Hallo,
ich habe neulich von einer Frau gelesen, diese hat ihren Mann mit seinem Bruder betrogen. Diese waren eineiige Zwillinge. Daher ist eine DNA Test sinnlos.Leider wußte sie wohl auch nicht genau von wem sie schwanger war. Ich Frag mich wie ist das jetzt mit der Vaterschaftsangerkennung?
Bzw. werden dann zwei Väter angegeben? Oder schreibt man einfach „Vater unbekannt“?
Vielen für Antworten.
Hallo,
ich habe neulich von einer Frau gelesen, diese hat ihren Mann
mit seinem Bruder betrogen. Diese waren eineiige Zwillinge.
Daher ist eine DNA Test sinnlos.Leider wußte sie wohl auch
nicht genau von wem sie schwanger war. Ich Frag mich wie ist
das jetzt mit der Vaterschaftsangerkennung?
Bzw. werden dann zwei Väter angegeben? Oder schreibt man
einfach „Vater unbekannt“?
Also zumindest hier bei uns ist erstmal der Ehemann der Vater (§ 1592 BGB). Das kann er zwar anfechten, aber da er wohl kaum beweisen kann, dass es ggf. sein Bruder war, wird er es wohl bleiben.
Gruß