Schwanger werden ende 2002 trotzdem neuen job?

Hallo gerry.

Kleine Korrektur:

im vorstellungsgespräch muss sie halt - rein rechtlich gesehen

  • wahrheitsgemäß, nach bestem wissen, (was immer das ist :wink:)
    auf die frage nach einer bestehenden schwangerschaft (aber
    meines wissens nicht nach einer geplanten schwangerschaft)
    antworten.

– Auf die Frage nach einer Schwangerschaft darf uneingeschränkt wahrheitswidrig geantwortet werden. Eine Anfechtung des AV kommt nicht in Betracht.

ein
schwangerschaftsbeginn während der probezeit kann kein
kündigungsgrund sein. allerdings wird sich ein pfiffiger AG
sicher eine andere begründung ausdenken können, um sie
loszuwerden.


– Eine Kü ist ohne Zustimmung der Landesbehörde generell unwirksam.

Gruß,
LeoLo

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Hallo.

Ok, Rolf, wir vergessen einfach mal (fast) alles, was vorher geschrieben wurde und fangen knapp über Null an.

Was mich auf die Palme brachte, ist die Tatsache, daß Du bei einer „kalten“ rechtlichen Frage, welche durchaus legitm ist, so unabdingbar moralisierend reagiert hast. Ich bestreite keinesfalls, daß eine Schwangerschaft zu betrieblichen Umorganisationen und erhöhten Kosten führen kann. Trotzdem resultiert daraus nicht, daß ein AG sich sozusagen an der Frau daraufhin „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten rächen (polemisch)“ sollte. Hauptärgernis war für mich der Satz: „der darf nicht darauf hoffen dass er bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses aus dem Kohlenkeller wieder rauskommt“
Das impliziert für mich einen ganz klaren Verstoß gegen das Grundgesetz. Es ist das gute Recht einer Frau schwanger werden zu wollen, wann und wie Sie möchte. Es ist das gesetzlich verankerte gute Recht einer Frau, sich jederzeit ungeachtet einer (geplanten) Schwangerschaft überall zu bewerben, wo Sie nur will. Dies Wahrnehmen der Grundrechte damit zu „ahnden“, die AN „bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses“ (also bis immer! auch nach einer evtl. Elternzeit!) „in den Kohlenkeller“ (sehr interpretationsfreudig formuliert) zu schicken, ist zudem ein grober Verstoß gegen die Dir auferlegten Obhutspflichten gegenüber der AN. Zudem erweckt es den Eindruck, als würde das mindestens haarscharf an „bossing“ grenzen.

Meines Erachtens bist Du hier auch gleich schon über das Ziel hinausgeschossen und hast an der Ursprungsfrage vorbeigeredet. Upes „Plan“ bestand meiner Auslegung nach darin, erst einen neuen Job zu finden und dann die Schwangerschaft anzugehen. Bekanntlich klaffen hier Theorie und Praxis oft weit auseinander. Das kann ja auch mal 3 Jahre oder ewig dauern. Insofern ist ein Teilargument von Dir in diesem Falle schon ab hier hinfällig, da die Frau Dir im Einstellungsgespräch ja gar nicht sagen könnte, daß sie schwanger ist (weil sie es ja da noch gar nicht ist:smile:). Wie man einen Unterschied machen kann, zwischen einer Frau, die eine Schwangerschaft „plant“ und einer, die „ausversehen“ schwanger wird, ist für mich in den Zeiten recht zuverlässiger Verhütungsmittel nicht ganz nachvollziehbar.

