Schwanger... was mit Arbeit?

Hallo ihr lieben da draussen.

Kann mir jemand mal bitte auflisten wie das abläuft wenn ich in einer festanstellung bin und dann schwanger bin.
Also mutterschaftsurlaub und so zeug. Wielange kann ich dann arbeiten gehen?

LG Ella

Hallo,

das ist eigentlich ganz einfach.
Du kannst arbeiten solange du dich gut fühlst.
Die 6 Wochen Mutterschutz vorher musst du nicht einhalten wenn es dir und dem Kind gut geht.Liegt aber allein an dir!

Nach der Geburt musst du 8 Wochen zuhause bleiben.
Dann kannst du Elternzeit beantragen. Das musst du dem Chef 7 Wochen vorher sagen und wie lange du voraussichtlich nehmen willst.
Ein Jahr bekommst du Elterngeld, kannst aber 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Dein Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit.

Wenn du vorher Beschwerden hast, oder die Arbeit nicht mehr geht ab zum Frauenarzt. Die kann ein Berufsverbot aussprechen.
Hatte ich auch in Shcwangerschaft, weil das Kind auf einen Nerv gedrückt hat und ich vor Rückenschmerzen kaum noch laufen konnte (boahh tat das weh)

Gruß Jenny

hey,
und wie lange nimmt man da so an elternzeit ???

kenn mi null aus da sry.

LG Ella

Hallo,

kenn mi null aus da sry.

Was gadachtest du mit diesen Wortfetzen auszudrücken???

Also, mann nimmt in der Regel zwischen einem und drei Jahren, jenachdem was du finanziell verkraften kannst!

Hoff d weis d jezz Bscheid!

Liebe Grüße

Michael

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hey.
diese wortfetzen sind keine wortfetzn. XP
so schreibt ma des in bayrisch …

okay danke jetzt weiss ich schon mal mehr.
lg ella

Tach auch,

diese wortfetzen sind keine wortfetzn. XP
so schreibt ma des in bayrisch …

hüürenz Mädsche, he bisse ever in en deutschen Forum jelandet!

(esu sät un schrieft man dat im Rheinischen)

Jandalf

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Griaß di,

Du woist owa schou, das dou a anerne mitlesen däin?

Außerdem sind die bayerischen Dialekte so unterschiedlich, das sie sich auch untereinander manchmal nicht verstehen können.

Der Teil der Opf. in dem ich wohne, spricht wieder anders, als es 20 km weiter der Fall ist.

Die einen sagen obi, die anderen öchi, wieder andere unti und alle meinen das Selbe.

Schreib doch einfach so, das jeder versteht, was Du meinst, dann klappt es auch bestimmt mit sinnvollen Antworten.

Gruß
Tina

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Ach so!
อ้อและผมไม่ได้รู้ว่าเสียใจ

das war thailändisch!

Liebe Grüße
Michael

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Grüßgottle,

soll i jetzet au no naschreibe, dass ma des au schwäbisch ausdrücke ka?

Ralph

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Vielleicht hilft ja das weiter:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88130…

und

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…

Viel Spaß beim lesen
Bröselchen

Ein Jahr bekommst du Elterngeld, kannst aber 3 Jahre
Elternzeit nehmen.

man kann das elterngeld auch auf 2 jahre strecken, bekommt dan monatlich die hälfte vom „normalen“ ausgezahlt.

falls du verheiratet bist, wirkt sich das splitten sogar positiv auf die einkommensteuer aus, da der progressionsvorbehalt nicht so groß ist wie bei vollauszahlung. ansonsten muss man mit einer steuernachzahlung rechnen, die meist nicht unerheblich ist.

aber bitte beachten: elterngeld bekommt man nur 10 monate, da die 2 monate mutterschaftsgeld nach der geburt angerechnet werden.
für den fall dass das elterngeld gestreckt wird, bekommt man dann also bis 22 monate nach geburt leistungen und nicht bis zum ende des 2. lebensjahres.

streckt man das elterngeld nicht, bekommt man leistungen bis zur vollendung des 1. lebensjahres.

viele grüße
die waldfee

Hi Ella,

Was Du auch machen kannst, ist einen Termnin bei zB ProFamilia geben lassen und sie erklären es dir so ausführlich wie du möchtest.
Das habe ich damals auch so gemacht und es hat bestens geklappt.

Hier zwei Links:

http://www.eb-schwandorf.de/index.php?id=19

http://cham.landkreis-cham.de/komxpress/orgdata.asp?..

Schöne Grüße,
Helena

Hi!

http://www.profamilia.de/erwachsene/eltern-sein/fina…

Gruß