Schwanger und Partnerin des Chefs - welche Rechte?

Hallo Wissende,

eine Freundin hat mich gestern folgendes gefragt: Sie ist schwanger von ihrem Chef (Inhaber der kleinen Firma). Die beiden wohnen nicht zusammen, sind aber schon länger ein Paar und haben bereits ein älteres gemeinsames Kind. Gilt für sie der volle Mutterschutz oder wird sie behandelt wie eine mithelfende Ehefrau? Erhält sie ihr Entgelt bei einem Beschäftigungsverbot weitergezahlt und ihr Chef bekommt das über die U1 oder U2 (wir wussten nicht, welche bei Schwangerschaft in Kraft tritt) die Kosten erstattet? Würde sich irgendwas ändern, wenn die beiden zusammenziehen?

Fragender Gruß von Teddy

Hallo,
wenn sie ganz normale Arbeitnehmerin in der Firma ist, wird
sich auch nach Gesetz als solche behandelt. Ob sie mit ihrem
Chef liiert ist, spielt dabei keine Rolle. Mithelfende Ehefrau
ist sie ohnehin nicht.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günter,

würde das auch dann gelten, wenn die beiden zusammenziehen würden?

Danke

Teddy

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Hallo teddy,
ja, auch dann !!
Gruss
Günter Czauderna