Ob ich die Planung von Upe jetzt toll finde, sei dahingestellt. (Dazu äußere ich mich auch gar nicht, sie ist zumindest rechtlich in Ordnung.) Aber ich erwarte auf eine Frage, wie die Seinige, eine sachlich korrekte Antwort. Zumindest hätte Dein vollkommen legitimer Hinweis auf den möglichen „Schaden“, den ein Unternehmer erleiden kann auch sachlicher erfolgen können. Was ebenfalls unberücksichtigt blieb, war der Teilsatz von upe „nicht längst alles hingeworfen hat“. Das läßt zumindest die begründete Vermutung offen, daß das jetzige Arbeitsverhältnis zerrüttet sein könnte. Jetzt zu sagen, daß Upes Frau wegen einer möglichen Schwangerschaft moralisch verwerflich agiert, wenn die sich einen neuen Job sucht, halte ich persönlich für anmaßend. Ich möchte es keiner Frau zumuten, während einer Schwangerschaft in einem stressgefüllten Arbeitsverhältnis zu stehen. Du pflichtest mir sicherlich bei, daß das Wohl des Kindes da an erster Stelle stehen sollte.

Rolf, ich schlage mich auf keine Seite - will ich auch gar nicht - und lache mich über so „dumme“ Vorwürfe wie „LeoLo muß daher ein AN sein“ eher kaputt. Ich verurteile sowohl den offensichtlichen Verstoß gegen das GG wie auch den später angesprochenen möglichen geplanten Betrug von Upe bzgl Bezug des ALG. Beides lasse ich nicht unkommentiert im Raum stehen. Ich versuche, weder AN- noch AG-freundlich zu sein.

Sicherlich war meine Antwort polemisierend. Damit habe ich aber auf Deine bewußt reagiert, denn sachlich, war Deine doch auch nicht, oder? Ich habe regelmäßig mit eben solchen Fällen zu tun, wo schwangere Frauen benachteiligt werden. Sei es durch Nichtverlängerung der Befristung, „mobbing“, „bossing“ in den verschiedensten Formen, Ablehnung bei Bewerbungsgesprächen, etc. Um diesen Umstand herum werden eine Menge Scheinargumente aufgefahren, die sich bei näherer Betrachtung des Einzelfalles oft in Rauch auflösen. Es ist ehrenhaft, wenn Du tatsächlich zu der auserlesenen Zahl der AG zählst, die einer evtl Schwangerschaft bzgl Einstellung neutral gegenüber stehen. Damit wärst Du aber ein Außenseiter. Wenn aber alle AG so denken würden wie Du, wäre sowohl mein verärgerter Einwand, aber auch Deiner gar nicht erst zustande gekommen.

Das „arme Geister“ nehme ich mal zurück. Du hast Recht, so etwas sollte ich nicht nötig haben.

Gruß,
LeoLo

(Eigentlich komisch, daß dieses Thema hier wieder mal fast ausschließlich von Männern diskutiert wird…:o))

prima - um so besser :smile: o.T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

An alle Moralkeulenschwinger!
Hallo an alle,

also ich will ja jetzt niemanden persönlich beleidigen, aber bei der Lektüre der meisten Postings zu diesem Thema kommt mir echt die Galle hoch!

Eines ist mir hier mal wieder außerordentlich bewußt geworden: Deutschland ist ein extrem kinderfeindliches Land!!!

LEUTE: Kinder sind unsere Zukunft! Wir ALLE, die gesamte Gesellschaft braucht dringend Nachwuchs! Hier wird dem Frager Egoismus vorgeworfen, aber die wirklichen Egoisten sitzen in Chefsesseln und Personalabteilungen (nach mir die Sinnflut).

Peter: ich kann Dir nur raten, die Jobfrage unabhängig vom Kinderwunsch zu beantworten. Denn erstens wißt Ihr ja nicht ob es wirklich klappt und zweitens sind Schwangere so gut geschützt wie sonst keiner!

Und an die Chefs, die hier so moralisch auftreten: Würde mir bei einem Geschäftspartner eine solche Haltung auffallen, wäre dieser (so weit wie möglich) für mich gestorben!

Und wenn mir jemand erzählen will, daß er seinen Laden wegen einer Schwangeren dichtmachen müßte: Schließe den Laden lieber gleich, denn offensichtlich kann da jemand nicht wirtschaften (womit ich natürlich nicht behaupten will, daß eine Schwangere einen Kleinbetrieb, und nur darum kann es gehen, nicht im gewissen Maße belastet)!

