Mutterschutzgesetz
Hallo Astrid,
1. Muss frau in einem Vorstellungsgespräch sagen, wenn sie
schwanger ist oder werden will?
Nein - diese Frage von Seiten des Arbeitgebers ist unzulässig. Weil die Frage unzulässig ist, muß eine Frau NICHT wahrheistgemäß auf die Frage nach einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft antworten!
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn die Frage seitens des potentiellen Arbeitgebers ausdrücklich dem Schutz von Mutter und Kind dient, d.h. wenn die Frau an ihrem zukünftigen Arbeitsplatz z.B. mit giftigen Substanzen in Berührung kommt (Bsp. Labor). Ein Frau, die in diesem Fall nicht wahrheitsgemäß antwortet, macht sich der arglistigen Täuschung schuldig.
Letzter Punkt kommt bei Deinem Beruf aber kaum in Betracht, oder? 
2. Wann muss frau dieses in einem Arbeitsverhältnis sagen?
Laut Mutterschutzgesetz, sobald Ihr der Zeitpunkt bekannt ist. Dies dient u.a. dem Schutz der werdenden Mutter, da werdende Mütter bestimmte Arbeiten nicht mehr verrichten bzw. zu bestimmten Zeiten nicht mehr eingesetzt werden sollten (siehe Gesetzestext). Festgelegt ist der Zeitpunkt, wann die Schwangerschaft mitgeteilt werden sollte, nicht, es handelt sich seitens des Gesetzgebers lediglich um eine ausdrückliche Empfehlung an die Frau.
3. Wann und überhaupt in der Probezeit?
Siehe oben. Ganz allgemein und unabhängig von Schwangerschaft: Die Dauer der Probezeit ist unwichtig für den Beginn des Kündigungsschutzes - der tritt generell erst nach Ablauf der ersten 6 Monate ein, unabhängig von der Probezeit.
Bei Schwangerschaft kann einer Frau nicht gekündigt werden. Wird ihr in Unkenntnis seitens des Arbeitgebers gekündigt, muß sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung ihre Schwangerschaft anzeigen.
Genaueres zu all Deinem Fragen findest Du im kompletten Gesetzestext:
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/muschg.htm
Viele Grüsse und schönes WE
Diana