… muss der Kindsvater ihre Krankenrechnung bezahlen, wenn das Kind da ist?
Hallo!
… muss der Kindsvater ihre Krankenrechnung bezahlen, wenn das
Kind da ist?
Gehts vielleicht etwas ausführlicher? Von welcher Krankenrechnung ist die Rede? Nach zusammenhanglos hingerotzten Worten wirst Du keine hilfreichen Antworten erwarten können.
Gruß
Wolfgang
Hallo
keine Ahnung , was du mit „Krankenrechnung“ meinst (wenn die Frau im ALG2-Bezug steht und nicht bereits über ihren Job krankenversichert ist, dann ist sie’s über das Jobcenter - und kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn ihre Belastungsgrenze erreicht ist: http://hartz.info/index.php?topic=4906.0 )
Ansonsten schau mal hier rein, Unterpunkt „Unterhalt“: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
LG
Hallo Grußlose,
…Krankenrechnung
Was ist das? Habe ich noch nie gelesen, obwohl ich 69 bin. Bin allerdings gesetzlich versichert.
Gruß
Otto
Hi,
er müsste die nicht von Deiner Krankenkasse übernommenen Kosten tragen.
Gruß
Ingo
… muss der Kindsvater ihre Krankenrechnung bezahlen, wenn das
Kind da ist?
Das ist vielleicht eher ein Frage für das Versicherungsbrett, wenn es darum gehen sollte, wo das Kind nach der Geburt versichert ist. Die Frau wird doch sicher bereits krankenversichert sein?
Viel spannender wäre im Zusammenhang Frau in ALG-II und Kind die Frage nach dem Unterhaltsanspruch von Kind und Mutter gegenüber dem Vater. Das ist mit Sicherheit ein Punkt, auf dem das Amt bestehen wird.
Hier könnte dann auch wieder mit § 1615I BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html der Bogen zur Ausgangsfrage geschlossen werden. Ist aber bestenfalls eine vage Vermutung, wenn man zum Unterhalt auch die Krankheitskosten bzw. die Beiträge für eine entsprechende Versicherung zählt.
Es könnte sich also lohnen die Frage und die konkreten Umstände im Rahmen des hier möglichen zu konkretisieren.
Grüße