Schwanger und PKV

Liebe Experten,

hier mal wieder eine der beliebten Fragen zum Thema „Lohnt sich PKV?“
Eine Angestellte verdient über der VPG und hat einen Antrag auf PKV gestellt. Danach wird eine Schwangerschaft festgestellt. Die Angestellte lebt mit dem Vater des Kindes, einem ebenfalls privat versicherten Beamten zusammen. Sie beabsichtigen, dass die Mutter wegen des höheren Gehaltes wieder arbeiten geht und er die Elternzeit in Anspruch nimmt.

  1. Würde eine PKV die Angestellte überhaupt noch nehmen?
  2. Lohnt sich der Wechsel noch? Gibt es irgendwo Berechnungsprogramme, die die Leistungen von GKV und PKV in so einem Fall vergleichen?
  3. Stimmt es, dass während des Mutterschutzes ein Wechsel in die GKV nicht nötig ist, auch ohne den entsprechenden Verzicht zu unterschreiben, der normalerweise anfällt, wenn man unter die VPG fällt?

Viele Grüße und ganu herzlichen, spätadventlichen Dank sagt
Andreas

  1. Würde eine PKV die Angestellte überhaupt noch nehmen?

Wenn die Versicherung den Antrag noch nicht angenommen hat, muß die Angestellte die Schwangerschaft unbedingt nachmelden. Wie die Gesellschaft dann reagiert, ist schwer vorherzusehen. Eine Ablehnung wird wohl kaum dabei herauskommen, eher ein Ausschluß für die Entbindung.

  1. Lohnt sich der Wechsel noch? Gibt es irgendwo
    Berechnungsprogramme, die die Leistungen von GKV und PKV in so
    einem Fall vergleichen?

Was heißt hier „lohnen“ ? Die PKV bietet in jeder Beziehung die besseren Leistungen, dafür ist der Beitrag auch manchmal höher (nicht immer).

Noch zwei Anmerkungen:

Wenn die werdende Mutter in die PKV wechselt, dann muß auch das Kind beitragspflichtig versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie sie in der GKV existiert, gibt es in der PKV nicht.

Wenn der Kindesvater Beamter ist, hat er einen Beihilfeanspruch. Es sollte geklärt werden, was damit während der Elternzeit passiert. Sollte der Vater während der Elternzeit den Anspruch behalten, kann auch das Kind die Beihilfe in Anspruch nehmen und entsprechend billiger in der PKV versichert werden.

Also unbedingt prüfen, ob das Kind diesen auch in Anspruch nehmen kann

Liebe Experten,

hier mal wieder eine der beliebten Fragen zum Thema „Lohnt
sich PKV?“

Eine PKV lohnt sich meiner Ansicht in jedem Fall. Das Leistungsangebot ist höher. Wobei hier der jeweilige Tarif zu beachten ist.

Eine Angestellte verdient über der VPG und hat einen Antrag
auf PKV gestellt.

Soweit alles korrekt, als freiwillig versicherte in der GKV kann sie in die PKV wechseln.

Danach wird eine Schwangerschaft festgestellt.

Der Antragsteller, hat ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zum zustandekommen des Vertrages (i.d.R. der erhalt des Versicherungsscheins) die Pflicht jede Veränderung des Gesundheitszustandes zu melden. Also den Versicherer über die Schwangerschaft benachrichtigen.

Mögliche Folgen:

Die Gesellschaft vereinbart einen Ausschluß der Vers. Leistung für die Genburt und deren Folgen. Dies ist sehr wahrscheinlich.

Bei Eheleute ist es allerdings so, wenn einer der Partner Privat versichert ist, muss das Kind auch PKV versichert werden. Lt. Rechtssprechung.

Die Angestellte lebt mit dem Vater des Kindes,

einem ebenfalls privat versicherten Beamten zusammen. Sie
beabsichtigen, dass die Mutter wegen des höheren Gehaltes
wieder arbeiten geht und er die Elternzeit in Anspruch nimmt.

  1. Würde eine PKV die Angestellte überhaupt noch nehmen?

Ja, die PKV nimmt Angestellte auf, die über der Jahresarbeitsentgeldgrente (JAEG) verdienen (3900 br/mtl.). Wenn Deine Frau also freiwillig in der GKV versichert ist, kann sie einen Wechsel vornehem. Kann man an der Gehaltsabrechnung ersehen.

  1. Lohnt sich der Wechsel noch? Gibt es irgendwo
    Berechnungsprogramme, die die Leistungen von GKV und PKV in so
    einem Fall vergleichen?

Ein wechsel lohnt sich. Siehe mein Kommentar oben. Vergleiche gibt es…schaue im Internet nach
http://www.pkv-financial.de/leistungsvergleich.html oder lasse Dich Beraten.

  1. Stimmt es, dass während des Mutterschutzes ein Wechsel in
    die GKV nicht nötig ist, auch ohne den entsprechenden Verzicht
    zu unterschreiben, der normalerweise anfällt, wenn man unter
    die VPG fällt?

Private Krankenversicherung (PKV):
Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs sind bei fortgesetzter Versicherung weiterhin Beiträge zu entrichten. Privat versicherte erhalten einen Betrag von 210
Euro als Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Berlin.

Ein Wechsel ist nicht möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs erfolgt die Versicherung beitragsfrei. Mutterschaftsgeld gibt es bis zur Höhe des Nettoeinkommens, aber höchstens bis zu 13 Euro pro Tag, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung

Für freiwillig Versicherte richtet sich die Beitragszahlung nach der jeweiligen Kasse. Eine beitragsfreie Versicherung ist möglich.

Mein Rat:

Da Du als Beamter sicher Beihilfeberechtigt bist, würde Dein Kind sowie Deine Ehefrau auch Beihilfe bekommen. Je nach Bundesland verschieden.

Da Du, wenn Du in Elternzeit gehst, privat versichert bleiben muss, bietet es sich an, dass Kind auch bei der Gesellschaft zu versichern, wo Du versichert bist.

Das hat folgenden Vorteil. Das Kind ist ab Geburt ohne Wartezeit versichert. Die Geburt musst Du melden.

Deine Frau sollte den Antrag zur PKV Widersprechen und bis nach der Geburt GKV versichert bleiben. Somit ist die Geburt und sämtliche Folgen cersichert.

Nach der Geburt, sollte Deine Frau, bei der Gesellscht wo auch Du versichert bist, einen Antrag auf PKV stellen. Somit seit Ihr alle bei einer Gesellschaft und erhaltet Beihilfe.

Ich hoffe, ich konnte ein kleines Vorweihnachtliches Kerzchen entzünden und verbleibe mit besten Weihnachtswünschen.

Björn Bause

Hallo Björn,
das ein Kind beim privatversicherten Elternteil immer mitversichert werden muss ist nicht richtig. Siehe dazu auch die FAQ:680.
Grüße
Marco