Schwanger und kündigungsrecht

Hallo zusammen,

habe eine frage, wenn man in der Probezeit ist und schwanger wird. Dies dem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt hat, dass man schwanger ist, gilt die Kündigung dann ? Oder kann ich Widerspruch einlegen und sagen dass ich schwanger bin? Wie ist die reglung wenn man schwanger ist und das Kind verliert? Und dadurch jedoch die Probezeit bestanden hat, wird man dann doch nach der Probezeit gekündigt wenn man ein unbefristetes Verhältnis hat oder wie sieht die Rechtslage aus? Muss man dann was vorlegen beim Arbeitgeber wenn man das Kind verliert? Mutterpass muss man den vorlegen?

Wie geht man am besten vor wenn man erst in der ersten Woche schwanger ist und der Chef einen nicht leiden kann.

Servus,

nein, es genügt völlig, wenn Du spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kündigung mitteilst, dass Du schwanger bist. Dann greift der Kündigungsschutz, auch in der Probezeit - falls der Arbeitgeber sich nicht vor Aussprechen der Kündigung um eine Erlaubnis der zuständigen Behörde bemüht hat.

Der Arbeitgeber kann einen Nachweis der bestehenden Schwangerschaft (Bestätigung des behandelnden Arztes) verlangen. Dein Plan, eine Schwangerschaft samt späterem Abortus zu erfinden, ist keine gute Idee - da hängen nicht bloß arbeitsrechtlich, sondern auch strafrechtlich ein paar hässliche Haken dran.

Schöne Grüße

MM

Habe ich das richtig verstanden? In der Probezeit stellt sich heraus, dass die Arbeitnehmerin nicht übernommen wird. Dann kann sie per Schwangerschaft die Übernahme erzwingen?

Interessantes Geschäftsmodell für eine ganz spezielle Partnervermittlung :wink:

Nein es wurde falsch verstanden. Ich bin schwanger in der 2. Woche und in der Probezeit. Möchte aber meinem Arbeitgeber noch nicht mitteilen das ich schwanger bin weil es noch zu früh ist. Man sollte ja immer die kritischen 12 Wochrn abwarten. Daher fragte ich. Und wo ich dabei war diese frage zu stellen dachte ich, dass ich auch alles weitere einfach fragw. Man weiss nie im Leben was passiert, da ich nämlich schonmal eine Fehlgeburt hatte. Aber gut

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Dann sollte man überlegen, ob man nicht freiwillig während der Probezeit geht und woanders eine Arbeit sucht, bei der man mit dem Chef klarkommt.

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Joa…

Nachdem das Kind auf die ein oder andere Weise nicht mehr in der Frau ist, hat die Frau 4 Monate Kündigungsschutz. Vermutlich ist das so gemacht, damit der AG sie nicht nach der Fehlgeburt vor dir Tür setzen kann. Schließlich wird die bestimmt direkt wieder schwanger etc.

Allerdings gilt der Kündigungsschutz gilt erst ab der 12. Woche. Das heißt, wenn man in der 2. Woche dem Arbeitgeber seine Umstände mitteilt, kann der einen in der Probezeit quasi direkt vor die Tür setzen.

Wenn dann nach 4 Monaten die Probezeit vorbei ist, hat die Frau dann eben ein festes Arbeitsverhältnis. Das ist schon ziemlich cool für die Frau.

Das nicht unbedingt, aber sorry, so kann nur ein Mann schreiben (wobei ich nicht unterstellen möchte, dass alle Männer so sind, und auch nicht, dass es keine Frauen gibt, die so denken). Auch wenn ich (zum Glück) keine Fehlgeburt hatte, aber du kannst dir wohl nicht vorstellen, wie groß die psychische Belastung ist, wenn man eine Fehlgeburt hat? Da muss nicht auch noch direkt die Sorge um den Arbeitsplatz oben drauf.

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Eigentlich hatte ich nicht vor so schnell schwanger zu werden da ich momentan vieles erreicht habe und ein wenig genießen wollte. Aber ich freue mich trotzdem. Ich habe keine Kraft mir eine neue Stelle zu suchen und zu hoffen. Da ich leider auch Symptome habe. Ich kannte das nicht das der Schutz erst ab dem 3. Monat gilt.

Das ist auch nicht so. Lies mal das Original § 17 MuSchG.

Die Geschichte mit der 12. Woche bezieht sich nur auf den Kündigungsschutz nach Fehlgeburt: Der greift nur, wenn die Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche war.

Schöne Grüße

MM

Kontext, gute Frau!
Aus Sicht eines Unternehmens ist ne Schwangerschaft ansich ne doofe Angelegenheit. Und dass Frauen nach einer Fehlgeburt schon bald (Auch nach >4 Monaten) einen neuen Versuch starten, liegt doch meist auf der Hand. In sofern wäre es für das Unternehmen praktisch, wenn es die Frau los werden könnte. Oder etwa nicht?

Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Frau die eine fehlgeburt hatte direkt nach 4 Monaten wieder schwanger wird. Das ist sehr belastend. Ich habe 2 Jahre gebraucht um aus diesem Stress wieder raus zu kommen. Sämtliche therapiesitzungen und stimmungsaufheller genommen um so normal wie möglich zu wirken. Es ist keine leichte Sache vor allem kann sich ein Mann das nicht vorstellen.

