Schwanger während der Probezeit

Hi,

eine Freundin von mir ist noch in der 6-Monatigen Probezeit bei Ihrer neuen Firma.

Nun ist Sie während dieser Zeit schwanger geworden. Mich würde interessieren, wie es hier mit Kündigung aussieht. Die Firma würde Sie bestimmt kündigen wollen wenn Sie das nun erfährt und nach der Probezeit nicht übernehmen werden. Darf sie dass???

Wie sieht es überhaupt mit der Bezahlung aus. Bekommt man nun 70% vom Bruttogehalt 1 Jahr nach Geburt oder wie - irgendwie bekommen wir von allen Stellen verschiedene Infos.

Danke für Eure Hilfe/Auskünfte
Antonia

Nun ist Sie während dieser Zeit schwanger geworden. wie es hier mit Kündigung aussieht.

Sobald ein artest vom Artz vor liegt kreift das Mutterschutz gesetz. keine Kündigung wegen Schwangerschaft.

Die Firma

würde Sie bestimmt kündigen wollen wenn Sie das nun erfährt
und nach der Probezeit nicht übernehmen werden. Darf sie
dass???

Kündugen ja sollange es nicht durch ein Artest vom Arzt bescheinigr ist.
Welche Firma möchte solche Frauen nicht los werden? Die in der Probezeit Schwanger werden.

Wie sieht es überhaupt mit der Bezahlung aus. Bekommt man nun
70% vom Bruttogehalt 1 Jahr nach Geburt oder wie - irgendwie
bekommen wir von allen Stellen verschiedene Infos.

Du willst aus dankbarkeit noch Geld von der Firma?
wau!!!
Du bekommst ca 4 Wochen und 8 Wochen nach der geburt bezahlten Uhrlaub danach hast du wieder anzutreten oder gehst in den Erziehungsurlaub 3 Jahre kann auch der Mann machen. Und dhast dann ein recht bei der Firma wieder zu arbeiten.

Hi,

eine Freundin von mir ist noch in der 6-Monatigen Probezeit
bei Ihrer neuen Firma.

Nun ist Sie während dieser Zeit schwanger geworden. Mich würde
interessieren, wie es hier mit Kündigung aussieht. Die Firma
würde Sie bestimmt kündigen wollen wenn Sie das nun erfährt
und nach der Probezeit nicht übernehmen werden. Darf sie
dass???

Selbst wenn die Firma jetzt betriebsbedingt kündigen wollte, kann Deine Freundin die Kündigung mit einem Attest unwirksam werden lassen.

Wie sieht es überhaupt mit der Bezahlung aus. Bekommt man nun
70% vom Bruttogehalt 1 Jahr nach Geburt oder wie - irgendwie
bekommen wir von allen Stellen verschiedene Infos.

Deine Freundin erhält Mutterschutz-Geld, zu meiner Zeit waren es DM 25 von der Krankenkasse je Tag, den Rest muß der Arbeitgeber ausgleichen. Danach Erziehungsgeld 1 Jahr lang einkommensunabhängig, weitere bis zu 2 1/2 Jahre einkommensabhängig. Die aktuelle Höhe weiß ich nicht.

Gruß, Karin

Hi Antonia,

zunächst mal ist Deine Freundin, wenn sie ihren Job halten möchte, verpflichtet, Ihre Schwangerschaft kundzutun. Wenn sie das getan hat, kann der Chef sie nicht kündigen - selbst wenn sie sich noch in der Probezeit befindet.

Zum Geld: Sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Entbindung hat Deine Freundin Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses entspricht dem Nettodurchschnitt der letzten drei Monate, maximal aber 25,-DM pro Tag, und sie bekommt es von ihrer Krankennasse. Sollte das Nettoeinkommen höher gewesen sein als die 25,-DM täglich (und davon kann man wohl ausgehen) ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuß über den Differenzbetrag zu zahlen.
Nach Ablauf des Mutterschutzes kann Deine Freundin bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (ihres Kindes natürlich) Erziehungsurlaub (alleine das Wort URLAUB ist ein Witz) in Anspruch nehmen. Entgegen einer Behauptung die eine „Vorantworterin“ aufstellte, ist das Erziehungsgeld IMMER einkommensabhängig. Für die ersten sechs Monate ist die Einkommensgrenze allerdings so hoch angesetzt, dass Deine Freundin sie nicht erreichen sollte. Also - in den ersten sechs Monaten gibt es 600,-DM monatlich, danach besteht ein grundsätzlicher Anspruch für weitere 18 Monate - wenn Deine Freundin allerdings einen Vater für ihr Kind hat, der einigermaßen durchschnittlich verdient, wird sie die 600,-DM nicht mehr bekommen. Das Erziehungsgeld wird dann anteilig runtergerechnet (frage mich jetzt bitte nicht nach den Einkommensgrenzen, zumal sich diese wohl sehr bald erhöhen werden!). Sollte in ihrem Tarifvertrag Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld als feste Zahlung verankert sein, wird der Arbeitgeber ihr auch diese Zahlungen in der Regel zufließen lassen (von wegen Gleichbehandlung und so…).

Ach ja - wenn sie ihren Erziehungsurlaub beantragt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sie nach Ablauf desselben zu gleichen Konditionen und am gleichen Arbeitsplatz wieder einzustellen.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen - Unterlagen zum Mutterschutzgesetz gibt es bei jeder Stadtverwaltung (da stehen auch die aktuellen Einkommensberechnungsgrenzen drin).

Bis dahin
Guido