
Das Kind hat zunächst einmal die staatsangehörigkeit der Mutter.
Aber wenn sie gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater macht?
Zu allen anderen Problemen verweise ich auf die bereits geschriebenen Hinweise, auch bezüglich einer Falschaussage und Falschbeurkundung vor dem Jugend- oder Standesamt.
Wie kommst du auf Falschaussage oder Falschbeurkundung??
MfG
Zu allen anderen Problemen verweise ich auf die bereits geschriebenen Hinweise, auch bezüglich einer Falschaussage und Falschbeurkundung vor dem Jugend- oder Standesamt.
:Wie kommst du auf Falschaussage oder Falschbeurkundung??
Weil AfricaQueen vor kurzem im Rechtsbrett über die Vor/Nachteile einer falschen Vaterschaftsanerkennung fragte. Nur kam da die Schwangere aus einem anderem Land.
Aber im Grunde geht es um die Frage, was eine Schwangere Frau ohne Aufenthaltsgenehmigung tun muss, um diese zu erhalten.
Lutzie
Hallo,
ich schrieb: „hat zunächst die Staatsangehörigkeit der Mutter“
Ich habe nicht ausgeschlossen, daß das Kind nicht auch die dt. Staatsangehörigkeit annehmen kann, dafür hat das Kind aber noch viele Jahre Zeit.
ABER: es gibt kein automatisches Aufenthaltsrecht für eine Mutter und ihr (un-)geborenes Kind, auch wenn der Vater Deutscher ist.
Es gibt in Deutschland überall Ausländerbehörden und für fast jede Staatsangehörigkeit gibt es verschiedene Regelungen und Ausnahmeregelungen, warum kann man die Beamten vor Ort nicht fragen???
Also die, die sich wirklich damit auskennen?
Es ist auch von Bedeutung welchen Aufenthaltsstatus die werdende Mutter jetzt hat, oft können die Leute ihren Aufenthaltsstatus selber nicht benennen, die örtliche Behörde kennt sich da wirklich besser aus.
grüße
miamei