Gruß Stefan

Jau =:o)
Hiho LeoLo,

sorry dass ich es diesmal auf der Zitierschiene mache. Du hast sooo viel geschrieben :wink:.

Ok, Rolf, wir vergessen einfach mal (fast) alles, was vorher
geschrieben wurde und fangen knapp über Null an.

Bin ich dabei.

Was mich auf die Palme brachte, ist die Tatsache, daß Du bei
einer „kalten“ rechtlichen Frage, welche durchaus legitm ist,
so unabdingbar moralisierend reagiert hast. Ich bestreite
keinesfalls, daß eine Schwangerschaft zu betrieblichen
Umorganisationen und erhöhten Kosten führen kann.

Der Grund warum die Frage mich so auf die Palme brachte war, dass ich kurz zuvor die Threads „Vertragsbruch wenn Job nicht angetreten wird“, „Rauchen“ und „E-mail Nutzung Kündigungsgrund“ gelesen hatte. Dazu dann noch dieses Thema. Moralisieren muss man meines Erachtens reagieren weil diese Themen eine Frage der Moral sind. Das war definitv zu viel auf einmal und mir ging die Hutschnur durch. Der Versuch, mich gleichzeitig im selben Artikel für meine Ausdrucksweise zu entschuldigen, ging wohl in die Hose.

Natürlich gibt es Gesetze. Natürlich sind diese Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer wichtig, richtig und sinnvoll. Allerdings werden sie in zunehmendem Maße ausgenutzt nach dem Motto: „Es trifft ja keinen Armen“ und DAS regt mich richtig auf.

Trotzdem resultiert daraus nicht, daß ein AG sich sozusagen an
der Frau daraufhin „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
rächen (polemisch)“ sollte. Hauptärgernis war für mich der
Satz: „der darf nicht darauf hoffen dass er bis zum Ende des
Beschäftigungsverhältnisses aus dem Kohlenkeller wieder
rauskommt“

Das impliziert für mich einen ganz klaren Verstoß gegen das
Grundgesetz. Es ist das gute Recht einer Frau schwanger werden
zu wollen, wann und wie Sie möchte. Es ist das gesetzlich
verankerte gute Recht einer Frau, sich jederzeit ungeachtet
einer (geplanten) Schwangerschaft überall zu bewerben, wo Sie
nur will. Dies Wahrnehmen der Grundrechte damit zu „ahnden“,
die AN „bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses“ (also
bis immer! auch nach einer evtl. Elternzeit!) „in den
Kohlenkeller“ (sehr interpretationsfreudig formuliert) zu
schicken, ist zudem ein grober Verstoß gegen die Dir
auferlegten Obhutspflichten gegenüber der AN. Zudem erweckt es
den Eindruck, als würde das mindestens haarscharf an „bossing“
grenzen.

Isch abe keinen Kohlekellär. Natürlich war der Vergleich blöd :frowning:
Meine Bemerkung war dahingegend gemeint dass in einem Laden wie dem meinen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Respekt, Teamgeist und gegenseitigem Vertrauen aufbaut. Wenn dieses Vertrauen gebrochen wird dann funktioniert das ganze Gebilde nicht mehr. Vielleicht habe ich Upe missverstanden aber wenn ich die konkrete Frage noch einmal lese:

job kundigen
neuen job suchen (alo wenige wochen)
herbst 2002: neuen job anfangen, paralell dazu schwangerschaft
solange halb oder vollzeit arbeiten bis es nicht mehr geht
nach geburt mind ein jahr daheim und dann wiedereinstieg mit
halbtags stelle …

dann verstehe ich das schon so: Seine Frau möchte mit Beginn des neuen Jobs ein Kind haben. Ende aus. Ob das dann klappt oder nicht sei dahingestellt, der Vorsatz ist auf jeden Fall da.

