Hallo,
angenommen eine junge Frau bekommt einen unbefristeten Job mit sechs Monaten Probezeit angeboten, den sie auch annimmt.
Während der Probezeit wird sie schwanger, also greift für sie der Kündigungsschutz. So weit klar.
Doch wann muß sie ihrem Chef von der Schwangerschaft berichten? Im Vorstellungsgespräch beispielsweise darf man bei der Frage nach Schwangerschaft ja flunkern. Gibt es irgendwann einen bestimmten Zeitpunkt, ab wann der Chef unterrichtet werden muß? Oder nur möglichst schnell, damit man (oder besser Frau) in Genuß der Vorteile für werdende Mütter kommt?
Danke für Eure Antworten.
Es grüßt,
stephy
Hallo!
§ 5 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes sagt:
„Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.“
Ist für die werdende Mutter wichtig, um möglichst schnell in den Genuß der zahlreichen Schutzvorschriften zu kommen. Andererseits muß auch der Arbeitgeber schnell Bescheid wissen, um bspw. zeitnah personalpolitische Entscheidungen treffen zu können.
Wie Du schon erkannt hast: Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig behilflich sein.
Viele Grüße
Pauli
Hallo
Um noch einmal die Frage an sich konkret zu beantworten:
§ 5 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes sagt:
„Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft
und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald
ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des
Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer
Hebamme vorlegen.“
„Sollen“ heißt eben nicht „müssen“. Insofern „muß“ man dem AG gar nichts sagen. Richtig ist aber, daß das MSchG erst greifen kann, wenn der AG von der Schwangerschaft weiß. Bzgl einer Kü kann die Meldung auch nach Ausspruch der Kü noch erfolgen.
MuSchG § 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird (…)
Gruß,
LeoLo