Liebe Experten,
hier mal wieder eine der beliebten Fragen zum Thema „Lohnt
sich PKV?“
Eine PKV lohnt sich meiner Ansicht in jedem Fall. Das Leistungsangebot ist höher. Wobei hier der jeweilige Tarif zu beachten ist.
Eine Angestellte verdient über der VPG und hat einen Antrag
auf PKV gestellt.
Soweit alles korrekt, als freiwillig versicherte in der GKV kann sie in die PKV wechseln.
Danach wird eine Schwangerschaft festgestellt.
Der Antragsteller, hat ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zum zustandekommen des Vertrages (i.d.R. der erhalt des Versicherungsscheins) die Pflicht jede Veränderung des Gesundheitszustandes zu melden. Also den Versicherer über die Schwangerschaft benachrichtigen.
Mögliche Folgen:
Die Gesellschaft vereinbart einen Ausschluß der Vers. Leistung für die Genburt und deren Folgen. Dies ist sehr wahrscheinlich.
Bei Eheleute ist es allerdings so, wenn einer der Partner Privat versichert ist, muss das Kind auch PKV versichert werden. Lt. Rechtssprechung.
Die Angestellte lebt mit dem Vater des Kindes,
einem ebenfalls privat versicherten Beamten zusammen. Sie
beabsichtigen, dass die Mutter wegen des höheren Gehaltes
wieder arbeiten geht und er die Elternzeit in Anspruch nimmt.
- Würde eine PKV die Angestellte überhaupt noch nehmen?
Ja, die PKV nimmt Angestellte auf, die über der Jahresarbeitsentgeldgrente (JAEG) verdienen (3900 br/mtl.). Wenn Deine Frau also freiwillig in der GKV versichert ist, kann sie einen Wechsel vornehem. Kann man an der Gehaltsabrechnung ersehen.
- Lohnt sich der Wechsel noch? Gibt es irgendwo
Berechnungsprogramme, die die Leistungen von GKV und PKV in so
einem Fall vergleichen?
Ein wechsel lohnt sich. Siehe mein Kommentar oben. Vergleiche gibt es…schaue im Internet nach
http://www.pkv-financial.de/leistungsvergleich.html oder lasse Dich Beraten.
- Stimmt es, dass während des Mutterschutzes ein Wechsel in
die GKV nicht nötig ist, auch ohne den entsprechenden Verzicht
zu unterschreiben, der normalerweise anfällt, wenn man unter
die VPG fällt?
Private Krankenversicherung (PKV):
Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs sind bei fortgesetzter Versicherung weiterhin Beiträge zu entrichten. Privat versicherte erhalten einen Betrag von 210
Euro als Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Berlin.
Ein Wechsel ist nicht möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs erfolgt die Versicherung beitragsfrei. Mutterschaftsgeld gibt es bis zur Höhe des Nettoeinkommens, aber höchstens bis zu 13 Euro pro Tag, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
Für freiwillig Versicherte richtet sich die Beitragszahlung nach der jeweiligen Kasse. Eine beitragsfreie Versicherung ist möglich.
Mein Rat:
Da Du als Beamter sicher Beihilfeberechtigt bist, würde Dein Kind sowie Deine Ehefrau auch Beihilfe bekommen. Je nach Bundesland verschieden.
Da Du, wenn Du in Elternzeit gehst, privat versichert bleiben muss, bietet es sich an, dass Kind auch bei der Gesellschaft zu versichern, wo Du versichert bist.
Das hat folgenden Vorteil. Das Kind ist ab Geburt ohne Wartezeit versichert. Die Geburt musst Du melden.
Deine Frau sollte den Antrag zur PKV Widersprechen und bis nach der Geburt GKV versichert bleiben. Somit ist die Geburt und sämtliche Folgen cersichert.
Nach der Geburt, sollte Deine Frau, bei der Gesellscht wo auch Du versichert bist, einen Antrag auf PKV stellen. Somit seit Ihr alle bei einer Gesellschaft und erhaltet Beihilfe.
Ich hoffe, ich konnte ein kleines Vorweihnachtliches Kerzchen entzünden und verbleibe mit besten Weihnachtswünschen.
Björn Bause