Hallo,
wir haben letzten Sommer eine Ferienwohnung
in Deutschland für diesen August gebucht.
Seit Dezember ist meine Frau Schwanger und
im August soll es denn soweit sein.
Urlaub kommt natürlich in diesem Monat nicht in Frage.
Ist dieser Fall durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt???
Hallo,
wir haben letzten Sommer eine
Ferienwohnung
in Deutschland für diesen August gebucht.
Seit Dezember ist meine Frau Schwanger
und
im August soll es denn soweit sein.
Urlaub kommt natürlich in diesem Monat
nicht in Frage.
Ist dieser Fall durch die
Reiserücktrittsversicherung abgedeckt???
Danke für Eure Tipps!
Hallo!
Zuerst wünsche ich Euch natürlich alles
Gute - auch wenn der Urlaub dadurch vorerst
ins Wasser fällt!
Beim Abschluß der Reiserücktrittskostenversicherung habt Ihr
doch mit Sicherheit einen Durchschlag mit
den Bedingungen bekommen. Lest da einfach
mal nach unter „Ausschlüsse“ - hier findet man´s am schnellsten, falls die Schwanger-
schaft kein sog. Versicherungsfall sein
sollte. Falls es keine Unterlagen mehr gibt: Fragt bei der Gesellschaft nach oder
beim REisebüro und verlangt die Bedingungen - ich habe leider auch keine
vorliegen.
Falls es die Versicherung nicht übernehmen
will, könnt Ihr immer noch versuchen, die
Urlaubsreise selbst weiter zu verkaufen:
Per Inserat in div. Kostenlosen Anzeigenblättern.