Schwanger und neuer Job

Guten Morgen,

kann mir bitte jemand ein paar Fragen zu o.g. Thema geben?

  1. Muss frau in einem Vorstellungsgespräch sagen, wenn sie schwanger ist oder werden will?
  2. Wann muss frau dieses in einem Arbeitsverhältnis sagen?
  3. Wann und überhaupt in der Probezeit?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten,

ein schönes sonniges Wochenende

wünscht die Astrid

Mutterschutzgesetz
Hallo Astrid,

1. Muss frau in einem Vorstellungsgespräch sagen, wenn sie
schwanger ist oder werden will?

Nein - diese Frage von Seiten des Arbeitgebers ist unzulässig. Weil die Frage unzulässig ist, muß eine Frau NICHT wahrheistgemäß auf die Frage nach einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft antworten!

Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn die Frage seitens des potentiellen Arbeitgebers ausdrücklich dem Schutz von Mutter und Kind dient, d.h. wenn die Frau an ihrem zukünftigen Arbeitsplatz z.B. mit giftigen Substanzen in Berührung kommt (Bsp. Labor). Ein Frau, die in diesem Fall nicht wahrheitsgemäß antwortet, macht sich der arglistigen Täuschung schuldig.

Letzter Punkt kommt bei Deinem Beruf aber kaum in Betracht, oder? :wink:

2. Wann muss frau dieses in einem Arbeitsverhältnis sagen?

Laut Mutterschutzgesetz, sobald Ihr der Zeitpunkt bekannt ist. Dies dient u.a. dem Schutz der werdenden Mutter, da werdende Mütter bestimmte Arbeiten nicht mehr verrichten bzw. zu bestimmten Zeiten nicht mehr eingesetzt werden sollten (siehe Gesetzestext). Festgelegt ist der Zeitpunkt, wann die Schwangerschaft mitgeteilt werden sollte, nicht, es handelt sich seitens des Gesetzgebers lediglich um eine ausdrückliche Empfehlung an die Frau.

3. Wann und überhaupt in der Probezeit?

Siehe oben. Ganz allgemein und unabhängig von Schwangerschaft: Die Dauer der Probezeit ist unwichtig für den Beginn des Kündigungsschutzes - der tritt generell erst nach Ablauf der ersten 6 Monate ein, unabhängig von der Probezeit.

Bei Schwangerschaft kann einer Frau nicht gekündigt werden. Wird ihr in Unkenntnis seitens des Arbeitgebers gekündigt, muß sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung ihre Schwangerschaft anzeigen.

Genaueres zu all Deinem Fragen findest Du im kompletten Gesetzestext:

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/muschg.htm

Viele Grüsse und schönes WE
Diana

Mutterschutz bei Zeitvertrag?
Hallo Diana, hallo Astrid,

Bei Schwangerschaft kann einer Frau nicht gekündigt werden.

Soweit ich weiß, gilt der Schwangeren-Kündigungsschutz während der Probezeit nur, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ein küftiges Dauerarbeitsverhältnis ins Auge gefasst war.
Bei abgeschlossenem Zeitvertrag schützt eine Schwangerschaft nicht vor der Kündigung in der Probezeit.

Gruß
Paula

Befristete Verträge
Hallo Paula,

danke für die Ergänzung! Ich hatte automatisch an die Probezeit innerhalb eines unbefristeten Arbeitsvertrages gedacht.

Befristete Arbeitsverhältnisse laufen zum Fristende einfach aus, egal ob eine Schwangerschaft besteht oder nicht. Anspruch auf Verlängerung gibt es nicht.

Ein Grund für viele Arbeitgeber übrigens, Frauen grundsätzlich nur befristete Verträge zu geben.

Grüsse
Diana

Hallo Diana.

Weil die Frage unzulässig ist, muß eine Frau NICHT
wahrheistgemäß auf die Frage nach einer geplanten oder
bestehenden Schwangerschaft antworten!

Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn die Frage seitens des
potentiellen Arbeitgebers ausdrücklich dem Schutz von Mutter
und Kind dient, d.h. wenn die Frau an ihrem zukünftigen
Arbeitsplatz z.B. mit giftigen Substanzen in Berührung kommt
(Bsp. Labor). Ein Frau, die in diesem Fall nicht
wahrheitsgemäß antwortet, macht sich der arglistigen Täuschung
schuldig.

– Das ist überholt. Der Europäische Gerichtshof hat diese Rechtsauffassung gekippt. Eine Frau muß nie wahrheitsgemäß auf diese Frage antworten. Auch dann nicht, wenn Sie aufgrund eines aus der Schwangerschaft folgenden Beschäftigungsverbots auf dem auf unbestimmte Zeit zu besetzenden Arbeitsplatz von Anfang an nicht beschäftigt werden darf.

