Hallo ihr alle,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.Ich bekomme seit März arbeitslosengeld I und beantrage grade Hartz IV dazu, da leider mein ALG I nicht ausreicht. Ich bin im 5ten Monat Schwanger und wohne mit einer Freundin zusammen in einer 3 Zimmer wohnung, ca.570 € warm. Nun möchte meine Mitbewohnerin ausziehen zum 30.05.10. Werde ich jetzt gezwungen in eine kleinere Wohnung zu ziehen? Weil die wohnung zu teuer und zu groß ist?
Dank euch im Voraus.
Hallo, das Du umziehen mußt kann ich mir nicht vorstellen, kommt darauf an wie groß Deine jetzige Wohnung ist. Als Alleinstehene stehen Dir 45qm zu…nun bekommst Du ja Nachwuchs (Glückwunsch)…dann stehen Dir mind. 15qm mehr zu…wenn Dein Kind da ist müßtest Du ja wieder umziehen.
(
( Wenn Deine Wohnung größer sein sollte, aber nicht den Mietsatz übersteigt (den Satz kenne ich leider nicht), brauchst Du eh nicht umziehen. Ich habe für mich alleine 80qm, allerdings Eigentum.
Leider kann ich Dir nicht großartig weiter helfen, da ich solch ein Fall nicht kenne oder hatte…sorry.
Mit freundlichen Grüßen Peter.
Danke trotzdem.
ja vorstellen kann ich mir das auch nicht, das sie einen zwingen schwanger auf wohnungssuche zu gehen. Aber bei Ämtern weiß man nie 
Danke trotzdem.
ja vorstellen kann ich mir das auch nicht, das sie einen
zwingen schwanger auf wohnungssuche zu gehen. Aber bei Ämtern
weiß man nie 
Gehe mal auf diese Seite: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/ange…
dort steht so einiges drin.
Gruß Peter.
hallo für euch beide alleine stehen meine ich 50 qm zu,aber schau auf der internet seite von der arge nach da steht drin was ihr dürft und was net.lg tpmk
Hallo,
weis nicht wo du wohnst, aber die Miete dürfte auf jeden Fall zu hoch sein. Wenn du ALG1 bekommst, wieso musst du dann noch H4 zusätzlich beantragen? Meines Wissens nach geht das nicht. Dürfte sich wohl um ergänzende Sozialhilfe handeln. So lange du ALG1 bekommst kann dir eigentlich keiner sagen wie groß deine Wohnung sein darf. Auf jeden Fall musst du Wohngeld beantragen. Kann sein das du dann keine ergänzende Hilfe brauchst
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich befürchte sie werden es so wollen und dir eine neue Wohnung anordnen.
Gruß Beastyboy
Hallo Ihr Zwei 
Also: Wenn die Wohnung zu groß ist, und das ist sie ja in deinem Fall - dann zwingt man dich nicht auszuziehen.man macht das anders: Man sagt dir, wie groß deine Wohnung sein darf und was sie kosten darf. Das, was sie über diesem Satz liegt, verlangt man, dass du diesen Betrag selber von deinem Geld begleichst. Da kann dann das Geld richtig knapp werden. Und was passiert? Du ziehst freiwillig aus!
Vesuche doch eine neue Mitbewohnerin zu kriegen?
Und schau, dass du die Aufforderung vom Amt bekommst, dass du ausziehst - denn dann müssen die die Kosten für den Umzug tragen. Sonst ist das auch wieder dein Problem! Die sagen dir ganzklar (welch Unverschämtheit!) Sie sind jung - und sie werden doch bestimmt Freunde haben, die helfen können!
Wie schaut es in deimen direkten Unfeld eventuell mit Wohnungstausch aus? Du eine kleinere und derjenige geht bei dir rein. Habt ihr im Haus kleinere Wohnungen? Denk mal drüber nach! Und denk auch bitte daran, rechtzeitig Untersützung für die Kinderzimmereinrichtung und das Baby alles Nötige zu beantragen, denn da bekommst du etwas! Und ein Tipp - schau mal in den Foren deiner Stadt, ob für werdende Mamas Sachen angeboten werden! Dir hilft jedes Fläschlein und jede Decke! Fang rechtzeitig bitte damit an - nicht auf dem letzten Drücker!
Ich wünsche Euch beiden alles erdenkliche Glück dieser Welt! Wenn dein kleiner Erdenbürger da ist freu dich - denn ab diesem Moment bist du nie wieder allein!
zaubermaus
Dazu müssen Sie sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen und diese werden das entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Ritt
Dazu müssen Sie sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen und diese werden das dann entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Ritt
Sorry kann leider nicht weiterhelfen…
Aber rotzdem viel Glück noch
Hallo,
für zwei Personen sind nur ca. 50 qm Wohnfläche vorgegeben, hier berät aber das Wohnungsamt oder
Sozialamt.
Du wirst sicher eine billigere Wohnung suchen müssen,
da man der für Dich zahlenden Allgemeinheit ja nicht zumuten kann, für ein Leben „in Luxus“ zahlen zu müssen!
Sobald Du wieder eingenes Geld verdienst, darfst Du Dir die Wohungsgröße und Miethöne wieder selber aussuchen.
Hallo,
also, sofern die Wohnung für 2 Personen angemessen ist (das ist ja regional verschieden - weiß nicht wie die Grenzen bei dir in der Region sind), können sie dich nicht zum Umzug zwingen. Denn sobald das Kind auf der Welt ist, seit ihr ja 2 Personen. Man darf auch, sofern die Miete für 2 Personen angemessen sind, nach Auszug deiner Freundin keine Miete abziehen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Hallo, du hast die Anfrage versehentlich zweimal versandt
…
Hab ja bereits darauf geantwortet.
Wollte nur mal fragen, wie es der werdenden Mama geht?
Hallo Knutschmaus,
da kommt ja alles auf einmal zusammen.
Leider kenne ich mich bei diesem Thema gar nicht aus.
Ich denke, dass da jedes Bundesland seine eigenen Regeln hat, wie groß oder teuer eine Wohnung sein darf.
Daher einfach beim Amt nachhaken und gleich Wohngeld beantragen, sofern noch nicht geschehen.
Viel Glück bei der Lösung des Problems und nachher viel Freude mit dem neuen Erdenbürger.
Jürgen
Duplikat!
Meine Antwort steht im Original.
Jürgen
wurde bereits beantwortet
Wollte nur mal fragen, wie es der werdenden Mama geht?
Hallo Hallo 
Der werdenen Mutti gehts super. Die ist nun bald alleine in ihrer Wohnung und freut sich schon drauf. Dass mit dem amt ist immer noch nicht ganz geklärt, aber bis zum Auszug der Freundin sind es auch noch 4 Wochen.
Naja und der kleine fängt schon ganz schön an zu tanzen im bauch 
Liebe Grüße
Hallo ihr alle,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.Ich bekomme seit März
arbeitslosengeld I und beantrage grade Hartz IV dazu,
da
leider mein ALG I nicht ausreicht. Ich bin im 5ten
Monat
Schwanger und wohne mit einer Freundin zusammen in
einer 3
Zimmer wohnung, ca.570 € warm. Nun möchte meine
Mitbewohnerin
ausziehen zum 30.05.10. Werde ich jetzt gezwungen in
eine
kleinere Wohnung zu ziehen? Weil die wohnung zu teuer
und zu
groß ist?
Dank euch im Voraus.
Erstmal nicht es gibt eine übergangsreglung so ca. 6
Monate