ich habe hier schon viel rumgesucht, aber noch keine richtige Antwort auf meine spezielle Frage gefunden.
Angenommen, eine Arbeitnehmerin hätte ab 1.9. einen unbefristeten Vertrag (noch nicht unterschrieben, aber so gut wie), nun ist es so, dass sie vielleicht schwanger sein könnte, wenn ja weiß sies aber noch nicht.
Bei ihrem Arbeitgeber ist es so, dass Schwangere auf Grund der Rahmenbedingungen sofort ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen.
Vorausgesetzt, sie wäre jetzt schwanger und hätte ihren Vertrag zum 1.9. schon unterschrieben. Wäre der gültig, obwohl sie die Stelle ja gar nicht mehr antereten würde (die Arbeitnehmerin ist jetzt auch bereits beim selben Arbeitgeber).
Über eure schnellen Antworten würde ich mich sehr freuen!
Angenommen, eine Arbeitnehmerin hätte ab 1.9. einen
unbefristeten Vertrag (noch nicht unterschrieben, aber so gut
Also noch nicht. Dann 'mal zu
wie), nun ist es so, dass sie vielleicht schwanger sein
könnte, wenn ja weiß sies aber noch nicht.
Bei ihrem Arbeitgeber ist es so, dass Schwangere auf Grund der
Rahmenbedingungen sofort ein Beschäftigungsverbot ausgestellt
bekommen.
Das ist im Prinzip das Problem des Arbeitgebers, der dann eine andere Aufgabe für die Arbeitnehmerin finden muß. Über Schwangerschaft und Familienplanung darf bei Vorstellungsgesprächen auch gelogen werden, da das nicht abgefragt werden darf.
Vorausgesetzt, sie wäre jetzt schwanger und hätte ihren
Vertrag zum 1.9. schon unterschrieben. Wäre der gültig, obwohl
Ja. Ihr müßte dann eine gleichwertige Arbeit bei der das Beschäftigungsverbot nicht zutrifft zugeteilt werden.
Vorausgesetzt, sie wäre jetzt schwanger und hätte ihren
Vertrag zum 1.9. schon unterschrieben. Wäre der gültig?
Ja. Ihr müßte dann eine gleichwertige Arbeit bei der das
Beschäftigungsverbot nicht zutrifft zugeteilt werden.
Das ist ja das Problem, eine gleichwertige Arbeit gäbe es nicht, die Arbeitnehmerinnen werden komplett frei gestellt, heißt die AN würde zu Beginn des neuen Vertrages gar nicht erst anfangen zu arbeiten…
Läuft der Vertrag also trotz nicht angetretener Arbeit weiter?
ja, wenn der Vertrag unterschrieben ist und der Job eine Gefahr für Mutter und Kind nach dem MuSchG darstellt, würde es zur sofortigen Freistellung gegen Fortzahlung des Entgeltes kommen, der AG bekommt die Gehälter über das U2-Verfahren komplett erstattet.
Ob der das so gut findet mit dem neuen Job, der „verschwiegenen“ Schwangerschaft und es lieber sehen würde, die AN würde auf ihrem alten Job arbeiten oder ob ihm das wegen der Erstattung der Gehälter gar nicht so unlieb ist, vor allem was er dazu sagt, die weiteren Folgen zu tragen (Elternzeit, Stillzeiten, Teilzeit in der Elternzeit, Ausfälle wegen Kinderkrankheiten …), wissen wir nicht. Vielleicht freut er sich, vielleicht auch nicht.
Rechtlich ist es jedenfalls der AN anzuraten, den neuen Vertrag zu unterschreiben und nach einer Schamfrist dann mit der Schwangerschaft rauszurücken.
nach § 9 MuSchG nur mit Zustimmung der Behörde, die diese aber nicht erteilen wird, wenn hier keine goldenen Löffel geklaut oder der Betrieb geschlossen wird.
da müsste erst einmal die Begrifflichkeit klar sein: Eine „Probezeit“ kann eine Befristung auf Probe sein (§ 14 TzBfG), die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitgeber, der dem KSchG unterfällt (§ 1 KSchG) oder nur eine Verkürzung der Kündigungsfrist (§ 622 BGB) in den ersten 6 Monaten.
Jobwechsel beim selben AG bedeutet nach 6 Monaten im alten Job ohnehin Kündigungsschutz im neuen Job, d.h. AG kann dann nicht einfach „in der Probezeit“ kündigen, sondern auch nach der Schwangerschaft nur mit einem betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrund (§ 1 KSchG). Das gilt natürlich nicht, wenn es keinen Kündigungsschutz gibt, weil ein Kleinbetrieb vorliegt (§ 23 KSchG).
Wenn der neue Vertrag befristet ist zur Erprobung, würde er auslaufen, auch bei Schwangerschaft, allerdings wird die AN ja wohl kaum aus einem unbefristeten Vertrag in einen befristeten wechseln und daher einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.