Meines Erachtens bist Du hier auch gleich schon über das Ziel
hinausgeschossen und hast an der Ursprungsfrage vorbeigeredet.
Upes „Plan“ bestand meiner Auslegung nach darin, erst einen
neuen Job zu finden und dann die Schwangerschaft anzugehen.

Eben, in direkter zeitlicher Abfolge, ohne Verzögerung.

Bekanntlich klaffen hier Theorie und Praxis oft weit
auseinander. Das kann ja auch mal 3 Jahre oder ewig dauern.

Das kann aber auch verdammt schnell gehen und die Frau liegt nach vier Wochen flach (hatte ich letzten Dezember).

Insofern ist ein Teilargument von Dir in diesem Falle schon ab
hier hinfällig, da die Frau Dir im Einstellungsgespräch ja gar
nicht sagen könnte, daß sie schwanger ist (weil sie es ja da
noch gar nicht ist:smile:). Wie man einen Unterschied machen kann,
zwischen einer Frau, die eine Schwangerschaft „plant“ und
einer, die „ausversehen“ schwanger wird, ist für mich in den
Zeiten recht zuverlässiger Verhütungsmittel nicht ganz
nachvollziehbar.

Klar: Die Frage darf ich nicht stellen und die Antwort kann eine Lüge sein. Aber Gesetz hin oder her: Der Plan, nach der Einstellung direkt schwanger zu werden, ist für mich moralisch verwerflich.

Ob ich die Planung von Upe jetzt toll finde, sei
dahingestellt. (Dazu äußere ich mich auch gar nicht, sie ist
zumindest rechtlich in Ordnung.) Aber ich erwarte auf eine
Frage, wie die Seinige, eine sachlich korrekte Antwort.
Zumindest hätte Dein vollkommen legitimer Hinweis auf den
möglichen „Schaden“, den ein Unternehmer erleiden kann auch
sachlicher erfolgen können.

Stimmt!

Was ebenfalls unberücksichtigt
blieb, war der Teilsatz von upe „nicht längst alles
hingeworfen hat“. Das läßt zumindest die begründete Vermutung
offen, daß das jetzige Arbeitsverhältnis zerrüttet sein
könnte. Jetzt zu sagen, daß Upes Frau wegen einer möglichen
Schwangerschaft moralisch verwerflich agiert, wenn die sich
einen neuen Job sucht, halte ich persönlich für anmaßend.
Ich möchte es keiner Frau zumuten, während einer
Schwangerschaft in einem stressgefüllten Arbeitsverhältnis zu
stehen. Du pflichtest mir sicherlich bei, daß das Wohl des
Kindes da an erster Stelle stehen sollte.

Natürlich soll das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Ich kann mir aber gerade hier ein großes Problem vorstellen. Wenn seine Frau im neuen Job anfängt, als Ersatz für jemanden, und dann gleich schwanger wird. Was glaubst Du wie ihre Kolleginnen reagieren werden? Bei der heutigen Personalknappheit in Kindergärten sind die warscheinlich nicht besonders glücklich wenn ihre neue Kollegin nicht die erhoffte Leistung bringen kann.
Das gleiche Mobbing dann wieder zu erleben dürfte nicht Ziel der Aktion sein.

Im Endeffekt haben wir Beide eigentlich kein Problem miteinander :smile: Mein Artikel war absolut subjektiv und sehr persönlich. Beeinflusst durch die vorigen Artikel ist mir der Hut hochgegangen. Dass Du darauf entsprechend reagiert hast kann ich, bis auf den armen Geist, nachvollziehen.

Wie Du vielleicht weiter oben gelesen hast habe ich erst vor kurzem eine Auszubildende eingestellt die von ihrem ursprünglichen Ausbildungsbetrieb veräppelt wurde. Es geht mir bei der ganzen Diskussion auch nicht um AG und AN, nicht um Recht und Gesetz. Mir geht es einzig um Moral und die kommt mir bei der ursprünglichen Fragestellung und bei den letzten Diskussionen in diesem Brett leider etwas zu kurz.