Ich habe auch nicht vor mein chef zu trügen oder sonst was. Ich mach meinen Job sehr gerne und freue mich jedes mal wenn ich zur Arbeit fahre, dennoch bin ich schwanger und bin nun mal in der Probezeit, da kann ich ja leider nichts dafür. Frauen die extra in der Probezeit schwanger werden um unkündbar zu sein versteh ich nicht aber bei mir ist es nicht so. Ich bin nun 34 Jahre alt leider auch nicht mehr so jung, da muss ich mir schon Sorgen um meine Existenz machen. So banal das auch für euch klingen mag aber ich bin nur besorgt mehr nicht!

Vielen Dank für deine Erklärung :upside_down_face:

Und meistens können Frauen die eine Fehlgeburt erleiden auch nach 4 Monaten nicht schwanger werden körperlich gesehen.

Wenn dann nach 4 Monaten die Probezeit vorbei ist, hat die Frau dann eben ein festes Arbeitsverhältnis. Das ist schon ziemlich cool für die Frau.

TOTAL COOL, MAN VERLIERT EIN KIND UND ÜBERSTEHT DIE PROBEZEIT AHA.

Nur auf einer Männerhand … Wie es in der Tat aussieht, hat dir @Namo1 eigentlich schon geschrieben. Und auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, es ist nicht so, dass alle Unternehmen auf Biegen und Brechen Frauen im gebärfähigen Alter loswerden wollen (sonst hätten sie Frauen ab 50 eingestellt), es gibt tatsächlich auch Unternehmen, die Betriebskindergärten gründen.

Da ihr euch jetzt also auf mich eingeschossen habt, möchte ich doch zumindest präzisieren:

Das habe ich nirgends geschrieben. Aber du wirst doch zustimmen, dass die meisten Paare mit Kinderwunsch es nach einer Fehlgeburt nochmal versuchen. Nicht nach vier Monaten. Vielleicht nach sechs, acht, zwölf, …? Die Frau wird also höchstwahrscheinlich in den nächsten ein bis eineinhalb Jahren ausfallen. Aus rein unternehmerischer Sicht (<-- das bitte merken!) würde es Sinn machen, sich von der Frau zu trennen. Die vier Monate Kündigungsschutz können die Frau aber häufig bis über das Ende der Probezeit hinaus, hinein in ein festes Arbeitsverhältnis tragen.

Deine Feststelltaste ist an.

Was ist eigentlich, wenn das Kind geboren wird, und im Alter von drei Jahren tödlich verunglückt? Ist das mehr oder weniger schlimm? Ich wage zu behaupten, dass das schlimmer ist, auch wenn ich mir als Mann nicht einbilden darf, das abschätzen zu können. (Kann das eigentlich eine Frau, die kein Kind verloren hat?)
Du bekommst jetzt für den Tag des Unfalls und den Tag der Beerdigung Sonderurlaub, in der Probezeit kannst du höchstens die paar Tage Urlaub nehmen, die du dir bereits erarbeitet hast. Dann schreibt dich dein Arzt also ein paar Tage krank. Ein herzloses Unternehmen kann dich jetzt einfach so vor die Tür setzen, denn vier Monate Kündigungsschutz is nich.
Ja, nicht jedes Unternehmen ist herzlos. Aber es gibt genug davon.

Bei aller Tragik bei einem ungeborenen toten Kind, ist es doch positiv, dass die Probezeit oft praktisch per Gesetz überstanden ist, oder etwa nicht?

Jaja, ich weiß, ich sehe das ganze viel zu schwarz. Unternehmen würden das nieemals durchziehen, wenn es das Gesetz nicht gäbe. Versprochen!

Und @Christa: Ja, natürlich gibt es heute familienfreundliche Unternehmen. Wenn man den Mitarbeitern rund ums Thema Kinder entgegen kommt, hat man entspanntere und produktivere, und damit wertvollere Mitarbeiter. Das liegt auch daran, dass neue Mitarbeiter zunächst mal ne Investition in die Zukunft sind, und man sie halten will, wenn sie für das Unternehmen wertvoll geworden sind. Eine Frau, die bereits schwanger anfängt, ist eine teurere Investition, und es ist nicht klar, wann sie für das Unternehmen wertvoll wird.
Jaja, männliches Denken und so. In der Realität haben es sichtbar schwangere Frauen schließlich genauso einfach wie nicht (sichtbar) schwangere bei der Jobsuche.

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Hallo,

das wir hier in einem Rechtsforum sind, daß es für die gestellte Frage erst mal völlig schnurz ist, was nach einer Fehlgeburt evtl. passiert, das die gestellte Frage erst mal durch den Verweis auf § 17 MuSchG beantwortet ist und die Threadstarterin keinen Wert auf irgendwelche Mutmaßungen - zT verbunden mit mangelhaften bzw. nicht vorhandenen Fachkenntnissen - jenseits der aktuell bestehenden Schwangerschaft legt, ist einigen im Thread wohl nicht so ganz klar?

&tschüß
Wolfgang

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