Gruß,
LeoLo

2. Wann muss frau dieses in einem Arbeitsverhältnis
sagen?

Laut Mutterschutzgesetz, sobald Ihr der Zeitpunkt bekannt ist.
Dies dient u.a. dem Schutz der werdenden Mutter, da werdende
Mütter bestimmte Arbeiten nicht mehr verrichten bzw. zu
bestimmten Zeiten nicht mehr eingesetzt werden sollten (siehe
Gesetzestext). Festgelegt ist der Zeitpunkt, wann die
Schwangerschaft mitgeteilt werden sollte, nicht, es handelt
sich seitens des Gesetzgebers lediglich um eine ausdrückliche
Empfehlung an die Frau.

3. Wann und überhaupt in der Probezeit?

Siehe oben. Ganz allgemein und unabhängig von Schwangerschaft:
Die Dauer der Probezeit ist unwichtig für den Beginn des
Kündigungsschutzes - der tritt generell erst nach Ablauf der
ersten 6 Monate ein, unabhängig von der Probezeit.

Bei Schwangerschaft kann einer Frau nicht gekündigt werden.
Wird ihr in Unkenntnis seitens des Arbeitgebers gekündigt, muß
sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung ihre
Schwangerschaft anzeigen.

Genaueres zu all Deinem Fragen findest Du im kompletten
Gesetzestext:

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/muschg.htm

Viele Grüsse und schönes WE
Diana

Hallo Astrid,

kann mir bitte jemand ein paar Fragen zu o.g. Thema geben?

Oh, ja, ich kann Dir hierzu einige Fragen geben…!

  1. Muss frau in einem Vorstellungsgespräch sagen, wenn sie
    schwanger ist oder werden will?

Nein, s.u.

  1. Wann muss frau dieses in einem Arbeitsverhältnis sagen?
  2. Wann und überhaupt in der Probezeit?

Probezeit dürfte unerheblich sein.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten,

Gerne.

Die fRage ist hier wohl weniger, was frau muss, sondern was frau sollte!
Ist die Schwangerschaft bereits bekannt und frau möchte nur noch schnell in dem neuen Job „unterkriechen“, ist das m.E. absolut abzulehnen. Das Mutterschutzgesetz dient, so wie ich das verstehe, dem Zwecke, der verfassungsmäßigen Pflicht nach Schutz von Ehe und Familie nachzukommen.
Nicht angedacht ist es hier, Leute mit unlauteren Absicht noch zu protegieren, denke ich.

Und hier die Frage, nach der Du oben verlangt hast: planst Du, bei einer Neubewerbung Deine Schwangerschaft zu verschweigen und somit die Arbeitsstelle für eine ambitionierte junge Frau, die sich mit anständigen Absichten bewirbt, zu blockieren?

Solltest Du hier mit „ja“ antworten, wäre es m.E. angebracht, die Sache noch einmal zu überdenken. Die Kollegen in Deinem neuen Betrieb sind nicht für Deine Familienplanung verantwortlich.

Grüße,

Mathias

Guten Morgen Matthias,

kann mir bitte jemand ein paar Fragen zu o.g. Thema geben?

Oh, ja, ich kann Dir hierzu einige Fragen geben…!

Da hab ich wohl noch geschlafen… :smile:

Die fRage ist hier wohl weniger, was frau muss, sondern was
frau sollte!
Ist die Schwangerschaft bereits bekannt und frau möchte nur
noch schnell in dem neuen Job „unterkriechen“, ist das m.E.
absolut abzulehnen. Das Mutterschutzgesetz dient, so wie ich
das verstehe, dem Zwecke, der verfassungsmäßigen Pflicht nach
Schutz von Ehe und Familie nachzukommen.
Nicht angedacht ist es hier, Leute mit unlauteren Absicht noch
zu protegieren, denke ich.

Ja, das lehne ich auch, ich fände es absolut unfair. Es ging nur um eine Diskussion, fast einen Streit mit einer Freundin, die mir nicht glauben wollte, dass der Sachverhalt so ist, deshalb wollte ich mich nochmal versichern, dass ich da keinen Schmarrn erzählt habe.

Und hier die Frage, nach der Du oben verlangt hast: planst Du,
bei einer Neubewerbung Deine Schwangerschaft zu verschweigen
und somit die Arbeitsstelle für eine ambitionierte junge Frau,
die sich mit anständigen Absichten bewirbt, zu blockieren?

Nein, tu ich nicht - s.o.

Liebe Grüße
Astrid

Link erwünscht
Hallo LeoLo,

ist mir neu. Hast Du den Text dazu bzw. den Link zu diesem Beschluß?

Danke & Grüsse
Diana

Hallo LeoLo,

ist mir neu. Hast Du den Text dazu bzw. den Link zu diesem
Beschluß?

Danke & Grüsse

Hallo Diana.

Aber sicher:
http://www.curia.eu.int/de/cp/cp00/aff/cp0004de.htm

Gruß,
LeoLo

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