Friede sei mit Dir *g*
Rolf

Letztes Posting zu dem Thema
Das Problem ist doch, daß der Arbeitgeber die ganzen Kosten tragen muß, während der Elternzeit auch noch Teilzeit zu gewähren hat und darüber hinaus auch, sich um Vertretung kümmern muß etc. etc. Hinzu kommt die Ungewißheit, denn viele gehen so in der Mutterschaft auf, daß sie gar nicht wiederkommen oder aber 3 Jahre Elternzeit einfach für zu kurz halten, um die Kindererziehung vernünftig zu übernehmen.

Ist es da ein Wunder, wenn Schwangere gar nicht erst eingestellt oder gemobbt werden?

Früher war die Finanzierung der Mutterschaft im Arbeitsverhältnis eine staatliche Aufgabe, der Staat (KV) übernahm durch das Mutterschaftsgeld das Einkommen mit 25 DM pro Tag, der Arbeitgeber den Rest. Seit dieser Regelung aus Reichsversicherungsordnungszeiten hat sich dort in der Höhe aber nichts mehr getan. So ist der „Rest“, der „Zuschuß“ mittlerweile die Hauptlast, weil die Einkommen gestiegen sind und sich der Staat einfach seiner Pflicht, Kinder und Familie zu fördern, schleichend entzogen hat, indem er das Mutterschaftsgeld unverändert ließ.

Abgesehen davon ist natürlich auch nicht einzusehen, warum die Krankenkassen das Mutterschaftsgeld zahlen sollen, oder ist Schwangerschaft eine Krankheit? Das ist der typische Fall einer versicherungsfremden Leistung.

Die Arbeitgeberverbände werden vermutlich anläßlich der aktuellen Neuregelung des MuSchG eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen einführen, denn es ist wirklich nicht einzusehen, warum denn Arbeitgeber die schlechte Geburtenquote fördern sollen.

Sorry
Hallo Rolf!

Ist Dir ein Kleinstbetrieb lieber der wegen der
Schwangerschaft schliessen muss und drei weitere Mitarbeiter
entlässt? O.K., wir entfernen uns von der Ausgangssituation
aber wo könnte es mir zur Zeit gehen (und komm mir jetzt nicht
mit Sprüchen wie: Dann bist Du ein schlechter Geschäftsmann -
ich sperre meine Zufahrtsstrasse zu meinem Laden nicht selbst
und erhöhe auch keine Pauschalreisepreise und Flüge um bis zu
70%).

Entschuldige, wenn ich Dir das jetzt so klar sage: Aber wenn Du wegen einer Schwangeren einen Betrieb schließen musst, dann werfe ich Dir in der Tat eine krasse Fehlkalkulation vor!

Wenn wegen jeder Schwangeren, die einen Kleinstbetrieb aus Gründen der Schwangerschaft verlässt, dieser schließen müsste, hätten wir vermutlich keine Kleinstbetriebe mehr - ich denke da nur mal an die ganzen Friseurgeschäfte, die wegen den Jobkillern „Mütter“ zu Grunde gehen…

Grüße
Guido

Hi Guido,

schon klar. Wenn ich meinen Laden nur deswegen dicht machen müsste wäre ich ein schlechter Kaufmann. Das Problem ist nur dass unsere Branche gerade nicht sehr glücklich dasteht. Bei Umsatzrückgängen von bis zu 20% und steigenden Kosten ist es nicht sooo einfach.

Dazu bin ich in der glücklichen Lage, seit mittlerweile 1 1/2 Jahren eine Sperrung unserer Zufahrtsstrasse hinnehmen zu müssen was mir auch nicht gerade mehr Kunden bringt. In so einer Situation muss ich auf jeden Cent achten…

Sicherlich habe ich auch etwas übertrieben aber wenn Du die Pleitewelle geradae anschaust dann scheinen mir nichtigere Gründe als eine Schwangerschaft bei manchen Betrieben schon zur Insolvenz zu füren :-o

Bye
Rolf